Das Goethe-Institut Ihres Landes gibt eine Stellungnahme zu Ihrer Bewerbung ab. Wenn es die Förderung Ihres Projekts befürwortet, sendet es seine Empfehlung an die Zentrale des Goethe-Instituts in München.
Die Auswahl der zu fördernden Übersetzungen wird von einer sechsköpfigen Jury getroffen, die sich aus zwei Literaturkritiker*innen, einem/einer jährlich wechselnden Verlagsmitarbeiter*in aus dem Bereich Rechte & Lizenzen sowie drei Mitarbeiter*innen des Bereichs Literatur und Übersetzungsförderung des Goethe-Instituts zusammensetzt.
Der Ausschuss tritt viermal jährlich zu folgenden Terminen zusammen:
- Anfang Februar: Bewerbungsschluss 1. Dezember
- Ende April: Bewerbungsschluss: 1. März
- Ende Juli: Bewerbungsschluss: 1. Juni
- Anfang November: Bewerbungsschluss: 15. September
Über Bewerbungen zu Sachbüchern und geisteswissenschaftlichen Werken entscheidet der Ausschuss nur in seinen Sitzungen im April und im November. Für geisteswissenschaftliche Werke wird außerdem ein Gutachten der Deutschen Forschungsgemeinschaft eingeholt. Deshalb kann es drei bis sechs Monate länger dauern, bis eine Entscheidung getroffen wird.
Bitte finden Sie hier das Logo des Goethe-Instituts zum Abdruck in geförderten Übersetzungen:
Die Onleihe des Goethe-Instituts ermöglicht die Ausleihe von digitalen Medien wie E-Books, E-Audios oder E-Papers. Mit unserer Onleihe können Medien 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche einfach per Knopfdruck ausgeliehen werden. Derzeit stehen rund 25.000 Medien zur Onleihe bereit. Wir bieten dieses Angebot nur an den Goethe-Instituten im Ausland an.
Zur Zeit sind in der Onleihe auch einige deutsche Bücher in englischer Übersetzung ausleihbar. Dieses Angebot würden wir gern auf andere Titel und Sprachen ausweiten und bieten interessierten Verlegern im Ausland weiterführende Informationen an.
Goethe-Institut Onleihe