Infoveranstaltung Virtuelle Deutschlandreise nach Rheinland-Pfalz

Deutschlandkarte, Rheinland-Pfakz markiert © Goethe-Institut, koblizeek

Do, 16.05.2024

10:00 Uhr

Online

Wir reisen weiter in den Südwesten Deutschlands

Unsere virtuelle Reise führt uns als nächstes in den Südwesten Deutschlands – nach Rheinland-Pfalz. Die älteste Stadt Deutschlands, Trier, lockt die Menschen nach Rheinland-Pfalz, der Weinbau an der Mosel und der Tourismus in der Eifel. Dabei prägt eine vielfältige Industrie das Bundesland, das an Frankreich, Luxemburg und Belgien grenzt. 

Gemeinsam mit der Industrie- und Handelskammer Koblenz und den Willkommenscoaches lernst du die Region und ihre Vielfalt kennen:
  • Städte und Regionen
  • Natur und Kultur
  • Kulinarische Spezialitäten
  • Geschichte, Technologie und Innovation
  • Berufliche Möglichkeiten und Ansprechpersonen
Reise mit uns!

Datum: 16.05.2024
Uhrzeit: 10:00 Uhr MESZ
Sprache: Deutsch, Simultanübersetzung Englisch Uhrzeit: 17:00 Uhr MESZ
Sprache: Deutsch, Simultanübersetzung Englisch, Spanisch, Französisch, Arabisch und Portugiesisch (BR)  
Das Projekt wird vom Asyl- Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) kofinanziert und richtet sich an Drittstaatsangehörige in Deutschland und kurz vor Einreise nach Deutschland. Geflüchtete gehören nicht zur Zielgruppe.

Sie können sich anmelden, wenn Sie Drittstaatsangehörige/r sind und eine dieser Optionen auf Sie zutrifft:
  • Sie haben ein Visum für die Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte (§ 20 Aufenthaltsgesetz) oder zum Zweck der Suche nach einem Ausbildungsplatz zur Durchführung einer qualifizierten Berufsausbildung (§ 17 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz) ODER einen Visumsantrag UND eine Mitbringliste der Botschaft oder
     
  • Sie haben eine Aufenthaltserlaubnis, die mindestens ein Jahr gültig ist, oder Sie haben eine Aufenthaltserlaubnis seit über 18 Monaten ODER eine Fiktionsbescheinigung (Es ist keine Aufenthaltserlaubnis zwecks Absolvierung eines Studiums, Teilnahme an einem Schüleraustausch, einer unbezahlten Ausbildungsmaßnahme, eines Freiwilligendienstes, zu Forschungszwecken oder nach §24 Aufenthaltsgesetz) oder
     
  • Sie haben eine Blaue Karte EU oder Sie haben eine Zulassung zum Integrationskurs oder Berufssprachkurs.

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