Ausleihbedingungen - Goethe-Institut Griechenland

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Ausleihbedingungen

Bildausschnitt: beleuchteter, festlicher, vertäfelter Filmvorführraum

Rechte

Unsere Filme unterliegen dem nicht kommerziellen Vorführrecht.

Unrechtmäßige Filmvorführungen können strafrechtlich verfolgt werden.

Das Überspielen eines Filmes auf Video und andere Bild- und Tonträger ist untersagt.

Zur Wahrung der Autorenrechte müssen die Filmwerke in ihrer Gesamtheit vorgeführt und dürfen nicht verändert werden.

Die Vorführrechte dürfen nicht an Dritte übertragen werden.

Ohne ausdrückliche Genehmigung durch das Filmarchiv dürfen unsere Filme nicht im Fernsehen ausgestrahlt werden.

Die Filmausleihe dient ausschließlich nicht kommerziellen Filmvorführungen. Es ist daher nicht zulässig, Eintrittsgelder zu verlangen. Um die anfallenden Kosten zu reduzieren, dürfen die Veranstalter kleine Unkostenbeiträge erheben.

Werbemaßnahmen sind nur in Form von redaktionellen Presseankündigungen zulässig.

Die Veranstalter – abgesehen von Goethe-Instituten, Goethe-Zentren, deutschen Lesesälen und deutschen Auslandsvertretungen – sind verpflichtet, die Unterstützung durch das Goethe-Institut Athen in all ihren Publikationen zu erwähnen. Die Art der Erwähnung wird zwischen Veranstalter und Goethe-Institut Athen vereinbart.

Die Ausleihe der Filme ist kostenlos.

Termine und Fristen

Geben Sie bitte Ihre Bestellung so früh wie möglich auf. Die Bearbeitungszeit Ihrer Bestellung beträgt mindenstens 10 Geschäftstage. Danach werden Sie informiert, ob der von Ihnen gewünschte Titel zu dem gewünschten Vorführdatum verfügbar ist.
Das vereinbarte Rücksendedatum ist unbedingt einzuhalten.

Transport

Der Transport erfolgt über einen Kurierdienst. Die Versandtkosten zum Vorführort trägt das Goethe-Institut, die Rücktransportkosten gehen zu Lasten des Entleihers. Innerhalb Athens ist Selbstabholung möglich.
Vorführmaterial - Vorführberichte
Sowohl die 16mm-Kopien als auch die DVDs erfordern fachgerechte Behandlung durch geschultes Personal. Nach Beendigung Ihrer Veranstaltung melden Sie bitte dem Filmarchiv, wie oft Sie die Filme gezeigt haben und wie viele Zuschauer die Vorführung besucht haben. 

Kopienschäden

Jeder Kopienschaden ist unverzüglich dem Filmarchiv mitzuteilen.
Der Entleiher haftet für von ihm verursachte Kopienschäden.
Um Transportschäden zu vermeiden, sind die 16mm-Kopien unbedingt aufzuspulen und die Vorlaufbänder zu befestigen. Filmrisse dürfen nur mit professionellem Klebeband behoben und müssen dem Filmarchiv gemeldet werden.
Das Goethe-Institut behält sich das Recht vor, im wiederholten Schadensfall oder bei Nichtbeachtung der Leihfristen und Verletzung der Ausleihbedingungen, den Entleiher von künftigen Filmausleihen auszuschließen.

Wichtige Hinweise

Aus rechtlichen Gründen leihen wir keine Filme an Privatpersonen aus.

Diese Ausleihbedingungen können verändert werden. Die aktuelle Version ist jeweils auf der Webseite des Goethe-Instituts Athen zu finden.