Was ist die Studienbrücke?

Studierende lernen © Getty Images/Foto: Frank Lukasseck

Die Studienbrücke ist ein Programm, das Schüler mit herausragenden Leistungen in Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT-Fächer) und Deutschkenntnissen sprachlich und fachsprachlich auf ein Studium in Deutschland vorbereitet und ihnen die deutsche Lehr- und Lernkultur nahebringen soll.

Vorteile der Studienbrücke

  • Direkter Zugang zum Studium an einer deutschen Partnerhochschule nach dem Schulabschluss
  • Umfassende passgenaue Vorbereitung durch eine sinnvolle Kombination aus Sprachkursen und Prüfungen (TestDaF und TestAS inkl. Vorbereitung), fachsprachlichen Kursen, interkulturellen Trainings und Studienberatung
  • Kontaktperson am Goethe-Institut/Sprachlernzentrum, Betreuung während der gesamten Programmlaufzeit, zwei Infotreffen jährlich (Präsenz oder online)
  • Motivationsangebote, Give aways
  • Gesicherte Kontingente an Studienplätzen an den Partnerhochschulen für erfolgreiche Teilnehmer der Studienbrücke
  • Attraktives Fächerangebot
  • Vereinfachtes Bewerbungsverfahren für die Aufnahme an den Partnerhochschulen
  • Betreuungsangebot der Partnerhochschulen zu Studienbeginn und während des Studiums
  • Preisgarantie und ermäßigter Preis für Sprachkurspakete und Paket "Studienvorbereitende Kurse" an den Goethe-Instituten Moskau, St. Petersburg und Nowosibirsk und den russischen Sprachkurskooperationspartnern (Sprachlernzentren) des Goethe-Instituts
Teilnahmevoraussetzungen
  • Zum Zeitpunkt der Bewerbung:
    - Klasse 9/ abgeschlossenes A2-Niveau
    - Klasse 10/ abgeschlossenes B1-Niveau 
    - Klasse 11/ abgeschlossenes B2-Niveau 
  • hohe Motivation für ein Studium in Deutschland, nachgewiesen durch ein Motivationsschreiben
  • Teilnahme an Schülerolympiaden, Wettbewerben, regionalen und internationalen Projekten
  • überdurchschnittliche schulische Leistungen, insbesondere in den MINT-Fächern
  • ausgeprägte soziale Kompetenz, nachgewiesen beispielsweise durch ehrenamtliches Engagement
  • schriftliche Zusage der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten bei Minderjährigen
  • Teilnahme an einem Vorstellungsgespräch

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