Glossar G

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G


GAU
Diese Abkürzung steht für "größter anzunehmender Unfall". In Kernkraftwerken zum Beispiel können Unfälle sehr gefährliche Folgen für Mensch und Natur haben. Damit es nicht zu solchen Unfällen kommt, überlegen Spezialisten, was alles passieren könnte. Wenn alle schlimmen Fehler und Unfälle passieren, die man sich nur ausdenken kann, wäre das in so einem Kraftwerk ein GAU oder Super-GAU, wie es auch heißt. Es werden Sicherheitsmaßnahmen getroffen, um so gut wie möglich auf die Folgen vorbereitet zu sein. Hierzu gehört auch der Katastrophenplan (Katastrophenschutz), wo genau geregelt ist, wer was zu tun hat, wenn dieser GAU tatsächlich eintritt. Solch ein schlimmer Unfall, der nicht mehr zu kontrollieren war, geschah im März 2011 im Kernkraftwerk Fukushima in Japan. Vor der Küste Japans hatte sich eines der schwersten Erdbeben ereignet. Mehrere riesig hohe Wasserwellen, sogenannte Tsunamiwellen, zerstörten das Atomkraftwerk so nachhaltig, dass es zu Kernschmelzen kam. Radioaktive Stoffe wurden freigesetzt, die das Land weithin vergifteten. Viele tausend Menschen starben, mehr als 300.000 Menschen mussten ihre Heimat verlassen. Bis heute dürfen weite Gebiete um den Reaktor nicht betreten werden. 1986 hatte es den ersten großen GAU gegeben. Damals kam es in Tschernobyl in der Ukraine zu einem schrecklichen Unglück. In Deutschland haben die Politiker nach dem Unglück von Fukushima beschlossen, möglichst bald die Gewinnung von Energie aus Atomkraftwerken zu beenden und andere Möglichkeiten der Energiegewinnung auszubauen.

Geburtenrate
Experten klagen über eine niedrige Geburtenrate in Deutschland. Bei einer niedrigen Geburtenrate sinkt die Bevölkerungszahl und es gibt außerdem mehr alte als junge Menschen. Mit dieser Rate ist gemeint, dass die Frauen im Alter zwischen 15 und 45 Jahren zurzeit in unserem Land im Durchschnitt 1,4 Kinder bekommen. Das ist natürlich nur eine statistische Zahl. Vielleicht kann man sich das besser vorstellen, wenn man es umrechnet: Auf 1000 Einwohner kamen im Jahr 2008 in Deutschland 8,2 Neugeborene. Damit liegt Deutschland auf einem der hintersten Plätze von den insgesamt 190 Ländern, die es auf der Welt gibt. Aber auch andere europäische Staaten sind weit hinten wie zum Beispiel Italien mit 8,9 Neugeborenen auf 1000 Einwohnern. In Niger werden pro 1000 Einwohner jedes Jahr etwa 51 Babys geboren. Das ist Platz eins in der Welt.

Gefängnis
Jemand ist von einem Gericht zu einer Haftstrafe verurteilt worden, weil er an einem Einbruch oder einem Banküberfall beteiligt war, ein Gesetz gebrochen hat. Er kommt für eine bestimmte Zeit in ein Gefängnis, um dort seine Strafe "abzusitzen", wie es in der Umgangssprache heißt. Ein Gefängnis besteht oft aus mehreren Gebäuden, die von hohen Mauern umgeben sind. Die Fenster sind mit Gittern gesichert, die Ein- und Ausgänge werden besonders bewacht. Es gibt Gefängnisse für Männer, Frauen und Jugendliche. Für die Häftlinge ist der Tagesablauf genau eingeteilt in Freizeit und Arbeit. Manche können im Gefängnis auch einen Beruf erlernen. Wenn sich Häftlinge gut verhalten, kann ihre Strafe kleiner werden und sie früher gehen. Die Häftlinge sollen nach dem Ende ihrer Strafe möglichst wieder ein normales Leben führen können. Der amtliche Name für ein Gefängnis ist "Justizvollzugsanstalt" oder "Strafvollzugsanstalt".

Geheimdienst / Nachrichtendienst
Alle kennen James Bond, Geheimagent mit der Kennnummer 007. Seine Abenteuer sind spannend verfilmt, doch mit der Wirklichkeit eines echten Geheimagenten haben sie nicht viel zu tun. Fast alle Staaten dieser Welt haben Geheimdienste, die man auch "Nachrichtendienste" nennt. Die Geheimdienste sollen über andere Staaten oder auch Personen Informationen einholen, die man nicht unbedingt in der Zeitung lesen oder im Fernsehen finden kann. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Dienste sollen zum Beispiel herausfinden, ob irgendwo Terroranschläge vorbereitet werden oder ob ein Staat vielleicht einen Krieg plant, von dem man nichts weiß. Vom Geheimdienst werden zum Beispiel auch die international tätigen Terroristen beobachtet oder der internationale Drogenhandel. Wenn solche Gefahren rechtzeitig erkannt werden, können die Geheimdienste ihre Regierungen warnen. Dann kann die Regierung etwas dagegen unternehmen. In Deutschland ist es der Bundesnachrichtendienst (BND), der diese Informationen sammeln und analysieren muss. Neben dem Bundesnachrichtendienst gibt es den sogenannten "Verfassungsschutz". Er achtet darauf, dass unser Grundgesetz überall beachtet und dass frühzeitig erkannt wird, wenn zum Beispiel Terroristen hier Attentate planen. Der Verfassungsschutz passt auch darauf auf, dass keine Zeitschriften verkauft werden, in denen dazu aufgerufen wird, Menschen Gewalt anzutun, weil sie Ausländer sind oder eine bestimmte Meinung vertreten. Der dritte Geheimdienst in unserem Land ist der "Militärische Abschirmdienst" (MAD). Er kümmert sich um den Schutz militärischer Anlagen gegen Sabotage und Spionage. Alle drei Dienste werden von einer Kommission des Parlaments kontrolliert. In den letzten Jahren sind die Geheimdienste sehr stark kritisiert worden. Die deutschen Geheimdienste haben es nicht geschafft, zehn rechtsextremistische Mordanschläge zu verhindern. Von den amerikanischen Geheimdiensten ist bekannt geworden, dass sie weltweit die Daten von Millionen von Bürgerinnen und Bürgern sammeln, ohne dass es eine Genehmigung der jeweiligen Staaten dafür gibt.

Gemeinde
Jeder von uns wohnt in einer Gemeinde (man sagt auch "Kommune"). Das kann ein Dorf sein oder, wenn es mehr als 10.000 Einwohner sind, eine Stadt. Im Grundgesetz steht in Artikel 28, dass die Gemeinden alle Sachen der Gemeinschaft, also der Menschen, die dort leben, selbst regeln dürfen. Das kann der Bau einer neuen Schule oder eines neuen Schwimmbades sein. Dabei muss sich die Gemeinde an das geltende Recht halten. Manchmal trifft die Gemeinde Entscheidungen, die die Einwohnerinnen und Einwohner ärgern, wenn zum Beispiel die Gebühren für den Müll oder für das Wasser erhöht werden. Oft schließen sich mehrere Gemeinden zu Verbandsgemeinden zusammen, weil die Aufgaben, wie zum Beispiel der Straßenbau, gemeinsam besser zu machen sind. Es gibt auch die Kirchengemeinde. Das sind Christen, die bei einer Kirche wohnen und sich durch den Glauben verbunden fühlen.

Generation / Generationenvertrag
Das Wort "Generation" kommt aus dem Lateinischen und meint alle Menschen, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums geboren wurden. Der Abstand zwischen den Generationen ist der durchschnittliche Zeitraum zwischen den Geburtsjahren von Großeltern, Eltern und Kindern. Nehmen wir an, das wären 25 Jahre. Die Großeltern sind dann die ältere Generation (50 Jahre älter als ihr), ihnen folgt die Generation eurer Eltern (25 Jahre älter als ihr). Ihr und alle mit euch Gleichaltrigen seid die nächste oder die jüngste Generation. Eure Kinder bilden dann 25 Jahre nach eurer Geburt wieder die nächste Generation und immer so weiter. Eine Gesellschaft setzt sich aus mehreren Generationen, also Urgroßeltern, Großeltern, Eltern und Kindern zusammen. Generationenvertrag Der Generationenvertrag ist kein echter Vertrag, den alle Menschen unterschrieben haben. Er ist vielmehr eine Idee, ein Grundprinzip, das auf folgende Weise funktioniert: Der Teil der Bevölkerung, der arbeitet, also die jüngere Generation, versorgt die ältere Generation, die nicht mehr arbeitet. Die arbeitende Generation zahlt nach diesem Vertrag Beiträge in die Rentenversicherung ein. Diese Beiträge werden aber nicht einfach gespart und an jeden Einzahler später, wenn er selber Rentner ist, wieder ausgezahlt. Dieses Geld dient vielmehr dazu, dass damit die Rente der älteren Generation, die früher selbst auch in die Versicherung eingezahlt hat, bezahlt wird. Und wenn die jetzt Arbeitenden im Ruhestand sind, so werden sie nach diesem Generationenvertrag ihre Rente aus den Beiträgen bekommen, die ihre Kinder, wenn sie arbeiten, in die Rentenversicherung einzahlen.

Genozid
Die Bezeichnung "Genozid" kam 1944 auf. Damit war die planmäßige Ermordung der europäischen Juden und anderer Volksgruppen durch die Nationalsozialisten in Deutschland gemeint. Heute gebraucht man das Wort "Genozid" allgemein für "Völkermord" und die gezielte Verfolgung von Bevölkerungsgruppen, die sich durch Sprache, Religion und Tradition von anderen unterscheiden. Ein Beispiel für Genozid ist der Mord an Leuten des Tutsivolkes durch Kämpfer des Hutuvolkes in Ruanda 1994. Auch der Krieg gegen das Volk der Herero durch deutsche Kolonialtruppen von 1905 bis 1908 im heutigen Namibia gilt als Genozid, ebenso die Vertreibung und Ermordung von rund 1,5 Millionen in der Türkei lebenden Armeniern durch die Türken im Jahre 1915. Von Genozid und Völkermord hat man auch in den Kriegen nach dem Auseinanderbrechen Jugoslawiens gesprochen. Auch dort wurden Menschen, die Teil ethnischer Minderheiten waren, vertrieben und umgebracht. Ein Völkermord oder Genozid wird von den Vereinten Nationen seit 1948 als schweres Verbrechen bewertet. Die Völkergemeinschaft sieht es als ihre Pflicht an, die Verantwortlichen für diese Verbrechen vor Gericht zu stellen. Gentechnologie Menschen, Tiere und Pflanzen sind nach einem "Bauplan" geschaffen, der sich in jeder Zelle des Körpers befindet. Dieser Bauplan besteht aus sehr vielen Einzelinformatinen, den Genen, die von einer Generation zur anderen durch Fortpflanzung weitergegeben, vererbt werden. Mit Hilfe der Gentechnologie können Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in diesen Bauplan eingreifen, um ihn nach eigenen Vorstellungen gezielt zu verändern. Körpereigene Stoffe, wie zum Beispiel Insulin, kann man mit Hilfe der Gentechnologie in großen Mengen produzieren. So können Medikamente einfach und preiswert hergestellt werden. Diese Gentechnologie nennt man auch "rote Gentechnologie" (nach der Farbe des Blutes). Ein anderes Ziel der Gentechnologie ist es, Saatgut für Pflanzen zu verbessern. Dabei spricht man von "grüner Gentechnologie" (weil die Pflanzen grün sind). Die Gentechnologie ist sehr umstritten, weil nicht immer klar ist, wie sich Veränderungen des Erbguts in der Natur oder beim Menschen auswirken. Wenn es schädliche Folgen gibt, können diese möglicherweise nur schwer oder gar nicht rückgängig gemacht werden.

Gericht
Wenn mich jemand verletzt, betrügt, beleidigt oder mir sonst wie schadet, kann ich bei einem Gericht dagegen klagen. Ein Richter oder eine Richterin werden in einem Gerichtsverfahren feststellen, ob derjenige, den ich verklagt habe, gegen ein Gesetz verstoßen hat. Wenn die Klage begründet ist, sagt der Richter oder die Richterin in einem Urteil, wie der Angeklagte den Schaden wiedergutmachen muss. Wenn der Beschuldigte gegen ein Strafgesetz verstoßen hat, weil er mir zum Beispiel mein neues Fahrrad mit Gewalt weggenommen und mich dabei auch noch schwer verletzt hat, muss ich zunächst eine Strafanzeige bei der Polizei stellen. Dann übernimmt eine Staatsanwältin oder ein Staatsanwalt die Anklage vor dem Strafgericht. Der Beschuldigte heißt dann vor Gericht "Angeklagter" und wird, wenn er schuldig ist, zu einer Strafe verurteilt. Zu seiner Verteidigung bekommt er eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, die darauf achten müssen, dass das Gericht ihn nicht verurteilt, wenn seine Schuld nicht eindeutig bewiesen werden kann. Dann nämlich muss der Angeklagte freigesprochen werden. Wenn dem Angeklagten ein Verbrechen, zum Beispiel ein schwerer Raub oder sogar die Tötung eines Menschen vorgeworfen wird, für das eine hohe Strafe ausgesprochen werden kann, dann besteht das Strafgericht aus Richtern und "Schöffen". Die Schöffen sind keine Berufsrichter, sondern kommen aus anderen Berufen. Gemeinsam mit den Richtern fällen die Schöffen das Urteil. Die Verhandlung darüber, was tatsächlich passiert ist, ob der Angeklagte schuldig ist und was für seine Unschuld spricht, nennt man Gerichtsprozess. Verkürzt spricht man oft auch nur von "Prozess". Für einen Gerichtsprozess gelten genau festgelegte Regeln. Am Ende eines Prozesses wird das Urteil gesprochen, das immer mit dem Satz beginnt: "Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil ...". Mit diesem Satz wird gesagt, dass die Richter nicht ihre eigene Meinung, sondern nur das sagen dürfen, was die geltenden Gesetze vorschreiben. Das Wort "Gericht" hat noch eine zweite, völlig andere Bedeutung, die ihr natürlich alle kennt. Schließlich hat jeder ein Lieblingsgericht, oder?

Gesellschaft
In einem Staat leben viele unterschiedliche Gruppen und Gemeinschaften. Eure Klasse ist eine solche Gemeinschaft, die für eine gewisse Zeit zusammen ist. Es gibt bestimmte Dinge, die diese Gruppen und Gemeinschaften verbinden. Das können gemeinsame Ziele sein – zum Beispiel wollen alle Schülerinnen und Schüler einen Schulabschluss erreichen – oder die gleiche Herkunft, eine gemeinsame Religion, ein besonderes Vertrauen zueinander oder auch andere Dinge. Alle Gruppen und Gemeinschaften gehören zur Gesellschaft eines Staates. Sie leben zusammen in der gleichen staatlichen Ordnung und im gleichen Wirtschaftssystem, und für alle gelten dieselben Gesetze. So, wie es unterschiedliche Regierungsformen gibt, so gibt es auch unterschiedliche Gesellschaften auf dieser Welt. Um zwei Beispiele zu nennen: Es gibt Dienstleistungsgesellschaften, wie in Deutschland und den meisten westlichen Staaten. Dies sind Gesellschaften, in denen die meisten Menschen in Bereichen arbeiten, wo Dienstleitungen zum Beispiel in Banken oder Versicherungen, im Tourismus oder in Verwaltungen besonders wichtig geworden sind. Es gibt auch Agrargesellschaften, in denen die Menschen hauptsächlich von der Landwirtschaft leben. Heute spricht man manchmal davon, dass wir in einer Informations- und Wissensgesellschaft leben. Damit will man ausdrücken, dass für die heutige Gesellschaft die schnelle Information über Internet und Fernsehen eine besonders wichtige Rolle spielt. Das Wort "Gesellschaft" wird auch in anderen Bereichen benutzt. In der Wirtschaft gibt es zum Beispiel Aktiengesellschaften oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH). Es gibt Gesellschaften, die die Wissenschaft und Kultur fördern wollen, andere engagieren sich im Sport oder für wohltätige Zwecke, wieder andere zum Beispiel in der Entwicklungshilfe. Hier bedeutet "Gesellschaft" das Gleiche wie "Organisation". Gesetz Für viele Bereiche in unserem Leben gelten Gesetze. Wenn ein Stein zu Boden fällt, wirkt das Gesetz der Schwerkraft. Das ist ein unveränderliches Naturgesetz. Ein Autodieb oder ein Einbrecher verstoßen aber nicht gegen ein Naturgesetz, sondern gegen ein vom Staat gemachtes Gesetz. An diese Gesetze oder Regeln muss man sich halten. Nur dann kann das friedliche Zusammenleben vieler Menschen funktionieren. Was Gesetz ist, wird bei uns von dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat bestimmt. In den Gesetzesbüchern werden diese Regeln und Vorschriften (amtlich heißt das "Erlaubnis", "Verbot" oder "Gebot") aufgeschrieben.

Gesetzgebung
Das Bild "Wie entsteht ein Gesetz?" kannst du kostenlos bei der Bundeszentrale für politische Bildung bestellen. 1. Schritt: Die Gesetzesinitiative Wie entsteht ein Gesetz? Kann ich einfach als normaler Bürger an die Regierung schreiben und zum Beispiel um ein Gesetz bitten, damit ich nicht so viele Jahre zur Schule gehen muss? Und wird dieses Gesetz dann gemacht? So einfach ist es natürlich nicht. Es gibt genaue Vorschriften, wie es zu einem Gesetz kommt. Das kann manchmal ziemlich lange dauern und auch schwierig sein. In Deutschland können nur die Bundesregierung, der Bundesrat oder mehrere Mitglieder des Deutschen Bundestages eine sogenannte "Gesetzesinitiative" starten, also den ersten Schritt tun, damit ein Gesetz entsteht. Wünscht die Regierung beispielsweise ein neues Gesetz zur Einführung von sogenannten Mautgebühren auf Autobahnen, dann macht sie dafür einen Gesetzentwurf. Diesen Entwurf gibt sie an den Bundesrat. Der Bundesrat teilt seine Meinung dazu mit und gibt den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung in den Bundestag. Möchte der Bundesrat, dass ein bestimmtes Gesetz gemacht wird, dann gibt er einen Gesetzentwurf zuerst an die Regierung. Danach kommt der Entwurf in den Bundestag. Ein einzelner Bürger, der ein neues Gesetz für notwendig hält, kann selbst keinen Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen. Er müsste vielmehr einen Bundestagsabgeordneten davon überzeugen, dass dieses Gesetz notwendig ist. Dieser Abgeordnete muss dann noch weitere Mitglieder des Bundestages suchen, die mit ihm zusammen diesen Gesetzentwurf dem Bundestag zur weiteren Beratung vorlegen. 2. Schritt: Die Beratung Liegt dem Bundestag ein Gesetzentwurf vor, dann finden drei Beratungen darüber statt. Diese Beratungen nennt man auch "Lesungen". In der 1. Lesung, der sogenannten Grundsatzdebatte, wird der Gesetzentwurf vorgestellt und die Abgeordneten sagen dazu allgemein ihre Meinung. Dann wird der Gesetzentwurf zur genaueren Überprüfung an einen speziellen Ausschuss des Bundestages übergeben. Dort werden Einzelheiten beraten und Experten befragt. In der 2. Lesung im Parlament berichten die Mitglieder des Ausschusses über die Ergebnisse ihrer Sitzung und was die Experten zu dem neuen Gesetz gesagt haben. Meistens werden noch Änderungsvorschläge gemacht. 3. Schritt: Die Beschlussfassung In der 3. Lesung kommt es noch einmal zur Aussprache über das Gesetz. Das Für und Wider wird diskutiert, vielleicht gibt es weitere Änderungen. Dann kommt es zur Schlussabstimmung. Wenn die Mehrheit der anwesenden Abgeordneten dem Gesetz zugestimmt hat, ist das Gesetz "verabschiedet". In besonderen Fällen braucht ein Gesetz aber die Zustimmung von mehr Abgeordneten. So müssen z. B. zwei Drittel der Mitglieder des Bundestages für ein Gesetz sein, das die Verfassung ändert. Hat der Bundestag das Gesetz verabschiedet, geht es in den Bundesrat. Die Beteiligung des Bundesrates hängt davon ab, ob ein sogenanntes Zustimmungsgesetz oder ein sogenanntes Einspruchsgesetz vorliegt. 1. Zustimmungsgesetze werden – wie es der Name nahelegt – erst gültig, wenn nach dem Bundestag auch der Bundesrat zustimmt. Dazu gehören alle Gesetze, die die Bundesländer selber besonders betreffen. Aber auch Gesetze, die unser Grundgesetz ändern, oder Verträge mit anderen Staaten gehören dazu. Was aber passiert, wenn der Bundesrat ein Gesetz ablehnt? Ist es dann mit ihm zu Ende? Nein. Es beginnt dann eine erneute Beratung im sogenannten Vermittlungsausschuss. Dort sitzen Mitglieder des Bundestages und des Bundesrates, die versuchen, doch noch eine Lösung zu finden. Dieser Ausschuss schlägt dem Bundestag wieder Änderungen vor, über die dann erneut abgestimmt werden muss. Wenn bei Zustimmungsgesetzen keine Einigung erzielt werden kann, tritt das Gesetz nicht in Kraft. 2. Bei allen anderen Gesetzen hat der Bundesrat nur ein Einspruchsrecht. Er kann gegen die Einspruchsgesetze nur seine Sorgen vortragen, kann sagen, dass er ein Gesetz ablehnt. Wenn der Bundesrat tatsächlich einen Einspruch erhebt, wird das Gesetz aber nur aufgeschoben. In einer erneuten Abstimmung kann es der Bundestag doch noch beschließen. 4. Schritt: Unterzeichnung und Veröffentlichung Wenn ein Gesetz so beraten und beschlossen wurde, wie es unsere Verfassung vorschreibt, wird das Gesetz von der Bundeskanzlerin oder vom zuständigen Minister unterschrieben. Dann muss noch der Bundespräsident den Gesetzestext unterschreiben (in der Fachsprache spricht man von "ausfertigen"). Veröffentlicht, also verkündet, wird das Gesetz anschließend im Bundesgesetzblatt. Erst danach tritt es in Kraft und zwar an dem Tag, der im Gesetz festgeschrieben wurde. Einige Informationen zum Gesetzgebungsverfahren findet ihr hier im Lexikon unter den Stichwörtern Bundestag, Bundesrat, Legislative, Gesetz und Vermittlungsausschuss.

Gesundheit
Auf dem persönlichen Wunschzettel der meisten Menschen steht die Gesundheit ganz oben. Bei vielen Gelegenheiten wünschen wir sie uns gegenseitig. Was aber versteht man genau darunter? Ist Gesundheit das Fehlen von Krankheit? Oder ist Gesundheit ein anderes Wort für Wohlbefinden? Die meisten Menschen werden sagen, dass jemand, der nicht krank ist, gesund ist. Wenn also die körperlichen Fähigkeiten nicht eingeschränkt sind, ist ein Mensch gesund. Wie aber ist es dann bei alten Menschen? Sind sie schon deshalb krank, weil ihre körperlichen Leistungsmöglichkeiten nicht mehr so gegeben sind wie bei jungen Menschen? Man könnte meinen, Gesundheit sei ein anderer Begriff für "Wohlbefinden". Aber auch kranke Menschen können sich – zum Glück – wohl fühlen. Andere Menschen wiederum sagen, dass es bei der Gesundheit besonders darum geht, dass die Menschen seelisch gesund , dass sie zufrieden und glücklich sind – und das hat nicht unbedingt etwas damit zu tun, ob man im Krankenhaus liegt oder Medikamente nehmen muss. Gesundheit hat also viele Gesichter. Sie hat auch viel mit der eigenen Einstellung zum Leben zu tun. Gesundheit kann viel dazu beitragen, dass ein Mensch zufrieden ist. Sie ist aber keineswegs Voraussetzung dafür, dass die Menschen ein glückliches Leben führen.

Gewalt
Mit Gewalt gegen Menschen oder Sachen vorzugehen, ist bei uns nicht erlaubt. Die absichtliche Beschädigung von Sachen und insbesondere Gewalt gegen andere Menschen wird bestraft. Eine Ausnahme ist es, wenn sich jemand gegen gewalttätige Angriffe anderer verteidigt und dabei Gewalt ausüben muss. Normalerweise aber darf das nur die Polizei. Nur staatliche Organe dürfen unter strenger Einhaltung gesetzlicher Regeln Gewalt gegen Personen ausüben. Das nennt man Gewaltmonopol. Das wäre zum Beispiel bei der Verhaftung eines Verdächtigen oder bei der Auflösung einer nicht genehmigten Demonstration der Fall. Mit dem Begriff "Gewalt" verbindet man meistens etwas Machtvolles oder Gefährliches. Im Sport oder in anderen Bereichen kann es zwar "gewaltige" Siege und Erfolge geben. Ein schweres Hochwasser hingegen, Wind, Sturm, Hagel machen Angst. Wir fühlen uns diesen "Naturgewalten" hilflos ausgesetzt. Im Versicherungswesen gibt es in diesem Zusammenhang den Begriff "höhere Gewalt". Eine Versicherung bezahlt in einem solchen Fall nur dann den Schaden, wenn höhere Gewalt ausdrücklich in dem Versicherungsvertrag genannt wird.

Gewaltenteilung
Genauer müsste es "Teilung der Staatsgewalt" heißen. Was "Gewalt" ist, weiß jeder: Wenn jemand zum Beispiel einem anderen Schaden zufügt, tut er das oft mit Gewalt. "Staatsgewalt" nennt man die Möglichkeiten, die ein Staat hat, um dafür zu sorgen, dass die Gesetze auch eingehalten werden. Wenn jemand Gesetze bricht, kann der Staat dafür sorgen, dass derjenige bestraft wird. Der Staat hat die Macht, die Strafe durchzusetzen. Aber der Staat darf keineswegs machen, was er will. Er muss sich selbst auch an die Gesetze halten. Damit der Staat seine Macht nicht unkontrolliert einsetzen kann, gibt es die sogenannte Gewaltenteilung. Diese Teilung ist ein Grundprinzip unserer demokratischen Ordnung. Damit soll verhindert werden, dass diejenigen, die die politische Macht haben, ihre Macht missbrauchen. So sollen die Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger gesichert werden. Die Staatsgewalt wird bei uns in drei verschiedene Bereiche aufgeteilt: die Legislative, die Exekutive und die Judikative. Die Legislative Dies ist die gesetzgebende Gewalt. Bevor ein Gesetz entsteht, müssen bestimmte Spielregeln eingehalten werden. Die Regierung, der Bundesrat oder mehrere Mitglieder des Deutschen Bundestages starten eine sogenannte "Gesetzesinitiative", tun also den ersten Schritt, damit ein Gesetz entsteht. Im demokratischen Staat entscheidet dann die so genannte "gesetzgebende Versammlung", also das Parlament darüber, ob dieser Vorschlag angenommen und zum Gesetz werden soll. In Deutschland ist es der Bundestag in Verbindung mit dem Bundesrat, der darüber entscheidet. Doch bevor das Gesetz gültig wird, muss es der Bundespräsident erst noch unterschreiben. Die Exekutive Dies ist die ausführende Gewalt. Sie muss die Beschlüsse der Legislative ausführen. Die Exekutive kennt jeder, zum Beispiel in Gestalt eines Polizisten oder der Stadtverwaltung. Sie kümmern sich darum, dass alles seine Ordnung hat und richtig abläuft. Auf der Ebene des Bundes ist die Regierung die ausführende Gewalt, also der Bundeskanzler und die Minister und Ministerinnen; auf der Ebene der Bundesländer sind das zum Beispiel die Ministerpräsidenten und die Minister eines Bundeslandes. In den Städten und Gemeinden ist das zum Beispiel die Bürgermeisterin. Die Exekutive hat also dafür zu sorgen, dass die Gesetze nicht nur auf dem Papier stehen, sondern auch im täglichen Leben umgesetzt werden. Die Judikative Dies ist die rechtsprechende Gewalt. Wenn sich jemand nicht an die Gesetze gehalten hat und vor Gericht muss, dann ist er bei der Judikative gelandet. Da sorgen die Staatsanwälte und Staatsanwältinnen, die Richterinnen und Richter dafür, dass Fälle von Gesetzesbrüchen nach bestimmten Regeln verhandelt werden. Und diejenigen, die für schuldig befunden werden, werden bestraft. Die Richter sind unabhängig. Sie müssen aber die Gesetze beachten. Weder die Regierung noch irgendeine andere Einrichtung oder Person kann sie dazu zwingen, ein Urteil zu fällen, das sie nicht richtig finden.

Gewaltherrschaft
Von "Gewaltherrschaft" spricht man, wenn in einem Land ein Diktator oder eine Gruppe von Personen die alleinige Macht mit Gewalt ausübt. Diese Gruppe kann zum Beispiel eine Partei oder auch das Militär sein. In einer Gewaltherrschaft gibt es keine Demokratie. Kein Parlament kontrolliert die Regierung, es gibt keine freien Wahlen. Der Gewaltherrscher fühlt sich auch an keine Verfassung gebunden. Eine Gewaltenteilung, wie sie in unserer Demokratie gilt, gibt es in einer Gewaltherrschaft nicht. Alle Macht liegt beim Gewaltherrscher. Er bestimmt die Rechtsprechung, er entscheidet und kontrolliert die Exekutive, er gibt der Polizei und dem Militär Befehle, was sie tun sollen. Im vorigen Jahrhundert gab es in Europa verschiedene Gewaltherrscher. In Deutschland war Hitler ein Gewaltherrscher, ebenso Stalin in der damaligen Sowjetunion, aber auch Ceausescu in Rumänien, um nur einige zu nennen. Heute regiert in Europa der weißrussische Präsident Lukaschenko wie ein Gewaltherrscher. Außerhalb Europas, zum Beispiel in Afrika findet man ebenfalls Gewaltherrscher wie Robert Mugabe in Zimbabwe oder Präsident Teodoro Obiang in Äquatorial-Guinea. In diesen Ländern gibt es zwar Parlamente, aber sie sind bedeutungslos und haben keine Entscheidungsmacht.

Gewaltmonopol
Anderen Menschen Gewalt anzutun ist, wie ihr wisst, verboten. Man darf nicht einfach mit brutalen Mitteln seinen Willen durchsetzen und anderen schaden. Wenn man vom Gewaltmonopol des Staates spricht, meint man damit, dass nur der Staat Gewalt einsetzen darf. Das kann mit oder ohne Waffen geschehen. Der Staat muss Recht und Gesetz, wenn sie bedroht sind, schützen. Allerdings muss er selbst dabei die Gesetze achten. Dieses Gewaltmonopol übt die Polizei aus, zum Beispiel um einen bewaffneten Bankräuber zu stoppen oder um Terrorakte zu verhindern. Im Kriegsfall gelten besondere Gesetze, auf deren Grundlage das Militär Gewalt ausüben darf. Die Bürger dürfen nur in Ausnahmefällen Gewalt einsetzen: wenn sie bedroht werden und in Notwehr handeln. Notwehr bedeutet, dass man keine andere Möglichkeit hatte sich zu verteidigen, und deshalb ist sie nicht strafbar. Ob aber tatsächlich eine Handlung als Notwehr zu beurteilen ist oder ob es sich nur um eine Schutzbehauptung handelt, um eine Gewalttat zu verstecken, wird von einem Gericht im Ernstfall sehr genau geprüft. Gewerbe Jemand beschließt, seinen Posten in einem Amt aufzugeben und stattdessen ein Geschäft aufzumachen. Er wird selbstständig, arbeitet jetzt auf eigene Verantwortung, eigene Rechnung und damit auf eigenes Risiko. Er betreibt nun ein Gewerbe. Alle Handwerksbetriebe nannte man früher Gewerbebetriebe. Auch das sogenannte Kleingewerbe (kleine Geschäfte und Handel treibende Unternehmen) zählten dazu. Heute werden mit dem Begriff Gewerbe auch industrielle Unternehmen und andere größere Betriebe benannt. Man spricht auch von Gewerbegebieten, wo sich viele große und kleine Unternehmen vom Autohaus bis zu Baumärkten niederlassen können. Nach der Gewerbeordnung in Deutschland zählen landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Betriebe sowie alles, was mit Fischerei zu tun hat, nicht zum Gewerbe. Auch die sogenannten "freien" Berufe, zum Beispiel Ärzte, Anwälte, Architekten oder Künstler, betreiben kein Gewerbe. In Deutschland hat übrigens jede Person das Recht, ein Gewerbe zu betreiben, sofern man dabei nicht ein Gesetz bricht. Dieses Recht nennt man Gewerbefreiheit.

Gewerkschaft
Vor ungefähr 150 Jahren entstanden in Deutschland die ersten Fabriken. Die Arbeiterinnen und Arbeiter arbeiteten dort oft unter sehr schlechten Bedingungen. Deshalb schlossen sich viele von ihnen zu Selbsthilfe- oder Schutzvereinen zusammen, um für menschenwürdige Arbeitsbedingungen, für mehr Lohn und gegen Kinderarbeit zu kämpfen. Denn sie waren davon überzeugt, dass sie gemeinsam in den Vereinen stärker waren als alleine. Aus diesen Vereinen entwickelten sich die Gewerkschaften. Diese wurden nach und nach als offizielle Vertreter der Arbeiter und Angestellten anerkannt. In Deutschland geschah dies 1918. Heute gibt es für viele verschiedene Berufe Gewerkschaften, so zum Beispiel für Lokführer, für Bauarbeiter, für Metallarbeiter, für Drucker, für Journalisten, für Polizisten, Briefträger, Bauern usw. Diese einzelnen Gewerkschaften haben sich im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) zusammengeschlossen. Er hat etwa 6,15 Millionen Mitglieder. Der DGB wiederum ist ein Mitglied des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB). Wenn sich auch die Situation der arbeitenden Menschen seit der Gründung der Schutzvereine und später der Gewerkschaften zum Besseren verändert hat, so sind die Hauptziele aller freien Gewerkschaften in demokratischen Ländern doch fast noch die gleichen wie zu Beginn ihrer Entstehung: Arbeit für alle Menschen, genügend Lohn und Gehalt, um ohne Sorgen leben zu können, kürzere Arbeitszeiten und Mitbestimmung in den Betrieben. Für diese Ziele verhandeln die Gewerkschaften in bestimmten Abständen mit den Unternehmern, und das Ergebnis steht in einem Tarifvertrag. Wenn sich die Gewerkschaften nicht mit den Unternehmern einigen können, kommt es manchmal zum Arbeitskampf.

Gleichberechtigung
Die Menschen sind gleichberechtigt, wenn sie alle die gleichen Rechte haben. Das ist nicht selbstverständlich. In Deutschland begannen vor etwa 100 Jahren die Frauen um ihre Gleichberechtigung zu kämpfen. Sie wollten die gleichen Ausbildungschancen, sie wollten das Wahlrecht haben (das es in Deutschland erst seit 1918 für die Frauen gibt). Als die Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1949 gegründet wurde, wurde die Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Grundgesetz festgeschrieben. Tatsächlich aber gibt es immer noch viele Benachteiligungen von Frauen. Für die Durchsetzung gleicher Rechte von Frauen und Männern setzen sich bis heute vor allem viele Frauenorganisationen ein. Das Wort "Gleichberechtigung" kann auch in anderen Bereichen benutzt werden, zum Beispiel im Zusammenleben von schwarzen und weißen Menschen. So haben etwa in Südafrika die schwarzen Menschen die Gleichberechtigung und damit Gleichbehandlung erst vor wenigen Jahren erkämpft.

Grenze
Die Grenze ist eine gedachte Linie zwischen zwei Gebieten. Solche Gebiete können Grundstücke, Städte, Dörfer und Staaten sein. Bei Staaten handelt es sich bei dieser Linie um eine Staatsgrenze zwischen zwei benachbarten Ländern. Manchmal verläuft die Grenze entlang natürlicher Trennlinien, wie es Flüsse und Gebirge sind. Zwischen Deutschland und Frankreich ist es zum Beispiel ein Stück des Rheines. Grenzzeichen oder bestimmte Markierungen zeigen an, wo die Grenze verläuft. Man darf sie nicht heimlich überschreiten oder unerlaubte Waren von einem Land in ein anderes transportieren. Meistens muss man an den Grenzen seinen Pass vorzeigen oder Zoll bezahlen. Zwischen den Staaten der Europäischen Union ist das Überschreiten der Grenzen inzwischen ziemlich einfach. Man kann leicht von einem Land in ein anderes reisen, ohne an der Grenze angehalten zu werden.

Grundgesetz
Das Grundgesetz (es wird oft mit GG abgekürzt) ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Das Grundgesetz gibt es seit der Staatsgründung der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1949. In ihm stehen die allerwichtigsten "Spielregeln" für das Zusammenleben der Menschen in Deutschland. Alle Behörden, Gerichte, alle Bürgerinnen und Bürger müssen sich daran halten. Kein Gesetz, das in unserem Land gilt, darf dem Grundgesetz widersprechen. Damit ihr eine Vorstellung bekommt, was in unserer Verfassung steht, hier ein kurzes Zitat aus dem ersten Abschnitt des Grundgesetzes: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Männer und Frauen sind gleichberechtigt [...] Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."

Grundrechte / Menschenrechte
Alle Menschen sollten bestimmte Rechte haben, gleichgültig in welchem Land oder Staat der Erde sie leben. Dies sind die Menschenrechte. Sie wurden von den Vereinten Nationen im Jahr 1948 aufgeschrieben. So sollen die Staaten dieser Welt ermutigt werden, sich daran zu halten. Viele Staaten, darunter auch Deutschland, haben diese Rechte in ihrer Verfassung als sogenannte Grundrechte festgeschrieben. Dazu gehören zum Beispiel das Recht auf Leben und auf Freiheit und körperliche Unversehrtheit. Dies heißt zum Beispiel, dass niemand gefoltert werden darf. Jeder hat auch das Recht, seine Meinung frei zu sagen, ohne dafür bestraft zu werden. Jeder Mensch soll außerdem sicher sein, dass er glauben kann, was er will, er darf keine Nachteile wegen seiner Religion erfahren. Das Wahlrecht bestimmt, dass die Menschen in demokratischen Wahlen regelmäßig wählen dürfen; das Recht auf Bildung besagt, dass alle Menschen etwas lernen dürfen, und das Recht auf Eigentum stellt sicher, dass jeder etwas als sein Eigentum besitzen darf. Das sind nur einige der Grundrechte. In vielen Ländern der Welt werden diese Menschenrechte von der Staatsmacht nicht beachtet. Das zeigt, dass es keineswegs selbstverständlich ist, dass die Menschenrechte anerkannt sind, und dass jeder aufpassen muss, dass der Staat diese Rechte auch achtet. Infos zu anderen Grundrechten findet ihr bei den Stichwörtern "Versammlungsfreiheit" "Gleichberechtigung" und "Religion".

Grundrechtecharta der EU
siehe: Charta der Grundrechte der Europäischen Union