Ja. Die Lehrkraft erklärt die deutsche Sprache nicht auf Japanisch. Sie kommunizieren von Anfang an nur auf Deutsch. Sie beginnen damit, Grußformeln zu lernen, sich vorzustellen, die Aussprache des Alphabets zu lernen und Fragen zu stellen. In diesem rein deutschsprachigen Unterrichtsumfeld sollen Ihnen erste, im Leben in Deutschland nützliche Sprachfertigkeiten vermittelt werden.
Bitte besorgen Sie sich anhand der folgenden Bücherliste rechtzeitig Lehrbücher, wenn Sie sich zu einem Kurs, in dem diese verwendet werden, angemeldet haben! Für den Online-Gruppenkurs ist der Kauf eines Lehrbuchs nicht erforderlich.
Buchhandlungen:
Ikubundo
Kinokuniya
(Lehrbücher können am Schalter für ausländische Bücher im Umeda-Hauptgeschäft vorbestellt werden).
Amazon
Ab April 2021 müssen Sie Ihre Lehrbücher selbst kaufen. (Wir werden Ihnen mindestens 10 Tage vor dem Kursbeginn eine E-Mail schicken, um Ihnen mitzuteilen, ob Ihr Kurs bestätigt wurde).
1. Allgemein
1.1. Voraussetzung für eine Teilnahme ist ein Mindestalter von 16 Jahren. Ausnahmen sind nach Absprache mit dem Sprachkursbüro möglich.
1.2. Die maximale Kursgröße beträgt 18 Teilnehmer.
1.3. Die Unterrichtssprache ist Deutsch.
2. Einschreibung
2.1. Anmeldung und Registrierung sind auch durch einen Vertreter möglich.
2.2. Zur Feststellung der Niveaustufe führen wir für neue Teilnehmer mit Vorkenntnissen einen Einstufungstest durch. Folgende Teilnehmer brauchen keinen Einstufungstest zu machen:
· Anfänger,
· Teilnehmer, die ein Zeugnis des Goethe-Instituts vorweisen, das nicht älter als ein Jahr ist,
· Teilnehmer, die innerhalb des letzten Jahres einen Kurs an einem Goethe-Institut besucht haben.
2.3. Wir behalten uns das Recht vor, einen Kurs mit zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen und einen überbelegten Kurs zu teilen. Änderungen bei Raumbelegung, Kursleitung und Kurszeit sind möglich.
3. Gebühren
3.1. Bei Anmeldung und Registrierung ist es notwendig, sich für einen Kurs zu entscheiden. Die Zahlung der Kursgebühren muss bis zur angegebenen Zahlungsfrist vorgenommen werden.
3.2. In den Kursgebühren sind die Kosten für Lehrbücher nicht enthalten.
3.3. Studenten erhalten bei Vorlage eines gültigen Studentenausweises eine Ermäßigung der Kursgebühren für Kurse mit 64 UE.
3.4. Bei Nichtzustandekommen eines Kurses werden die Kursgebühren und die Einschreibungsgebühr in voller Höhe erstattet.
4. Kurswechsel
4.1. Ein Kurswechsel ist nur bei entsprechenden sprachlichen Voraussetzungen und freier Platzkapazität möglich.
4.2. Bei einem Wechsel in einen Kurs mit höherer UE-Zahl wird die Differenzsumme für die höhere Kursgebühr fällig. Für Kurse mit geringerer UE-Zahl erfolgt entsprechend eine Erstattung der Kursgebühren.
4.3. Bei Kurswechsel ist der Teilnehmerausweis (Quittung) vorzulegen.
5. Rücktritt
5.1. Bei Rücktritt bis zu 5 Werktagen vor Kursbeginn werden die bereits gezahlten Kursgebühren unter Einbehalt einer Verwaltungsgebühr von 5000 Yen erstattet. Die Einschreibungsgebühr kann nicht erstattet werden.
5.2. Bei Rücktritt bis einen Tag vor Kursbeginn werden die Kursgebühren unter Einbehalt von 20 % (Auf-/Abrundung auf 100er Yen) erstattet. Die Einschreibungsgebühr wird nicht erstattet.
5.3. Bei einer Stornierung nach Kursbeginn werden die Kursgebühren für die noch nicht besuchten UE unter Einbehalt von 20 % (Auf-/Abrundung auf 100er Yen) erstattet. Die Einschreibungsgebühr wird nicht erstattet.
5.4. Bei Rücktritt ist die Quittung vorzulegen.
6. Persönlich bedingte Nicht-Teilnahme
6.1. Kann der Teilnehmer aus persönlichen Gründen nicht am Kurs teilnehmen, besteht kein Anspruch, den Unterricht in anderen Kursen nachzuholen.
6.2. Bei längerer Erkrankung des Teilnehmers können die versäumten UE bei Vorlage eines ärztlichen Attests für einen folgenden Kurs gutgeschrieben werden.
7. Haftung
7.1. Das Goethe-Institut haftet nicht für den Unterrichtsausfall auf Grund von Naturkatastrophen, höherer Gewalt oder sonstigen nicht vom Institut zu vertretenden Gründen.
7.2. Sollte ein Kursteilnehmer Lehrkräfte oder andere Kursteilnehmer belästigen, den Kursbetrieb stören oder geschäftsschädigenden Handlungen unternehmen, hat das Goethe-Institut das Recht, vor Kursbeginn aber auch während eines laufenden Kurses den Kursvertrag mit dem Kursteilnehmer zu kündigen und/oder nötige weitere Maßnahmen einzuleiten.
7.3. Für den Fall schwerwiegender, außerordentlicher Umstände oder Ereignisse oder einer Änderung von bereits vorliegenden derartigen Umständen oder Ereignissen, die nicht im Einflussbereich des Goethe-Instituts liegen (z.B. Unruhen, kriegerische oder terroristische Auseinandersetzungen, Naturkatastrophen, Epidemien usw.), behalten wir uns vor, Ihnen Änderungen der Leistungen anzubieten (z.B. in zeitlicher oder räumlicher Hinsicht).
In diesem Fall werden wir ein neues Angebot unter Fristsetzung unterbreiten und Sie um Mitteilung bitten, ob Sie das geänderte Angebot annehmen oder vom Vertrag zurücktreten möchten. Treten Sie vom Vertrag zurück, werden wir Ihnen etwaig geleistete Zahlungen (ggf. Anteilig entsprechend dem Stand der Leistungserbringung) erstatten.