Leben mit Behinderung Foto (Ausschnitt): VGstockstudio/ Shutterstock.com


Seit 2009 gilt in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention. Das Gesetz besagt, dass Menschen mit Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft haben müssen.

In Deutschland bemüht man sich zum Beispiel, dass Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer in alle öffentlichen Gebäude fahren oder auch in Busse und Straßenbahnen ohne Probleme hineinfahren können. Oftmals gibt es Rampen.
 
Blinde Menschen erkennt man an ihrem Zeichen. Das sind drei schwarze Punkte auf gelbem Hintergrund. Sie tragen oftmals eine Blindenbinde am Arm und haben einen Stock oder sogar einen Blindenhund dabei. Viele Ampeln machen ein bestimmtes Geräusch. Dann wissen blinde Menschen, wann sie über die Straße gehen können. In vielen öffentlichen Gebäuden gibt es auch Blindenschriften.

Wenn Rechte nicht eingehalten werden, kann es sich in manchen Fällen um Diskriminierung handeln. Sehen Sie sich hierzu den Abschnitt Umgang mit Diskriminierung auf unserem Webportal an.

Man sieht eine Hebevorrichtung mit einem blau-weißen Aufkleber, der ein Symbol mit einem Rollstuhlfahrer zeigt. © Goethe-Institut

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