Teilnahmeberechtigt sind Schülerschaft, die sich im Rahmen der Nationalen Deutscholympiaden (NDO) bzw. anderer nationaler Auswahlverfahren für die Teilnahme am IDO-Finale in einer der Niveaustufen A2, B1, B2 qualifiziert haben.
Die Teilnehmenden müssen mindestens 14 Jahre und dürfen maximal 17 Jahre alt sein.
Pro Land können zwei Schülerschaft mitmachen. Dabei ist es möglich, dass sich die Teilnehmenden in unterschiedlichen Niveaustufen oder in der gleichen Niveaustufe qualifizieren.
Von der Teilnahme an der IDO ausgeschlossen sind – aus Gründen der Fairness:
- Schülerschaft, deren Mutter- oder Kommunikationssprache Deutsch ist, bzw. bei
denen mindestens eines der Elternteile deutschsprachig ist.
- Schülerschaft, die nach dem dritten Lebensjahr länger als sechs Monate
durchgehend in deutschsprachigen Ländern gelebt haben.
- Schülerschaft von deutschen Auslandsschulen
- Schülerschaft von lokalen Privatschulen, deren Unterrichts- und
Kommunikationssprache vorwiegend Deutsch ist.
- Schülerschaft, die für 2026 bereits ein Sprachenstipendium für Deutschland
haben.
- Ehemalige Schülerschaft, die bereits ihr Studium an einer Universität begonnen
haben.
- Schülerschaft, die bereits volljährig sind
Falsche Angaben zu der Schülerschaft führen zur Disqualifikation bzw. zur Aberkennung von Titeln.