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Banner Journalismus-PreisBild © Goethe-Institut/Alina Holtmann

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen der vierten Ausgabe des Deutsch-Portugiesischen Journalismuspreises (aktualisiert am 18.07.2023.

PRÄAMBEL

Der Deutsch-Portugiesische Journalismus-Preis zeichnet jährlich herausragende journalistische Beiträge, die zum gegenseitigen Verständnis zwischen beiden Ländern beizutragen und die Bedeutung eines unabhängigen und professionellen Journalismus als wesentliche Basis der europäischen Demokratie zu würdigen und zu fördern. 

Der bilaterale Preis ist eine Initiative der Bartholomäus-Brüderschaft der Deutschen in Lissabon in Kooperation mit dem Goethe-Institut Portugal, der Deutschen Zentrale für Tourismus in Portugal, des Camões Berlin und des Portugiesischen Fremdenverkehrsamts in Deutschland. Er wird unterstützt von der Deutschen Botschaft in Lissabon und der Botschaft von Portugal in Berlin. Organisiert wird der Preis durch das Goethe-Institut Portugal und das Camões Berlin.

1. PREISKRITERIEN

Verliehen wird der Preis an Journalist*innen oder Journalist*innenteams für folgende Beiträge in portugiesischer und deutscher Sprache:
  • Deutschland betreffende Themen aus portugiesischer Sicht, die in Portugal veröffentlicht wurden 
  • Portugal betreffende Themen aus deutscher Sicht, die in Deutschland veröffentlicht wurden 
  • europäische Fragen, aus der Sicht des einen oder des anderen Landes, jedoch beide betreffend, oder
  • die deutsch-portugiesischen Beziehungen, in einem anderen, vorzugsweise europäischen Land veröffentlicht

Der Preis beabsichtigt auf diese Weise
  • zu einem besseren und differenzierteren Verständnis der wechselseitigen Standpunkte beizutragen,
  • ein größeres Verständnis der politischen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Realitäten beider Länder zu fördern,
  • die Geschichte der wechselseitigen Verständigung und der Zusammenarbeit in Europa und in der Welt zu bezeugen.
 

2. Preiskategorien und -dotierung

(1) In der Kategorie Print / Online wird die Teilnahme einer Journalistin / eines Journalisten oder eines Journalist*innenteams gewürdigt, das den besten Beitrag mit journalistischem Charakter und relevantem Informationswert liefert. Dabei kann es sich um einen einzelnen Beitrag oder eine Reihe von Beiträgen handeln. In dieser Kategorie beträgt der Preis 1.500 EUR.

(2) In der Kategorie Audio / Podcast wird eine Journalistin / ein Journalist oder ein Journalist*innenteam für den besten journalistischen Beitrag in einem reinen Audioformat geehrt. Dabei kann es sich um einen einzelnen Beitrag oder eine Reihe von Beiträgen handeln. Der Preis in dieser Kategorie ist mit 1.500 EUR dotiert.

(3) In der Kategorie Video / Multimedia wird eine Journalistin / ein Journalist oder ein Journalist*innenteam für den besten journalistischen Beitrag im Video- oder Multimediaformat ausgezeichnet. Dabei kann es sich um einen einzelnen Beitrag oder eine Reihe von Beiträgen handeln. Der Preis in dieser Kategorie beträgt 1.500 EUR.

(4) Handelt es sich bei einem Beitrag, der sich um eine mit einem Geldbetrag ausgestattete Preiskategorie bewirbt, um die Arbeit eines Journalist*innenteams, so wird der Preis gemeinsam an sie vergeben. Mit anderen Worten: Der Betrag, der dem verliehenen Preis entspricht, wird unter allen Personen aufgeteilt, die den Beitrag erstellt haben.
 

3. EINREICHUNGEN

(1) Beiträge zu den Kategorien Print / Online, Audio / Podcast, Video / Multimedia können über die offizielle Website 
  • vom für den Beitrag verantwortlichen Journalist*innenteam
  • von der Journalistin / dem Journalisten
eingereicht werden können.

(2) Für die Anmeldung zur Teilnahme müssen a.) das Online-Anmeldeformular ausgefüllt und b.) die dort benannten Dokumente, darunter der journalistische Beitrag, eingestellt werden.

(3) Zur Teilnahme am Wettbewerb sind alle journalistischen Beiträge zugelassen, die innerhalb der Teilnahmefrist erstmals veröffentlicht worden sind und dem in der Präambel beschriebenen Geist des Preises sowie den oben genannten Preiskriterien entsprechen.
 
(4) Die Beiträge müssen in deutscher oder portugiesischer Sprache vorgelegt werden. Nicht zum Wettbewerb zugelassen sind Bücher, ganze Zeitungen oder Zeitschriften, bloße Meinungsartikel oder journalistische Beiträge, die in Berufs-, Vereins- oder Kundenzeitschriften veröffentlicht wurden. 

(5) Mit der Anmeldung (Abs. 1) erklärt die / der Einreichende, dass für den Fall der Auszeichnung mit einem Preis die Organisator*innen des Deutsch-Portugiesischen Journalismuspreises von Ansprüchen Dritter freigestellt und die Beteiligten mit der Einreichung einverstanden sind. Den Organisator*innen des Preises werden die Rechte zur Veröffentlichung und Vorführung der eingereichten Beiträge im Rahmen des Deutsch-Portugiesischen Journalismuspreises sowie in Zusammenhang mit dem Preis stehenden Publikationen eingeräumt. Für den Fall der Auszeichnung mit einem Preis wird den Organisator*innen des Preises darüber hinaus die Möglichkeit eingeräumt, den prämierten Beitrag als Ganzes oder in Teilen auszustrahlen, nachzudrucken oder in die Internetangebote der Veranstalter einzustellen. Wird ein Beitrag eingereicht, ohne dass der Anmeldende im Besitz der notwendigen Rechte ist, stellt er die Organisator*innen des Preises von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich der Kosten einer etwaigen Rechtsverteidigung frei.

(6) Mit der Anmeldung wird die Anerkennung dieser Teilnahmebedingungen bestätigt.

4. Jury und Auswahl der Preisträger 

(1) Die Auswahl der Preisträger*innen erfolgt über zwei unabhängige Jurys. Eine Jury aus Medienvertreter*innen aus Deutschland ist für die Auswahl der Preisträger*innen in Deutschland zuständig, Medienvertreter*innen aus Portugal wiederum prämieren die Auswahl in Portugal.
 
(2) Die Entscheidungen der Jury sind endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
 
(3) Die Juroren sind von der Teilnahme am Deutsch-Portugiesischen Journalismus-Preis ausgeschlossen.
 
(4) Die Jury verpflichtet sich, beim gesamten Auswahlverfahren Datenschutz und Transparenz zu wahren.
 
 

5. Ausschreibungszeitraum 

(1) Ausschreibungszeitraum ist vom 1. Februar 2023 bis zum 31. Januar 2024. Die elektronischen Daten müssen am Tag des Anmeldeschlusses bis spätestens 24 Uhr auf dem Server des Goethe-Instituts Portugal eingegangen sein. Es gilt die Ortszeit des jeweiligen Landes Portugal (Festland) / Deutschland.
 

6. Bekanntmachung und Kommunikation 

(1) Alle Teilnehmer*innen werden über die Entscheidung der Jury benachrichtigt.
 
(2) Die Namen der Gewinner*innen werden nach der offiziellen Bekanntgabe der Entscheidung der Jury veröffentlicht.
 
(3) Die Teilnehmer*innen stehen nach Absprache und im Rahmen ihrer Möglichkeiten für die Öffentlichkeitsarbeit des Preises zur Verfügung.

 

7. Urheberrecht 

(1) Die Urheberrechte der eingereichten Artikel bleiben bei den entsprechenden Autor*innen.
 
(2) Vertrauliche und nicht zu veröffentlichende Daten des von den Teilnehmer*innen eingereichten Materials müssen von diesem als solche klar gekennzeichnet werden.
 
(3) Die Teilnehmer*innen versichern, dass der eingereichte Artikel frei von Rechten Dritter ist (insbesondere Urheberrechte, sonstige Leistungsschutzrechte oder Persönlichkeitsrechte) und sie frei über den Artikel verfügen dürfen. Die Veranstalter des Preises können im Falle der Verletzung der Urheberrechte durch Dritte nicht haftbar gemacht werden.
 
(4) Mit der Einreichung des Artikels  Räumen die Teilnehmer*innen den Veranstaltern  das räumliche und zeitlich unbeschränkte sowie inhaltlich auf den Wettbewerb beschränkte einfache Nutzungsrecht für sämtliche bekannten und unbekannten Nutzungsarten an dem von ihnen zum Zweck der Teilnahme am Wettbewerb verfassten Artikel ein. Hierzu zählen insbesondere das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung des Artikels in gedruckter Form sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung im Internet einschließlich der Nutzung in Social Media Netzwerken (z.B. Facebook). Die Einräumung der Nutzungsrechts erfolgt unentgeltlich.
 

8. Datenschutz

(1) Der oder die Teilnehmer*in gestattet den Veranstaltern die Verarbeitung der für die Durchführung des Wettbewerbs eingegebenen personenbezogenen Daten, soweit dies für die Durchführung des Wettbewerbs erforderlich und/oder die Ausübung der Nutzungsrechte gemäß Ziffer 10 erforderlich ist, als Gegenleistung für die Möglichkeit der Teilnahme am Wettbewerb. Personenbezogene Daten sind Name, Kontaktdaten und Fotos sowie ggf. weitere Angaben zur Person, die der oder die Teilnehmer*in selbst macht.

(2) Während der Entscheidungsphase werden die Informationen über die Teilnahme durch die Veranstalter und die Jury vertraulich behandelt.
 
(3) Die Veranstalter des Preises verpflichten sich zum Einhalt der Datenschutzverordnung.
 
(4) Der oder die Teilnehmer*in kann jederzeit vom Wettbewerb zurücktreten und/oder die von ihm bzw. ihr veröffentlichten Daten löschen oder sperren. Um die weitere Verarbeitung durch die Veranstalter zu verhindern, ist ein gegenüber den Veranstaltern erklärter Widerruf erforderlich.
 

9. Haftungsbeschränkung 

(1) Die Veranstalter und die Jury haften nicht für Schäden, die durch Fehler oder Versäumnisse während des Wettbewerbs entstehen.
 

10. Änderungsvorbehalt 

(1) Die Veranstalter des Preises behalten sich das Recht vor, den Wettbewerb in Fällen höherer Gewalt zu ändern, zu verschieben oder abzubrechen, ohne die Teilnehmer*innen entschädigen zu müssen.
 
(2) Die Veranstalter des Preises haben die Befugnis, die Teilnahmebedingungen ohne Vorankündigung zu verändern. Die neuen Regularien sind ab dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung gültig.

(3) Anregungen oder Fragen zur Teilnahme können über E-Mail zugesandt werden: JournalimusPreis@goethe.de 

11. Schlussbestimmungen 

(1) Es gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (Portugal).
 
(2) Für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Preis wird als ausschließlicher Gerichtsstand Portugal vereinbart.

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