Antrag für Neuausstellungen

Art Zweck Gilt für
Gesamtzeugnis Ausstellung eines einzigen Zertifikats, das die vier bestandenen Module zusammenfasst Prüfungsteilnehmende, die die B1- oder B2-Prüfung (durchgeführt vor Juni 2023) innerhalb eines Jahres in mehreren Anläufen bestanden haben und dabei alle vier Module erfolgreich absolviert haben (Prüfung liegt zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 5 Jahre zurück)
Ersatzbescheinigung Bescheinigung, die das Originalzertifikat ersetzt und die gleiche Gültigkeit besitzt Prüfungsteilnehmende, die aufgrund von Verlust o. Ä. eine Bescheinigung mit gleicher Rechtswirkung wie das Originalzertifikat benötigen (Prüfung liegt zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 10 Jahre)
Papierzertifikat Zusätzliche Ausstellung eines Zertifikats in Papierform für digital ausgestellte Zertifikate Prüfungsteilnehmende, die ab August 2024 an der Prüfung teilgenommen haben
Teilnahmebestätigung Bestätigung über die Teilnahme an einer nicht bestandenen Prüfung Prüfungsteilnehmende, die für eine innerhalb der letzten 5 Jahre abgelegte, nicht bestandene Prüfung eine Bescheinigung über die Teilnahme und die erzielten Punkte benötigen
Für Prüfungen ab August 2024 stehen das digitale Zertifikat sowie die Teilnahmebestätigung zum Download auf meingoethe.de zur Verfügung.
 

Bitte füllen Sie das Antragsformular in lateinischer Schrift aus.

Falls Sie Ihre Prüfungsteilnehmernummer nicht wissen, lassen Sie dieses Feld bitte frei.


1. Nachdem Empfang der Informationsmail überweisen Sie bitte die Neuausstellungsgebühren innerhalb von 2 Tagen.

2. Nach dem Druck ist die Rückerstattung nicht mehr möglich.

3. Prüfungsteilnehmer, die bis Juni 2023 an verschiedenen Prüfungsterminen innerhalb eines Jahres in Korea alle vier Module bestehen, beantragen Sie sich bitte für ein Gesamtzeugnis.
- Für ein Gesamtzeugnis werden automatisch die höchsten Punkte der einzelnen modularen Prüfungen im Zeitraum innerhalb eines Jahres herausgezogen.

4. Zur Abholung des Zeugnisses müssen Sie sich ausweisen(Personalausweis, Pass). Wenn ein Familienmitglied das Zeugnis abholen möchte, muss dessen Familienzugehörigkeit durch gültige Dokumente (Familienregister, Lichtbildausweis des Familienangehörigen und des Prüfungsteilnehmers) nachgewiesen werden.

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