Anmeldung
Die Prüfungsteilnehmenden sind dazu verpflichtet, die Prüfungsordnung zur Kenntnis zu nehmen. Mit der Anmeldung zur Prüfung und mit der Bezahlung der Prüfungsgebühr bestätigt der/die Prüfungsteilnehmer/-in, dass er/sie die Prüfungsordnung sowie die Durchführungsbestimmungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung zur Kenntnis genommen hat und anerkennt.
Die Prüfungsordnung und Durchführungsbestimmungen finden Sie hier und bei den jeweiligen Prüfungsbeschreibungen.
Teilnahmebedingungen
2.1 Die Teilnahme an der Prüfung ist unabhängig vom Besuch eines Sprachkurses am Goethe-Institut.
2.2 Die Anmeldung ist ausnahmslos innerhalb der Anmeldefrist möglich. Die Anmeldefrist finden Sie bei den Prüfungsterminen auf unserer Internetseite.
2.3 Ärztliche Bescheinigungen über spezifischen Bedarf von Prüfungsteilnehmenden müssen bis zum Tag, an dem die Anmeldefrist abläuft, beim Goethe-Institut Bratislava eingereicht werden.
2.4 Den Beginn der schriftlichen und mündlichen Prüfung bekommen die Prüfungsteilnehmenden eine Woche vor dem Termin der schriftlichen Prüfung per E-Mail mitgeteilt.
Allgemeine Informationen
3.1 Prüfungsteilnehmende müssen sich zur Prüfung pünktlich einfinden. Im Falle einer Verspätung wird der/die Teilnehmende nicht in den Prüfungsraum hineingelassen.
3.2 Prüfungsteilnehmende müssen sich bei allen Prüfungsteilen mit einem Identitätsnachweis (amtliches Ausweisdokument mit aktuellem Lichtbild) ausweisen.
3.3 Prüfungsteilnehmende benötigen zur Prüfung geeignetes Schreibwerkzeug.
3.4 Während der Prüfung sind Mobiltelefone, andere elektronische Geräte, Wörterbücher sowie alle anderen Hilfsmittel nicht zugelassen. Ausnahmen regeln die Durchführungsbestimmungen für Prüfungsteilnehmende mit spezifischem Bedarf.
Rücktritt von der Prüfung
4.1 Die Möglichkeit des Rücktritts von der Prüfung besteht bis zu 7 Tagen vor dem Termin der schriftlichen Prüfung. Bei einem Rücktritt innerhalb dieser Frist kann die Prüfungsgebühr unter Einbehaltung einer Verwaltungspauschale von 50% zurückerstattet werden. Ein Rücktritt nach dieser Frist ist nur aus Krankheitsgründen möglich und durch ein ärztliches Attest zu belegen. Eine Verschiebung der Prüfung auf den nächstmöglichen Prüfungstermin ist nicht möglich.
4.2 Ein Rücktritt nach Prüfungsbeginn ist nicht möglich.
4.3 Bei Absage eines Prüfungstermins wegen zu geringer Teilnehmerzahl wird die volle Prüfungsgebühr erstattet.
Mitteilung der Prüfungsergebnisse / Zeugnisse
5.1Die Prüfungsergebnissen werden bei bestandener Prüfung dem/der Prüfungsteilnehmenden innerhalb von 5 Wochen nach Abschluss der Prüfung bekannt gegeben.
5.2 Bei nicht bestandener Prüfung wird dem/der Prüfungsteilnehmenden innerhalb von 5 Wochen nach Abschluss der Prüfung darüber eine Bescheinigung an die im Anmeldeformular angegebene Mail - Adresse geschickt.
Einsichtnahme
6.1 Prüfungsteilnehmende können auf Antrag nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse Einsicht in ihre Antworten und Bewertung nehmen. Diese Einsichtnahme ist nur innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse möglich. Die Prüfungsaufgaben und Musterlösungen werden nicht gezeigt.
6.2 Zur Einsichtnahme ist ein gesonderter Termin im Sprachkursbüro zu vereinbaren.
6.3 Bei der Einsichtnahme dürfen keine Auszüge, Kopien oder Abschriften angefertigt werden.
Wiederholung der Prüfung
7.1 Wird nur einer der Prüfungsteile – der schriftliche oder der mündliche Teil – nicht bestanden, gilt die gesamte Prüfung als nicht bestanden.
7.2 Die gesamte Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden.
7.3 Teilwiederholungen nur des schriftlichen oder nur des mündlichen Teils sind bei nicht-modularen Prüfungen nicht möglich. Bei den modularen Prüfungen besteht die Möglichkeit, einzelne Module beliebig oft zu wiederholen. Näheres dazu regelt die Prüfungsordnung.
Einsprüche
8.1 Ein Einspruch gegen das Prüfungsergebnis ist innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses schriftlich bei der Leitung des Goethe-Instituts Bratislava zu erheben.
8.2 Ein Einspruch gegen die Durchführung der Prüfung ist unmittelbar nach Ablegen der Prüfung bei der Leitung des Goethe-Instituts Bratislava zu erheben.
8.3 Näheres zu 8.1 und 8.2 regelt die Prüfungsordnung.