Antrag für die Prüfungseinsicht/Einspruch
Liebe Prüfungsteilnehmende,
bevor Sie den Antrag für die Prüfungseinsicht ausfüllen, stellen Sie bitte sicher, dass die Frist für die schriftliche Einsicht (zwei Wochen nach der Notenfreigabe) und die Friste für die persönliche Einsicht(drei Monaten nach der Notenfreigabe) nicht überschritten wird.
Beste Grüße
Sprachkursbüro