Oft gestellte Fragen
Wir informieren Sie hier über allgemeine und oft gestellte Fragen zu den Prüfungen des Goethe-Instituts. Falls Sie darüber hinausgehende Fragen zu den Goethe-Zertifikaten A1 bis C2 haben, informieren Sie sich bitte kostenlos und unverbindlich in einer persönlichen Beratung direkt an einem unserer Prüfungszentren (Goethe‑Institute, Goethe‑Zentren oder Prüfungskooperationspartner).
Die Prüfungen des Goethe-Instituts stehen allen Interessierten zur Verfügung und können unabhängig vom Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit abgelegt werden. Sie sind zum Nachweis von Sprachkenntnissen in Deutsch als Fremdsprache und Deutsch als Zweitsprache konzipiert.
Für die Teilnahme wird jeweils ein Mindestalter empfohlen.
Für die Teilnahme wird jeweils ein Mindestalter empfohlen.
Die Prüfungszentren sind bemüht, nach ihren Möglichkeiten vor Ort individuell auf Prüfungsteilnehmende mit spezifischem Bedarf (zum Beispiel chronisch krank oder seh-, hörbehindert) einzugehen. Art und Grad des spezifischen Bedarfs müssen deshalb bereits bei Anmeldung zur Prüfung angegeben und durch ein ärztliches Attest belegt werden. Das Prüfungszentrum ist hierbei zur Vertraulichkeit verpflichtet.
Genauere Informationen erhalten Sie direkt an dem jeweiligen Prüfungszentrum, an dem Sie die Prüfung ablegen möchten.
Genauere Informationen erhalten Sie direkt an dem jeweiligen Prüfungszentrum, an dem Sie die Prüfung ablegen möchten.
Sie können den Raum für eine angemessene Zeit (zum Beispiel für einen Gang zur Toilette) verlassen. Dies wird im „Protokoll über die Durchführung der Prüfung“ vermerkt. Es darf jeweils nur eine Person gleichzeitig den Raum verlassen.
Die Einordnung der Goethe-Zertifikate A1 bis C2 entsprechen dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GeR). Informationen finden Sie unter:
Bestätigungen, die lediglich die Teilnahme an einem Sprachkurs, an einem Einstufungstest, an einer Prüfung oder Ähnlichem bescheinigen, genügen nicht.
Nur ein Prüfungszeugnis über eine bestandene Prüfung – Goethe-Zertifikat A1 bis C2 beziehungsweise über das Kleine oder Große Deutsche Sprachdiplom – gilt weltweit als anerkannter Nachweis über die entsprechenden Kenntnisse in Deutsch als Fremdsprache.
Nur ein Prüfungszeugnis über eine bestandene Prüfung – Goethe-Zertifikat A1 bis C2 beziehungsweise über das Kleine oder Große Deutsche Sprachdiplom – gilt weltweit als anerkannter Nachweis über die entsprechenden Kenntnisse in Deutsch als Fremdsprache.
Die Prüfungen Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom, Zentrale Oberstufenprüfung, Kleines Deutsches Sprachdiplom und Großes Deutsches Sprachdiplom sind als sprachlicher Nachweis für ein Studium an einer Hochschule (Universität) in Deutschland anerkannt und befreien vom Nachweis einer TestDaF‑Prüfung oder einer anderen hochschulbezogenen Prüfung (DSH).
Über die Sprachanforderungen für die Hochschule Ihrer Wahl, für den Studiengang beziehungsweise das Studienfach informieren Sie sich bitte an der jeweiligen Hochschule (Universität), an der Sie studieren möchten oder Sie recherchieren gezielt auf www.sprachnachweis.de.
Über die Sprachanforderungen für die Hochschule Ihrer Wahl, für den Studiengang beziehungsweise das Studienfach informieren Sie sich bitte an der jeweiligen Hochschule (Universität), an der Sie studieren möchten oder Sie recherchieren gezielt auf www.sprachnachweis.de.
In den Prüfungen des Goethe-Instituts ist für die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistungen die Rechtschreibung in der Form verbindlich, wie sie seit August 2006 geregelt ist. Grundlage hierfür sind DUDEN. Die deutsche Rechtschreibung (ab 24. Auflage 2006) und WAHRIG. Die deutsche Rechtschreibung (ab 2006).
Die aktuell gültigen Regeln finden sich im Internet unter:
Die aktuell gültigen Regeln finden sich im Internet unter:
Lernen ist ein individueller Prozess. Wie viel Zeit Sie persönlich benötigen, um eine Niveaustufe zu erreichen, hängt von verschiedenen, auch individuellen Faktoren ab: von Engagement, Zeiteinsatz und Nutzung zusätzlicher Übungsangebote.
Wenn Sie schon eine oder mehrere Sprachen gelernt haben, lernen Sie Deutsch meist schneller. Es spielt eine große Rolle, ob Sie an einem Sprachkurs in Ihrem Heimatland oder in Deutschland teilnehmen, wo Sie auch außerhalb des Unterrichts Deutsch hören und sprechen können.
Für den Lernprozess ist die Intensität des Unterrichts (Intensiv- oder Abendkurs oder Ähnliches) ebenfalls wichtig. Bitte wenden Sie sich hierfür an das Prüfungszentrum Ihrer Wahl und lassen sich persönlich beraten.
Wenn Sie schon eine oder mehrere Sprachen gelernt haben, lernen Sie Deutsch meist schneller. Es spielt eine große Rolle, ob Sie an einem Sprachkurs in Ihrem Heimatland oder in Deutschland teilnehmen, wo Sie auch außerhalb des Unterrichts Deutsch hören und sprechen können.
Für den Lernprozess ist die Intensität des Unterrichts (Intensiv- oder Abendkurs oder Ähnliches) ebenfalls wichtig. Bitte wenden Sie sich hierfür an das Prüfungszentrum Ihrer Wahl und lassen sich persönlich beraten.
In Internet steht Ihnen Übungsmaterial zu allen Prüfungen des Goethe-Zertifikats kostenlos zur Verfügung. Klicken Sie einfach auf einen der folgenden Links für die Prüfung, die Sie interessiert:
Zusätzliches Prüfungsvorbereitungsmaterial und Modeltests können Sie in der Bibliothek des Goethe-Instituts Kasachstan einsehen und ausleihen.
Nutzen Sie gerne auch unsere persönliche und kostenlose Lernberatung mit einer erfahrenen Expertin, die montags und donnerstags von 13:00 bis 18:00 Uhr in unserer Bibliothek stattfindet.
Nutzen Sie gerne auch unsere persönliche und kostenlose Lernberatung mit einer erfahrenen Expertin, die montags und donnerstags von 13:00 bis 18:00 Uhr in unserer Bibliothek stattfindet.
Ja, Sie können sich zu einem der zahlreichen Prüfungsvorbereitungskurse des Goethe-Instituts Kasachstan anmelden.
Die Prüfung kann als Gesamtes beliebig oft wiederholt werden. Die Einzelheiten, auch bezüglich möglicher Teilwiederholungen, sind in den Durchführungsbestimmungen der jeweiligen Prüfung geregelt.
Die Prüfung Goethe-Zertifikat A1: Fit in Deutsch 1 ist bestanden, wenn mindestens 30 Punkte (50 % der Maximalpunktzahl) erreicht und alle Prüfungsteile abgelegt wurden.
Die Prüfung Goethe-Zertifikat A1: Start Deutsch 1 ist bestanden, wenn mindestens 60 Punkte (60 % der Maximalpunktzahl) erreicht und alle Prüfungsteile abgelegt wurden.
Die Prüfung Goethe-Zertifikat A2 bzw. Goethe-Zertifikat A2: Fit in Deutsch ist bestanden, wenn insgesamt mindestens 60 Punkte (60 % der Maximalpunktzahl) erzielt und alle Prüfungsteile abgelegt wurden. Hiervon müssen mindestens 45 Punkte in der schriftlichen Prüfung und mindestens 15 Punkte in der mündlichen Prüfung erreicht werden. Andernfalls gilt die gesamte Prüfung als nicht bestanden.
Die Goethe-Zertifikate B1, B2, C1 und C2 sind modulare Prüfungen.
Ein Modul ist bestanden, wenn mindestens 60 Punkte bzw. 60 % erreicht sind.
Die Prüfung Goethe-Zertifikat A1: Start Deutsch 1 ist bestanden, wenn mindestens 60 Punkte (60 % der Maximalpunktzahl) erreicht und alle Prüfungsteile abgelegt wurden.
Die Prüfung Goethe-Zertifikat A2 bzw. Goethe-Zertifikat A2: Fit in Deutsch ist bestanden, wenn insgesamt mindestens 60 Punkte (60 % der Maximalpunktzahl) erzielt und alle Prüfungsteile abgelegt wurden. Hiervon müssen mindestens 45 Punkte in der schriftlichen Prüfung und mindestens 15 Punkte in der mündlichen Prüfung erreicht werden. Andernfalls gilt die gesamte Prüfung als nicht bestanden.
Die Goethe-Zertifikate B1, B2, C1 und C2 sind modulare Prüfungen.
Ein Modul ist bestanden, wenn mindestens 60 Punkte bzw. 60 % erreicht sind.
Die Zeugnisse des Goethe-Instituts über die Goethe-Zertifikate A1 bis C2 sind unbegrenzt gültig.
Viele Institutionen und Arbeitgeber verlangen jedoch ein Zeugnis, das nicht älter als zwei Jahre ist.
Die Zeugnisse über die Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP), das Kleine Deutsche Sprachdiplom (KDS) und das Große Deutsche Sprachdiplom (GDS) bleiben nach Einführung des neuen Goethe-Zertifikats C2: Großes Deutsches Sprachdiplom und damit nach der Umstellung des Prüfungsangebots auf Niveau C2 ab 01.01.2012 gültig.
Viele Institutionen und Arbeitgeber verlangen jedoch ein Zeugnis, das nicht älter als zwei Jahre ist.
Die Zeugnisse über die Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP), das Kleine Deutsche Sprachdiplom (KDS) und das Große Deutsche Sprachdiplom (GDS) bleiben nach Einführung des neuen Goethe-Zertifikats C2: Großes Deutsches Sprachdiplom und damit nach der Umstellung des Prüfungsangebots auf Niveau C2 ab 01.01.2012 gültig.
Es wird grundsätzlich kein Duplikat ausgestellt.
Falls die Prüfung nicht länger als zehn Jahre zurückliegt, kann das Prüfungszentrum, an dem Sie die Prüfung abgelegt haben, jedoch eine kostenpflichtige Ersatzbescheinigung ausstellen.
Falls die Prüfung nicht länger als zehn Jahre zurückliegt, kann das Prüfungszentrum, an dem Sie die Prüfung abgelegt haben, jedoch eine kostenpflichtige Ersatzbescheinigung ausstellen.
Bei Namensänderung (zum Beispiel bei Heirat, Adoption, Scheidung oder Ähnlichem) wird weder ein neues Zeugnis noch eine Ersatzbescheinigung ausgestellt.
Eine Namensänderung kann durch die entsprechende behördliche Urkunde (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Ähnliches) beziehungsweise durch beglaubigte Kopie nachgewiesen werden.
Der Name beziehungsweise die Schreibung des Namens wird bei Anmeldung zur Prüfung dem amtlichen Lichtbildausweis entsprechend am Prüfungszentrum aufgenommen. Das Zeugnis über die bestandene Prüfung wird auf der Grundlage dieser Angaben ausgefertigt.
Eine Namensänderung kann durch die entsprechende behördliche Urkunde (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Ähnliches) beziehungsweise durch beglaubigte Kopie nachgewiesen werden.
Der Name beziehungsweise die Schreibung des Namens wird bei Anmeldung zur Prüfung dem amtlichen Lichtbildausweis entsprechend am Prüfungszentrum aufgenommen. Das Zeugnis über die bestandene Prüfung wird auf der Grundlage dieser Angaben ausgefertigt.
Eine offizielle Übersetzung können Sie bei einem / einer staatlich anerkannten Übersetzer*in oder in einem Übersetzungsbüro anfertigen lassen.
Die Prüfungsteilnahme ist weder an den Besuch eines bestimmten Sprach- oder Vorbereitungskurses noch an den Erwerb eines Zertifikats auf einer darunterliegenden Niveaustufe gebunden.
Wir empfehlen jedoch die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs des Prüfungszentrums. Hier erlernen Sie die nötigen sprachlichen und prüfungsspezifischen Fertigkeiten, die Ihnen das Ablegen der Prüfung so leicht wie möglich machen.
Bitte wenden Sie sich hierfür an das Prüfungszentrum Ihrer Wahl und lassen Sie sich persönlich beraten.
Wir empfehlen jedoch die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs des Prüfungszentrums. Hier erlernen Sie die nötigen sprachlichen und prüfungsspezifischen Fertigkeiten, die Ihnen das Ablegen der Prüfung so leicht wie möglich machen.
Bitte wenden Sie sich hierfür an das Prüfungszentrum Ihrer Wahl und lassen Sie sich persönlich beraten.
Wenn Sie Ihre Prüfung an einem Goethe-Institut abgelegt und keine anderen Informationen erhalten haben, können Sie Ihre Prüfungsergebnisse unter Mein Goethe.de abrufen.
Hilfe bei der Registrierung auf Mein Goethe.de:
Hilfe zum Abruf von Prüfungsergebnissen:
Bei Rückfragen wenden Sie sich direkt an Ihr Goethe-Institut.
Wenn Sie Ihre Prüfung bei einem Prüfungskooperationspartner des Goethe-Instituts abgelegt haben, wenden Sie sich direkt an Ihr Prüfungszentrum.
Hilfe bei der Registrierung auf Mein Goethe.de:
© Goethe-Institut
© Goethe-Institut
Wenn Sie Ihre Prüfung bei einem Prüfungskooperationspartner des Goethe-Instituts abgelegt haben, wenden Sie sich direkt an Ihr Prüfungszentrum.
Sie können Ihr Zeugnis beispielsweise für Studienzwecke bei jeder öffentlichen Behörde (Gericht, Ministerium, Schule, Bank oder Ähnlichem) beglaubigen lassen. Arbeitgeber benötigen meist die Beglaubigung einer befugten Anwaltskanzlei.
Landesspezifischen Zusatzregelungen zu den Sprachkursen und Prüfungen
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Ihnen während der Buchung angezeigt. Ergänzend finden Sie hier landesspezifische Zusatzregelungen.
- Allgemeine Teilnahmevoraussetzung
Für die Kursteilnehmer*innen des Goethe-Instituts Kasachstan gelten die folgenden Altersbestimmungen:
- für Erwachsene:mindestens 16 Jahre
- für Jugendliche: ab 13 bis 16
- für Kinder: ab 8 bis 12 - Zahlungsbedingungen
2.1. Die Zahlung des gesamten Betrages (100%) erfolgt bei der Einschreibung. Bei Zahlung der Kursgebühr wird der*m Kursteilnehmer*in ein Platz in der Gruppe reserviert.
2.2. Geht die Zahlung der gesamten Kursgebühr nicht rechtzeitig ein, verliert die*der Teilnehmer*in ihren*seinen Anspruch auf die Teilnahme am Kurs. - Preise
3.1. Die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Preise im jeweils aktuellen Kursprospekt des Goethe-Institut sind Vertragsbestandteil.
3.2. Wird von dem*r Kursteilnehmer*in eine Umbuchung veranlasst (z. B. Änderung des Kurstermins oder Kurswechsel), so ist die erste Umbuchung kostenfrei. Für jede weitere Umbuchung wird ein Kostenbeitrag in Höhe von 10 % der Kursgebühr fällig. Alle Umbuchungen sind nur innerhalb der ersten Kurswoche und nur in Absprache mit dem Sprachkursbüro möglich. - Rücktritt
4.1. Das Geld kann nur bis zum Ende der ersten Kurswoche abzüglich 10% Verwaltungsgebühr zurückgezahlt werden. Falls die*der Teilnehmende zum Beginn oder während des Kurses nicht kommt oder auf den Kurs gänzlich verzichtet, gilt der Kurs als durchgeführt, der gezahlte Betrag wird weder erstattet noch auf das nächste Trimester übertragen.
4.2. Die Rücktrittserklärung muss in schriftlicher Form eingereicht werden. - Kurseinteilung/Klassengröße
5.1. Die Zuweisung zu einer Kursstufe für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Vorkenntnissen erfolgt aufgrund des Einstufungstests des Goethe Instituts.
5.2. Unsere Kurse haben mindestens 10 und höchstens 16 Teilnehmer*innen. Sollte bei Kursbeginn eine zu geringe Teilnehmer*innenzahl vorliegen, behalten wir uns das Recht vor, diesen Kurs zu annullieren oder zu verschieben. In diesem Fall bieten wir den Teilnehmer*innen die Möglichkeit, in einen anderen Kurs zu wechseln oder die gesamte Kursgebühr zurückzuerhalten. Leider können nur solche Kurse zustande kommen, die bei Ende der Einschreibungsfrist die Mindestteilnehmerzahl aufweisen. Um zu verhindern, dass ein Kurs abgesagt werden muss, der bei rechtzeitiger Anmeldung von Interessent*innen zustande gekommen wäre, bitten wir Sie auch in Ihrem eigenen Interesse, sich innerhalb der angegebenen Frist anzumelden. - Pflichten des*r Kursteilnehmers*in
6.1 Die*Der Kursteilnehmer*in ist verpflichtet, die am Institut geltende Kurs- und Hausordnung einzuhalten.
6.2 Der Erhalt einer Teilnahmebestätigung setzt die Teilnahme an mindestens 70 Prozent des Kurses voraus. - Haftung des Goethe-Instituts/Höhere Gewalt
Die Haftung des Goethe-Instituts und seiner Mitarbeiter*innen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Das Goethe-Institut haftet auch nicht für den Ausfall seiner Leistungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Feuer, Überschwemmungen, Krieg, behördliche Anordnungen und alle anderen Umstände, die außerhalb der Kontrolle der Vertragsparteien stehen). - Datenschutz
8.1 Die*der Kursteilnehmende willigt ein, dass das Goethe-Institut Kasachstan zur ordnungsgemäßen Durchführung des Anmelde-, Abrechnungs- und Leistungsnachweisverfahrens seine personenbezogenen Daten (vollständiger Name, Geburtsdatum, IIN, Kontaktdaten) elektronisch erfasst, speichert und bearbeitet. Der*die Teilnehmende hat das Recht, auf seine Daten zuzugreifen, sie zu korrigieren und ihre Löschung zu verlangen, indem er einen schriftlichen Antrag beim Goethe-Institut Kasachstan stellt.
8.2 Der*die Kursteilnehmer*in ist damit einverstanden, dass das Goethe-Institut ihm*ihr weiterhin Informationen per E-Mail zuschickt. - Reklamationen
Bei Fragen und Schwierigkeiten mit Ihrem Kurs schicken Sie uns bitte eine E-Mail an folgende Adresse: einschreibung-almaty@goethe.de
- Teilnahmevoraussetzung
Die Anmeldung zu den Prüfungen erfolgt online zu den auf der Webseite veröffentlichten Terminen. Die Einschreibung erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze. Die endgültige Entscheidung über die Prüfungsteilnahme liegt beim Goethe-Institut Kasachstan, ein Rechtsanspruch auf Teilnahme zum gewünschten Prüfungstermin besteht nicht.
Die Altersempfehlungen für die Prüfungen des Goethe-Instituts sind in der Prüfungsordnung des Goethe-Instituts aufgeführt.
Während der gesamten Prüfungsdauer sind Mobiltelefone, Kameras, Mikrofone, sowie anderweitige elektronische Geräte und Hilfsmittel nicht erlaubt. Sollte ein Mobiltelefon widerrechtlich in den Prüfungsraum mitgenommen werden, wird die*der Prüfungsteilnehmende von der Prüfung ausgeschlossen, und muss mit einer weltweiten Prüfungssperre von mehreren Monaten rechnen.
Am Prüfungstag muss der*die Prüfungsteilnehmende einen gültigen Lichtbildausweis vorlegen (Reisepass oder Personalausweis/ID-Karte). Personen, die ihren Ausweis auf dem Mobiltelefon vorzeigen, werden nicht zur Prüfung zugelassen. - Prüfungen für Kandidat*innen mit spezifischem Bedarf
Die Prüfung kann für Prüfungsteilnehmende mit spezifischem Bedarf bei Vorlage einer schriftlichen Erklärung und eines ärztlichen Attests individuell organisiert werden. Für detaillierte Informationen schreiben Sie uns bitte an. - Preise
Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung aktuellen Preise und Rabattkonditionen. - Zahlungsbedingungen
4.1. Die endgültige Reservierung eines Platzes setzt die Bezahlung der vollen Prüfungsgebühr voraus. Die Bezahlung der gesamten Prüfungsgebühr erfolgt zum vereinbarten Zahlungstermin (spätestens 24 Stunden nach Buchung). Geht die gesamte Prüfungsgebühr nicht rechtzeitig ein, verliert die*der Teilnehmer*in den Anspruch auf Teilnahme an der Prüfung.
4.2. Im Falle einer fehlerhaften oder überhöhten Zahlung (einschließlich, aber nicht beschränkt auf doppelte Überweisung für denselben Kurs, Zahlung ohne vorherige Registrierung für einen Sprachkurs und/oder eine Prüfung, Überschreitung des Zahlungsbetrags) wird der überwiesene Betrag unter Abzug einer Verwaltungsgebühr in Höhe von derzeit 5 % des überwiesenen Betrags zurückerstattet.
Diese Gebühr deckt die administrativen Kosten im Zusammenhang mit der Identifizierung, Bearbeitung und Rückzahlung der fehlerhaften Zahlung ab. - Rücktritt
Die Prüfungsteilnehmenden dürfen die Prüfung abbrechen/verlassen. In diesem Fall, wie auch beim Ausschluss von der Prüfung (s. dazu Prüfungsordnung, § 12) wird die Prüfungsgebühr nicht erstattet und die Prüfung gilt als nicht bestanden.
Wenn ein*e Prüfungsteilnehmer*in wegen einer Erkrankung kurz vor der Prüfung nicht erscheint, muss sie*er eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. In diesem Fall kann die Prüfungsgebühr voll erstattet werden.
Der Rücktritt/Die Abmeldung ist schriftlich per Mail und formlos gegenüber dem Goethe-Institut Kasachstan zu erklären und bis spätestens 24 Stunden vor Beginn der Prüfung möglich. Bei minderjährigen Prüfungsteilnehmenden ist die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten nötig.
Wenn das Goethe-Institut selbst die Prüfung absagt, wird die volle Prüfungsgebühr erstattet. - Prüfungsergebnisse
Die Prüfungsergebnisse werden in der Regel innerhalb von zehn Arbeitstagen nach der Prüfung auf meingoethe.de veröffentlicht. Manchmal kann es aus organisatorischen Gründen zu Verzögerungen kommen.
Vor der Prüfung müssen Prüfungsteilnehmer*innen die Anmeldedaten auf der Quittung kontrollieren: Vorname, Name, Geburtsdatum, Geburtsort und sich bei Unstimmigkeiten rechtzeitig per Mail an das Prüfungsbüro wenden. Die Erstellung eines mit persönlichen Daten korrigierten neuen Zeugnisses ist kostenpflichtig (5.000 KZT).
Das Zeugnis kann von den Prüfungsteilnehmenden gegen Vorlage eines Ausweises abgeholt werden. Sind Sie persönlich verhindert, muss die abholende Person ihren eigenen Ausweis sowie eine Vollmacht des Prüfungsteilnehmenden vorlegen. - Ersatzbescheinigung und Papierdrucke
Aus Gründen der Nachhaltigkeit und Zeitgemäßheit werden die Zeugnisse nicht mehr ausgedruckt, sondern können auf Mein Goethe.de im PDF-Format heruntergeladen werden.
Falls man dennoch den Ausdruck auf Papier wünscht, oder bei Verlust eines Papierdrucks eine Ersatzbescheinigung benötigt, kann diese für eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 5.000 KZT am Goethe-Institut beantragt werden. - Datenschutz
Der*die Prüfungsteilnehmende willigt ein, dass das Goethe-Institut Kasachstan zur ordnungsgemäßen Durchführung des Anmelde-, Abrechnungs- und Leistungsnachweisverfahrens seine personenbezogenen Daten (vollständiger Name, Geburtsdatum, IIN, Kontaktdaten) elektronisch erfasst, speichert und bearbeitet. Der*Die Teilnehmende hat das Recht, auf seine Daten zuzugreifen, sie zu korrigieren und ihre Löschung zu verlangen, indem er*sie einen schriftlichen Antrag beim Goethe-Institut Kasachstan stellt. - Haftung des Goethe-Instituts/Höhere Gewalt
Das Goethe-Institut Kasachstan haftet weder für sich noch für seine Mitarbeiter*innen für die Nichterfüllung seiner Vertragsverpflichtungen oder Schäden, soweit diese auf höhere Gewalt, insbesondere Feuer, Wasser, Unwetter oder sonstige Naturereignisse, Explosion, Streik, Krieg, Aufruhr oder sonstige außerhalb des Verantwortungs-/Einflussbereiches des Goethe-Instituts Kasachstan liegende Gründe zurückzuführen sind. - Reklamation
Bei Fragen und Schwierigkeiten mit Ihrer Prüfung schicken Sie uns bitte eine E-Mail an folgende Adresse: einschreibung-almaty@goethe.de
Deutsch lernen
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Deutschprüfungen A1–C2
Sie benötigen einen international anerkannten Nachweis über Ihre Deutschkenntnisse? Wir bieten Deutschprüfungen auf allen Niveaustufen von A1 bis C2 an.