Das Deutsch-Portugiesische Journalismus-Stipendium hat das Ziel, die Erstellung herausragender journalistischer Beiträge in Portugal zu fördern und zu unterstützen. Diese Beiträge sollen sich mit politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen oder historischen Themen befassen, die Deutschland im europäischen und internationalen Kontext betreffen. Sie sollen dazu beitragen, das gegenseitige Verständnis zwischen den beiden Ländern zu vertiefen und jene Arbeiten würdigen, die die Bedeutung des unabhängigen und professionellen Journalismus als einer grundlegenden Säule der europäischen Demokratie unterstreichen.
Das Deutsch-Portugiesische Journalismus-Stipendium ist eine Initiative der Bartholomäus-Brüderschaft der Deutschen in Lissabon in Zusammenarbeit mit dem Goethe-Institut Portugal, durchgeführt mit Unterstützung der Deutschen Botschaft in Portugal, der Deutschen Zentrale für Tourismus in Portugal und Camões Berlin. Im Rahmen des Deutsch-Portugiesischen Journalismus-Stipendiums werden insgesamt vier Stipendien vergeben, die jeweils einen Betrag von zweitausendfünfhundert Euro umfassen, insgesamt also zehn tausend Euro.
Bewerben können sich Journalist*innen oder Journalist*innenteams mit einem bundeseinheitlichen Presseausweis, Presseausweis für nebenberufliche Journalisten, Auslandskorrespondezausweis oder einem vorläufigen Praktikantenausweis, indem sie ihre Arbeitsvorschläge auf der entsprechenden Seite des Goethe-Instituts einreichen. Die Auswahl der Vorschläge erfolgt durch eine unabhängige Jury.
Artikel 1.º - Preiskriterien
Das Deutsch-Portugiesische Journalismus-Stipendium hat zum Ziel, Fachleute dazu zu ermutigen und zu unterstützen, relevante und aktuelle Themen für Deutschland und Portugal auszuwählen. Sie sollen die Qualität und Originalität der Arbeiten honorieren und dabei die absolute redaktionelle Freiheit der Journalisten sowie die vollständige Unabhängigkeit bei der Auswahl der besten Vorschläge garantieren. Die Auswahl erfolgt durch eine unabhängige Jury.Bewerben können sich für das Deutsch-Portugiesische Journalismus-Stipendium Journalist*innen oder Journalist*innenteams, die journalistische Beiträge in portugiesischer Sprache zu folgenden Themenbereichen erstellen möchten:
- Deutschland betreffende Themen aus portugiesischer Sicht, die in Portugal veröffentlicht wurden
- europäische Fragen, aus der Sicht des einen oder des anderen Landes, jedoch beide betreffend, oder
- Themen im Zusammenhang mit der deutsch-portugiesischen Beziehung oder bilateralen Themen
Die eingereichten Vorschläge müssen Ideen für Arbeiten sein, die bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht realisiert wurden. Alle Arbeiten, die vor dem 1. April 2025 veröffentlicht wurden, sind ausgeschlossen.
Artikel 2.º - Bewerber*innen
Bewerben können sich für das Deutsch-Portugiesische Journalismus-Stipendium alle Journalist*innen (oder Journalist*innenteams), die im Besitz eines bundeseinheitlichen Presseausweises, Presseausweises für nebenberufliche Journalisten, Auslandskorrespondezausweises oder einem vorläufigen Praktikantenausweises sind (im Folgenden zusammenfassend als „Journalist*inen“ oder „Bewerber*innen“ bezeichnet, im Sinne dieser Regelung).Artikel 3.º - Bewerbung
Die Bewerbungen müssen bis spätestens 23:59 Uhr am 31. März 2025 unter der Adresse www.goethe.de/bolsasdejornalismo eingereicht werden.Die Bewerbungen müssen die folgenden Inhalte und Dokumente enthalten
a) Ein Bewerbungsschreiben, verfasst von der/dem Journalisten und/oder einem Journalistenteam, in dem die Wahl des Themas begründet wird, seine Bedeutung, die zu verwendenden Methoden, die Plattformen für die Verbreitung der Arbeit, die zu konsultierenden Quellen sowie der voraussichtliche Zeitplan für die Arbeit – Vorproduktion, Feldarbeit, Schreiben/Erstellung und Abgabe der Endversion;
b) Vereinfachter Kostenvoranschlag (mit Kostenschätzungen für Reisen, Verpflegung, Unterkunft sowie Produktions- und Ausrüstungskosten);
c) Angabe anderer Finanzierungsquellen für das Projekt, falls zutreffend (andere Stipendien, Beteiligung von Medienorganisationen usw.);
d) Vollständige Identifikation der Bewerber*innen, einschließlich Name, Telefonnummer, Nummer des Presseausweises, Adresse und Steueridentifikationsnummer, Lebenslauf sowie Angabe des Mediums, bei dem sie tätig sind (falls zutreffend);
e) Ausdrückliche Erklärung der Originalität und Urheberschaft des eingereichten journalistischen Arbeitsvorschlags, mit der ausdrücklich bestätigt wird, dass keine geistigen Eigentumsrechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, verletzt werden;
f) Ausdrückliche Zustimmungserklärung zum Inhalt dieser Teilnahmebedingungen;
g) Ausdrückliche Einwilligung zur Erhebung und Verarbeitung der persönlichen Daten der Bewerber*innen für die Zwecke des Deutsch-Portugiesischen Journalismus-Stipendiums, einschließlich der Weitergabe dieser Daten an die unterstützenden Stellen des Deutsch-Portugiesischen Journalismus-Stipendiums, gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Einschränkungen;
Die unter Buchstabe d) des vorherigen Absatzes enthaltenen Informationen sowie der Inhalt der Erklärungen und Einwilligungen im Buchstaben e) desselben Absatzes können direkt im Bewerbungsformular unter www.goethe.de/bolsasdejornalismo angegeben oder alternativ in einem einzigen, von dem/der Bewerber*in unterzeichneten Dokument zusammengefasst und auf demselben Weg eingereicht werden.
Die Bewerber*innen können zusätzlich zu den oben genannten auch andere Dokumente einreichen, sofern sie diese für die Bewertung als relevant erachten.
Artikel 4.º - Bewertungskriterien
Die Bewerbungen werden anhand der folgenden Kriterien bewertet:- Innovation und Originalität des Themas, des Inhalts und des Formats der zu entwickelnden Arbeit;
- Relevanz des Arbeitsvorschlags im Hinblick auf das Thema;
- Nachweis der Annahme des eingereichten Vorschlags zur Veröffentlichung durch ein nationales, frei zugängliches Medienorgan ohne Paywalls.
Artikel 5.º - Ausschluss von Bewerbungen
Es werden Bewerbungen ausgeschlossen, die:- Nicht den Fristen und anderen Anforderungen für die Einreichung entsprechen und/oder nicht die im Artikel 3 dieses Reglements vorgesehenen Inhalte und Dokumente enthalten;
- Nicht die Anforderungen oder Ziele des Stipendiums erfüllen;
- Mangelnde Originalität aufweisen, ganz oder teilweise, insbesondere wenn sie sich in Vorschlägen widerspiegeln, die Ähnlichkeiten mit bereits veröffentlichten journalistischen Arbeiten aufweisen;
- Bereits veröffentlicht wurden.
Artikel 6.º - Jury
Die Analyse, Auswahl, Bewertung und Qualifizierung der Bewerbungen sowie die darauf folgende Entscheidung über die Vergabe der Stipendien erfolgt durch eine unabhängige Jury.Die Jury wird vom Goethe-Institut eingeladen und koordiniert und besteht aus mindestens drei Mitgliedern, die über Fachwissen und Erfahrung im Bereich Journalismus sowie über öffentliche Anerkennung in anderen relevanten Bereichen im Kontext des Deutsch-Portugiesischen Journalismus-Stipendiums verfügen. O pagamento das respetivas bolsas será efetuado em duas prestações (50% / 50%), mediante a apresentação dos comprovativos após celebração de um contrato.
Die Jury wird die Bewerbungen mit vollständiger Unabhängigkeit prüfen und die Entscheidungen durch Mehrheitsbeschluss ihrer Mitglieder treffen.
Soweit die Jury dies für die Zwecke des Programms für angemessen hält, kann sie Informationen und/oder Klarstellungen von den Bewerber*innen, zu den Bewerbungen und/oder zu den vorgeschlagenen journalistischen Arbeiten anfordern.
Artikel 7.º - Bekanntgabe der Entscheidung der Jury
Die Entscheidungen der Jury über die Vergabe der Stipendien werden den Bewerber*innen direkt mitgeteilt.Artikel 8.º - Stipendien
Abgesehen von den Bestimmungen des folgenden Absatzes werden im Rahmen des Deutsch-Portugiesischen Journalismus-Stipendiums insgesamt vier Stipendien in Höhe von jeweils maximal 2.500,00 EUR (zweitausendfünfhundert Euro) vergeben. Diese Stipendien werden an die vier Journalist*innen oder Journalistenteams vergeben, deren Vorschläge für die Vergabe ausgewählt wurden.Auf Vorschlag der Jury könnten nicht alle Stipendien vergeben werden, oder sogar keines davon, falls keine der Bewerbungen die festgelegten Anforderungen oder Ziele erfüllt. Dabei muss keine Begründung für den Vorschlag angegeben werden.
Die ausgewählten Journalist*innen oder Journalist*innenteams erhalten das zugewiesene Stipendium gegen Vorlage des entsprechenden Empfangsbestätigungsbelegs. Es wird darauf hingewiesen, dass die finanzierende Stelle, soweit sie gesetzlich dazu verpflichtet ist, den zuständigen Behörden den Betrag der gewährten Stipendien mitteilen kann, um die geltenden gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf Transparenz und Öffentlichkeitsarbeit zu erfüllen. Der/die Journalist*in verpflichtet sich, die entsprechende Validierung innerhalb des gesetzlich festgelegten Zeitrahmens vorzunehmen.
Artikel 9.º - Urheberrecht und geistige Eigentumsrechte
Die Einreichung der Bewerbung und die mögliche Vergabe eines Stipendiums begründen keinerlei Übertragung von Urheberrechten oder anderen geistigen Eigentumsrechten an der betreffenden Vorschlag.Artikel 10.º - Änderungsvorbehalt
Die Organisatoren dieses Preises behalten sich das Recht vor, den Wettbewerb im Falle höherer Gewalt zu ändern, zu verschieben oder abzusagen, ohne dass daraus eine Verpflichtung zur Entschädigung der teilnehmenden Personen entsteht.Die Organisatoren behalten sich das Recht vor, die Teilnahmebedingungen ohne vorherige Ankündigung zu ändern. Die neuen Bedingungen gelten ab dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung.
Etwaige Vorschläge oder Fragen zur Teilnahme können per E-Mail an bolsasdejornalismo@goethe.de gesendet werden.
Artikel 11.º - Schlussbestimmungen
Es gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (Portugal).Für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Stipendien wird als ausschließlicher Gerichtsstand Portugal vereinbart.