Infoveranstaltung Working and Living in Germany

Brandenburger Tor © Goethe-Institut

Mi, 17.04.2024

18:30 Uhr – 19:30 Uhr

Online

In diesem interaktiven Vortrag der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit erhältst du Informationen rund um das Leben und Arbeiten in Deutschland: Welche Möglichkeiten habe ich? Wie erhalte ich eine Arbeitserlaubnis? Wo kann ich meinen Abschluss anerkennen lassen? Und wie finde ich eine Stelle?

In dieser einstündigen, interaktiven Informationsveranstaltung, durchgeführt von der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit, erhältst du wertvolle Tipps und Hinweise zu folgenden Themen: 

• Anerkennung von akademischen und beruflichen Abschlüssen
• Arbeitsplatz- und Ausbildungssuche
• Bewerbungsschreiben und Vorstellungsgespräche
• Sozialversicherungssystem in Deutschland

Gerne kannst du deine eigenen Fragen stellen. 

Wir freuen uns auf deine Teilnahme!

Die Teilnahme ist kostenlos.  
Jetzt anmelden!
An wen richtet sich der Kurs? 

Das Projekt wird vom Asyl- Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) kofinanziert und richtet sich an Drittstaatsangehörige in Deutschland und kurz vor Einreise nach Deutschland. Geflüchtete gehören nicht zur Zielgruppe. 
 
Sie können sich anmelden, wenn Sie Drittstaatsangehörige/r sind und eine dieser Optionen auf Sie zutrifft: 

 
  • Sie haben ein Visum für die Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte (§ 20 Aufenthaltsgesetz) oder zum Zweck der Suche nach einem Ausbildungsplatz zur Durchführung einer qualifizierten Berufsausbildung (§ 17 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz) ODER einen Visumsantrag UND eine Mitbringliste der Botschaft oder
     
  • Sie haben eine Aufenthaltserlaubnis, die mindestens ein Jahr gültig ist, oder Sie haben eine Aufenthaltserlaubnis seit über 18 Monaten ODER eine Fiktionsbescheinigung (Es ist keine Aufenthaltserlaubnis zwecks Absolvierung eines Studiums, Teilnahme an einem Schüleraustausch, einer unbezahlten Ausbildungsmaßnahme, eines Freiwilligendienstes, zu Forschungszwecken oder nach §24 Aufenthaltsgesetz) oder 
     
  • Sie haben eine Blaue Karte EU oder Sie haben eine Zulassung zum Integrationskurs oder Berufssprachkurs

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