Beratung und Information
Unsere Deutschprüfungen
Sie brauchen für Arbeit, Studium oder Visum ein Zertifikat oder Zeugnis? Sie möchten wissen, wie gut Ihre Deutschkenntnisse sind? An unserem Institut können Sie international anerkannte Prüfungen ablegen.
Das Goethe-Institut Libanon bietet bis zu vier Termine pro Woche auf den Niveaustufen A1 bis C1 an und prüft so über 1000 Personen im Monat.
Sie können Ihre Prüfung ausschließlich über den Webshop buchen. Bitte gehen Sie dazu auf die Prüfungsübersicht und wählen die gewünschte Prüfung aus.
Sie können unsere Prüfungen auf unsere Website ausschließlich auf Rechnung kaufen.
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Gebühren umgehend und allerspätestens bis zu 6 Werktagen vor dem Prüfungstermin in bar während der Öffnungszeiten des Goethe-Instituts begleichen. Erst dann ist Ihre Buchung vollständig abgeschlossen und Sie dürfen an den Prüfungen der Niveaustufen A1 bis B2 teilnehmen.
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Gebühren umgehend und allerspätestens bis zu 6 Werktagen vor dem Prüfungstermin in bar während der Öffnungszeiten des Goethe-Instituts begleichen. Erst dann ist Ihre Buchung vollständig abgeschlossen und Sie dürfen an den Prüfungen der Niveaustufen A1 bis B2 teilnehmen.
1. Es gelten die Prüfungsordnung und Durchführungsbestimmungen des Goethe-Instituts
1.1 Die Prüfung muss als Ganzes abgelegt werden. Alle Kandidaten nehmen am gleichen Tag sowohl an der schriftlichen als auch an der mündlichen Prüfung teil. Alle Kandidaten sind verpflichtet sich sowohl vor der der schriftlichen als auch vor der mündlichen Prüfung auszuweisen.
1.2 Der Prüfungskandidat hat das Recht des Rücktritts von der Prüfung. In diesem Falle sowie im Falle des Ausschlusses von der Prüfung werden die gezahlten Prüfungsgebühren nicht erstattet (vgl. Prüfungsordnung § 12).
1.3 Nimmt der Prüfungskandidat nicht an der schriftlichen und mündlichen Prüfung teil oder erscheint er zu spät am Prüfungsort, kann er nicht mehr an der Prüfung teilnehmen. Die Prüfungsgebühren werden nicht erstattet. Es wird keine Ergebnis veröffentlicht.
1.4 Wird die Prüfung nicht begonnen oder nach Beginn abgebrochen und werden dafür Krankheitsgründe geltend gemacht, muss innerhalb von 5 Werktagen das Prüfungszentrum informiert und ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Die Prüfungsgebühren werden auf den nächsten Prüfungstermin unter Einbehalten einer Verwaltungsgebühr von 25% bei der erneuten Anmeldung angerechnet.
1.5 Für Prüfungsteilnehmende mit spezifischem Bedarf besteht die Möglichkeit, auf schriftlichen Antrag die Prüfung unter bestimmten Bedingungen zu einer bestimmten Prüfungsperiode abzulegen. Bitte informieren Sie sich hierzu beim Prüfungszentrum.
1.6 Zeugnisverlust: Im Falle des Zeugnisverlusts kann innerhalb von 10 Jahren eine Ersatzbescheinigung ausgestellt werden. Die Ausstellung einer Ersatzbescheinigung ist kostenpflichtig.
1.7 Die persönlichen Daten der Prüfungsteilnehmenden werden nicht an unbeteiligte Dritte weitergegeben. Das Goethe-Institut gibt die Ergebnislisten an die Visastellen der Deutschen Botschaft im Libanon weiter, um die entsprechenden Prozesse auch im Sinne des Kunden zu beschleunigen.
2. Anmeldung
2.1 Das Recht zur Teilnahme an den Prüfungen erhalten nur Kandidaten, die sich frist- und formgerecht angemeldet haben. Die eingezahlten Prüfungsgebühren werden nicht erstattet.
3. Informationen zum Prüfungsablauf
3.1 Mobiltelefone und andere technische Aufnahme- und Abspielgeräte dürfen nicht in den Prüfungsraum mitgenommen werden. In den Pausen ist es ebenfalls untersagt, diese technischen Geräte zu nutzen. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Ausschluss von der Prüfung.
3.2 Einspruch gegen die Durchführung der Prüfung ist unmittelbar im Anschluss an die Prüfung an die Leitung des Prüfungszentrums zu erheben.
4. Ergebnisse und Zeugnisse
4.1 Unter Angabe der Prüfungsteilnehmernummer und des Geburtsdatums können die Kandidaten ihre Ergebnisse im Internet sehen.
4.2 Kandidaten, die die Prüfung bestanden haben, erhalten ihr Zeugnis zu den Öffnungszeiten am Empfang. Dritte müssen eine entsprechende Einverständniserklärung vorlegen und sich entsprechend ausweisen können.
4.3 Einsprüche gegen das Prüfungsergebnis müssen innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses schriftlich bei der Leitung des Prüfungszentrums erhoben werden. Unbegründete bzw. nicht ausreichend begründete Anträge kann das Goethe-Institut zurückweisen (vgl. Prüfungsordnung § 21).
1.1 Die Prüfung muss als Ganzes abgelegt werden. Alle Kandidaten nehmen am gleichen Tag sowohl an der schriftlichen als auch an der mündlichen Prüfung teil. Alle Kandidaten sind verpflichtet sich sowohl vor der der schriftlichen als auch vor der mündlichen Prüfung auszuweisen.
1.2 Der Prüfungskandidat hat das Recht des Rücktritts von der Prüfung. In diesem Falle sowie im Falle des Ausschlusses von der Prüfung werden die gezahlten Prüfungsgebühren nicht erstattet (vgl. Prüfungsordnung § 12).
1.3 Nimmt der Prüfungskandidat nicht an der schriftlichen und mündlichen Prüfung teil oder erscheint er zu spät am Prüfungsort, kann er nicht mehr an der Prüfung teilnehmen. Die Prüfungsgebühren werden nicht erstattet. Es wird keine Ergebnis veröffentlicht.
1.4 Wird die Prüfung nicht begonnen oder nach Beginn abgebrochen und werden dafür Krankheitsgründe geltend gemacht, muss innerhalb von 5 Werktagen das Prüfungszentrum informiert und ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Die Prüfungsgebühren werden auf den nächsten Prüfungstermin unter Einbehalten einer Verwaltungsgebühr von 25% bei der erneuten Anmeldung angerechnet.
1.5 Für Prüfungsteilnehmende mit spezifischem Bedarf besteht die Möglichkeit, auf schriftlichen Antrag die Prüfung unter bestimmten Bedingungen zu einer bestimmten Prüfungsperiode abzulegen. Bitte informieren Sie sich hierzu beim Prüfungszentrum.
1.6 Zeugnisverlust: Im Falle des Zeugnisverlusts kann innerhalb von 10 Jahren eine Ersatzbescheinigung ausgestellt werden. Die Ausstellung einer Ersatzbescheinigung ist kostenpflichtig.
1.7 Die persönlichen Daten der Prüfungsteilnehmenden werden nicht an unbeteiligte Dritte weitergegeben. Das Goethe-Institut gibt die Ergebnislisten an die Visastellen der Deutschen Botschaft im Libanon weiter, um die entsprechenden Prozesse auch im Sinne des Kunden zu beschleunigen.
2. Anmeldung
2.1 Das Recht zur Teilnahme an den Prüfungen erhalten nur Kandidaten, die sich frist- und formgerecht angemeldet haben. Die eingezahlten Prüfungsgebühren werden nicht erstattet.
3. Informationen zum Prüfungsablauf
3.1 Mobiltelefone und andere technische Aufnahme- und Abspielgeräte dürfen nicht in den Prüfungsraum mitgenommen werden. In den Pausen ist es ebenfalls untersagt, diese technischen Geräte zu nutzen. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Ausschluss von der Prüfung.
3.2 Einspruch gegen die Durchführung der Prüfung ist unmittelbar im Anschluss an die Prüfung an die Leitung des Prüfungszentrums zu erheben.
4. Ergebnisse und Zeugnisse
4.1 Unter Angabe der Prüfungsteilnehmernummer und des Geburtsdatums können die Kandidaten ihre Ergebnisse im Internet sehen.
4.2 Kandidaten, die die Prüfung bestanden haben, erhalten ihr Zeugnis zu den Öffnungszeiten am Empfang. Dritte müssen eine entsprechende Einverständniserklärung vorlegen und sich entsprechend ausweisen können.
4.3 Einsprüche gegen das Prüfungsergebnis müssen innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses schriftlich bei der Leitung des Prüfungszentrums erhoben werden. Unbegründete bzw. nicht ausreichend begründete Anträge kann das Goethe-Institut zurückweisen (vgl. Prüfungsordnung § 21).
Sie können die Prüfungsergebnisse innerhalb von drei Wochen nach der Prüfung online einsehen.
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Sollten Sie Ihr Zertifikat nicht selbst abholen können, brauchen wir eine Einverständniserklärung. Um Missbrauch vorzubeugen, sammeln wir die Dokumente am Prüfungstag von Ihnen persönlich ein. Bitte klären Sie möglichst bis zum Prüfungstag, wer Ihr Zertifikat für Sie entgegennimmt.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Einverständniserklärung am Prüfungstag abzugeben, können Sie uns später einen Scan zukommen lassen. Der Scan muss von der bei der Registrierung hinterlegten E-Mail-Adresse geschickt werden.
Vollmacht
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