Wie alt darf mein Führungszeugnis sein?
- Das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis darf zu Vertragsbeginn nicht älter als 10 Monate sein.
Meine Behörde verlangt nach einer schriftlichen Aufforderung zur Vorlage des Führungszeugnisses. Wie bekomme ich diese?
- Die meisten Behörden fordern inzwischen eine schriftliche Aufforderung zur Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses. Eine solche erhalten Sie von uns per Mail.
Ich bin kein deutscher Staatsbürger und kann daher kein erweitertes Führungszeugnis beantragen. Was soll ich tun?
- Ausländische Honorarlehrkräfte schicken uns bitte einen mit dem polizeilichen Führungszeugnis vergleichbaren Nachweis sowie eine beglaubigte Übersetzung.
Ich befinde mich derzeit im Ausland und kann kein Führungszeugnis beantragen. Was kann ich machen?
- Wenn Sie sich im Ausland befinden aber deutscher Staatsbürger sind, können Sie das Führungszeugnis auch online beantragen:
Darf ich mein Angebot vorerst ohne Führungszeugnis abgeben?
- Ja, Sie können Ihr Führungszeugnis nachreichen. Bitte beachten Sie jedoch, dass wir Sie ohne Führungszeugnis nicht beauftragen können.