Teilnahmebedingungen

várias imagens ligadas ao jornalismo de investigação para bolsas de jornalismo Design: Suzana Carneiro / Goethe-Institut Portugal

Die Deutsch-Portugiesischen Journalismus-Stipendien haben das Ziel, die Erstellung herausragender journalistischer Beiträge in Portugal zu fördern und zu unterstützen. Diese Beiträge sollen sich mit politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen oder historischen Themen befassen, die Deutschland im europäischen und internationalen Kontext betreffen. Sie sollen dazu beitragen, das gegenseitige Verständnis zwischen den beiden Ländern zu vertiefen und jene Arbeiten würdigen, die die Bedeutung des unabhängigen und professionellen Journalismus als einer grundlegenden Säule der europäischen Demokratie unterstreichen.


Die Deutsch-Portugiesischen Journalismus-Stipendien sind eine Initiative der Bartholomäus-Brüderschaft der Deutschen in Lissabon in Zusammenarbeit mit dem Goethe-Institut Portugal. Im Rahmen des Deutsch-Portugiesischen Journalismus-Stipendiums werden insgesamt vier Stipendien vergeben, die jeweils einen Betrag von zweitausendfünfhundert Euro umfassen, insgesamt also zehn tausend Euro.

Bewerben können sich Journalist*innen oder Journalist*innenteams mit einem bundeseinheitlichen Presseausweis, Presseausweis für nebenberufliche Journalisten, Auslandskorrespondezausweis oder einem vorläufigen Praktikantenausweis, indem sie ihre Arbeitsvorschläge auf der entsprechenden Seite des Goethe-Instituts einreichen. Die Auswahl der Vorschläge erfolgt durch eine unabhängige Jury.
 

Artikel 1.º - Preiskriterien

Deutsch-Portugiesischen Journalismus-Stipendien haben zum Ziel, Fachleute dazu zu ermutigen und zu unterstützen, relevante und aktuelle Themen für Deutschland und Portugal auszuwählen. Sie sollen die Qualität und Originalität der Arbeiten honorieren und dabei die absolute redaktionelle Freiheit der Journalisten sowie die vollständige Unabhängigkeit bei der Auswahl der besten Vorschläge garantieren. Die Auswahl erfolgt durch eine unabhängige Jury.

Bewerben können sich für die Deutsch-Portugiesischen Journalismus-Stipendien Journalist*innen oder Journalist*innenteams, die journalistische Beiträge in portugiesischer Sprache zu folgenden Themenbereichen erstellen möchten:
  • Deutschland betreffende Themen aus portugiesischer Sicht, die in Portugal veröffentlicht wurden
  • europäische Fragen, aus der Sicht des einen oder des anderen Landes, jedoch beide betreffend, oder
  • Themen im Zusammenhang mit der deutsch-portugiesischen Beziehung oder bilateralen Themen
Die Einreichung von Vorschlägen für journalistische Arbeiten und die Bewerbung um ein Stipendium setzen die Zustimmung zu und die Verpflichtung zur Einhaltung der in dieser Regelung festgelegten Bedingungen voraus.

Die eingereichten Vorschläge müssen Ideen für Arbeiten sein, die bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht realisiert wurden. Alle Arbeiten, die vor dem 1. Februar 2026 veröffentlicht wurden, sind ausgeschlossen.
 

Artikel 2.º - Bewerber*innen

Bewerben können sich für die Deutsch-Portugiesischen Journalismus-Stipendien alle Journalist*innen (oder Journalist*innenteams), die im Besitz eines gültigen Presseausweises, Presseausweises für nebenberufliche Journalisten, Auslandskorrespondezausweises oder einem vorläufigen Praktikantenausweises sind (im Folgenden zusammenfassend als „Journalist*inen“ oder „Bewerber*innen“ bezeichnet, im Sinne dieser Regelung).
 

Artikel 3.º - Bewerbung

Die Bewerbungen müssen bis spätestens 23:59 Uhr am 31. Januar 2026 unter der Adresse www.goethe.de/bolsasdejornalismo eingereicht werden.

Die Bewerbungen müssen die folgenden Inhalte und Dokumente enthalten

a) Ein Bewerbungsschreiben, verfasst von der/dem Journalisten und/oder einem Journalistenteam, in dem die Wahl des Themas begründet wird, seine Bedeutung, die zu verwendenden Methoden, die Plattformen für die Verbreitung der Arbeit, die zu konsultierenden Quellen sowie der voraussichtliche Zeitplan für die Arbeit – Vorproduktion, Feldarbeit, Schreiben/Erstellung und Abgabe der Endversion;

b) Vereinfachter Kostenvoranschlag (mit Kostenschätzungen für Reisen, Verpflegung, Unterkunft sowie Produktions- und Ausrüstungskosten);

c) Angabe anderer Finanzierungsquellen für das Projekt, falls zutreffend (andere Stipendien, Beteiligung von Medienorganisationen usw.);

d) Vollständige Identifikation der Bewerber*innen, einschließlich Name, Telefonnummer, Nummer des Presseausweises, Adresse und Steueridentifikationsnummer, Lebenslauf sowie Angabe des Mediums, bei dem sie tätig sind (falls zutreffend);

e) Ausdrückliche Erklärung der Originalität und Urheberschaft des eingereichten journalistischen Arbeitsvorschlags, mit der ausdrücklich bestätigt wird, dass keine geistigen Eigentumsrechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, verletzt werden;

f) Ausdrückliche Zustimmungserklärung zum Inhalt dieser Teilnahmebedingungen;

g) Ausdrückliche Einwilligung zur Erhebung und Verarbeitung der persönlichen Daten der Bewerber*innen für die Zwecke der Deutsch-Portugiesischen Journalismus-Stipendien, einschließlich der Weitergabe dieser Daten an die unterstützenden Institutionen der Deutsch-Portugiesischen Journalismus-Stipendien, gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Einschränkungen;

h) Nachweis der Annahme des eingereichten Vorschlags zur Veröffentlichung durch ein nationales, frei zugängliches Medienorgan ohne Paywalls.

Die unter Buchstabe d) des vorherigen Absatzes enthaltenen Informationen sowie der Inhalt der Erklärungen und Einwilligungen im Buchstaben e) desselben Absatzes können direkt im Bewerbungsformular unter www.goethe.de/bolsasdejornalismo angegeben oder alternativ in einem einzigen, von dem/der Bewerber*in unterzeichneten Dokument zusammengefasst und auf demselben Weg eingereicht werden.

Die Bewerber*innen können zusätzlich zu den oben genannten auch andere Dokumente einreichen, sofern sie diese für die Bewertung als relevant erachten.
 

Artikel 4.º - Bewertungskriterien 

Die Bewerbungen werden anhand der folgenden Kriterien bewertet:
  • Innovation und Originalität des Themas, des Inhalts und des Formats der zu entwickelnden Arbeit;
  • Relevanz des Arbeitsvorschlags im Hinblick auf das Thema.
Die ausgewählten journalistischen Arbeitsvorschläge, die von der Jury für die Stipendien ausgewählt werden, müssen bis zum 31. Dezember 2026 realisiert und veröffentlicht werden.
 

Artikel 5.º - Ausschluss von Bewerbungen

Es werden Bewerbungen ausgeschlossen, die:
  • Nicht den Fristen und anderen Anforderungen für die Einreichung entsprechen und/oder nicht die im Artikel 3 dieses Reglements vorgesehenen Inhalte und Dokumente enthalten;
  • Nicht die Anforderungen oder Ziele des Stipendiums erfüllen;
  • Mangelnde Originalität aufweisen, ganz oder teilweise, insbesondere wenn sie sich in Vorschlägen widerspiegeln, die Ähnlichkeiten mit bereits veröffentlichten journalistischen Arbeiten aufweisen;
  • Bereits veröffentlicht wurden.
 

Artikel 6.º - Jury

Die Analyse, Auswahl, Bewertung und Qualifizierung der Bewerbungen sowie die darauf folgende Entscheidung über die Vergabe der Stipendien erfolgt durch eine unabhängige Jury.

Die Jury wird vom Goethe-Institut eingeladen und koordiniert und besteht aus mindestens drei Mitgliedern, die über Fachwissen und Erfahrung im Bereich Journalismus sowie über öffentliche Anerkennung in anderen relevanten Bereichen im Kontext der Deutsch-Portugiesischen Journalismus-Stipendien verfügen. 

Die Jury wird die Bewerbungen mit vollständiger Unabhängigkeit prüfen und die Entscheidungen durch Mehrheitsbeschluss ihrer Mitglieder treffen.

Soweit die Jury dies für die Zwecke des Programms für angemessen hält, kann sie Informationen und/oder Klarstellungen von den Bewerber*innen, zu den Bewerbungen und/oder zu den vorgeschlagenen journalistischen Arbeiten anfordern.
 

Artikel 7.º - Bekanntgabe der Entscheidung der Jury 

Die Entscheidungen der Jury über die Vergabe der Stipendien werden den Bewerber*innen direkt mitgeteilt.
 

Artikel 8.º - Stipendien

Abgesehen von den Bestimmungen des folgenden Absatzes werden im Rahmen der Deutsch-Portugiesischen Journalismus-Stipendien insgesamt vier Stipendien in Höhe von jeweils maximal 2.500,00 EUR (zweitausendfünfhundert Euro) vergeben. Diese Stipendien werden an die vier Journalist*innen oder Journalistenteams vergeben, deren Vorschläge für die Vergabe ausgewählt wurden. Die Bezahlung der Stipendien erfolgt in zwei Tranchen (50% / 50%).

Auf Vorschlag der Jury könnten nicht alle Stipendien vergeben werden, oder sogar keines davon, falls keine der Bewerbungen die festgelegten Anforderungen oder Ziele erfüllt. Dabei muss keine Begründung für den Vorschlag angegeben werden. 

Die ausgewählten Journalist*innen oder Journalist*innenteams erhalten die zugewiesene Förderung gegen Vorlage der entsprechenden Empfangsbestätigungen und Kostenbelege.
 

Artikel 9.º - Urheberrecht und geistige Eigentumsrechte 

Die Einreichung der Bewerbung und eine eventuelle Gewährung eines Stipendiums führen nicht zur Übertragung von Urheberrechten oder anderen geistigen Eigentumsrechten an dem betreffenden Vorschlag.
 

Artikel 10.º - Änderungsvorbehalt 

Die Organisatoren dieses Preises behalten sich das Recht vor, den Wettbewerb im Falle höherer Gewalt zu ändern, zu verschieben oder abzusagen, ohne dass daraus eine Verpflichtung zur Entschädigung der teilnehmenden Personen entsteht.
 
Die Organisatoren behalten sich das Recht vor, die Teilnahmebedingungen ohne vorherige Ankündigung zu ändern. Die neuen Bedingungen gelten ab dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung.

Etwaige Vorschläge oder Fragen zur Teilnahme können per E-Mail an bolsasdejornalismo@goethe.de gesendet werden.


 

Artikel 11.º - Schlussbestimmungen 

Es gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (Portugal).
 
Für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Stipendien wird als ausschließlicher Gerichtsstand Portugal vereinbart.

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