Glossar

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M


Mandat
Wie so viele fachliche Bezeichnungen stammt auch dieses Wort aus dem Lateinischen und bedeutet "Auftrag", "Weisung". Ein gewählter Abgeordneter im Deutschen Bundestag, in einem Stadt- oder Landesparlament oder zum Beispiel auch eine Schulsprecherin hat einen bestimmten Auftrag ihrer Wählerinnen und Wähler erhalten. Sie hat das Mandat, sie zu vertreten. Auch eine Rechtsanwältin kann das Mandat (den Auftrag) erhalten, jemanden rechtlich zu beraten, dessen Interessen zu vertreten oder einen Angeklagten beispielsweise vor Gericht zu verteidigen. Denjenigen, der ein Mandat, also einen solchen Auftrag erteilt, nennt man "Mandant".

Manifest
Das Wort kommt aus dem Lateinischen und bedeutet "Grundsatzerklärung". Vor wichtigen Wahlen verfasst eine Partei manchmal ein Wahlmanifest. Darin schreibt sie ihr Programm auf. Die Bürger sollen schließlich genau wissen, was sie erwartet, wenn diese Partei an die Regierung kommt. Im Jahre 1848 wurde in London ein später sehr berühmt gewordenes Manifest veröffentlicht: das "Kommunistische Manifest". Es war das politische Programm des kurz zuvor gegründeten "Bundes der Kommunisten". Geschrieben haben es die Deutschen Karl Marx und Friedrich Engels.

Massenvernichtungswaffen
Als "Massenvernichtungswaffen" bezeichnet man bestimmte militärische Waffen oder Kampfstoffe. Wenn diese Waffen eingesetzt werden, können Hunderte, Tausende oder sogar Hunderttausende von Menschen sterben. Als die USA 1945 im Krieg gegen Japan über Hiroshima zum ersten Mal in der Geschichte der Menschheit eine Atombombe abwarfen, starben innerhalb von wenigen Stunden fast 200.000 Menschen. Massenvernichtungswaffen werden auch ABC-Waffen genannt. Das "A" steht für Atomwaffen. Das "B" steht für bakteriologische Waffen. Schlimme Krankheitserreger (Bakterien) können von Flugzeugen oder Raketen aus versprüht werden. Die Menschen, die damit in Berührung kommen, erkranken an Pest, Cholera, Typhus, Milzbrand und anderen schrecklichen Krankheiten. Das "C" steht für chemische Waffen. Granaten, Raketen oder Flugzeuge werden mit chemischen Mitteln, zum Beispiel mit Nervengasen, ausgerüstet, die dann versprüht werden. Viele Menschen werden dadurch getötet oder lebensgefährlich verletzt. Die UNO ist seit Jahren bemüht, die Länder, die im Besitz dieser Massenvernichtungswaffen sind, durch Verhandlungen, Verträge und Konventionen dazu zu bringen, diese nicht einzusetzen oder sie wieder zu vernichten.

Maut
Habt ihr schon einmal in den Ferien erlebt, dass eure Eltern zum Beispiel in Italien, Spanien oder Frankreich Gebühren für die Benutzung von Schnellstraßen und Autobahnen bezahlt haben? In Österreich kauft man ein kleines Schildchen (eine "Vignette"), das auf die Windschutzscheibe des Autos geklebt wird. Damit darf man dann die Autobahnen für die Zeit benutzen, für die man die Gebühr bezahlt hat. In Deutschland müssen LKW eine Mautgebühr zahlen, wenn sie Autobahnen benutzen. Viele Länder lassen sich die Benutzung bestimmter Straßen, manchmal auch Brücken und Tunnel bezahlen. Das Wort "Maut" stammt aus dem Gotischen ("mota") und bedeutet "Zoll", "Abgabe" oder "Wegegeld".

Medien
Wenn wir fernsehen, Radio hören, uns in der Bibliothek ein Buch ausleihen oder Zeitung lesen, nutzen wir Medien. Wenn wir durchs Internet surfen, sind wir mit anderen Computern in der Welt verbunden und nutzen die elektronischen Medien. Medien (das Wort kommt vom lateinischen "medium" und bedeutet so viel wie "Vermittler") sind also Mittel oder bestimmte Verfahren, mit denen Nachrichten und Informationen verbreitet werden, auch Bilder und Filme. Man kann sich durch Medien weiterbilden, sich informieren, Ideen austauschen oder sich einfach unterhalten. Und weil sehr viele Menschen das beim Fernsehen oder Zeitungslesen tun, nennt man solche Medien auch "Massenmedien". Diejenigen, denen solche Medien gehören, etwa eine Fernsehstation oder ein Verlagshaus, erreichen sehr viele Menschen und haben also viele Möglichkeiten, die Meinung dieser Menschen zu beeinflussen. Deshalb ist es sinnvoll, sich in möglichst verschiedenen Medien zu informieren.

Mehrheit
Wenn in der Schule die Klassensprecherin gewählt wird oder die Wahl des Bürgermeisters stattfindet, wird nach dem Mehrheitswahlrecht entschieden. Es gibt unterschiedliche Mehrheiten. Man unterscheidet zwischen absoluter und relativer Mehrheit. Außerdem gibt es den Begriff der "qualifizierten Mehrheit". Was bedeutet absolute, relative und qualifizierte Mehrheit? Die absolute Mehrheit ist dann erreicht, wenn eine Person oder eine Partei mehr als die Hälfte aller Stimmen bekommt. Beispiel: 100 Stimmen wurden bei der Wahl zum Klassensprecher abgegeben. Auf Hannah entfallen 60, auf Udo 25 und auf Max 15 Stimmen. Hannah hat die absolute Mehrheit, nämlich mehr als 50 Stimmen. Die relative Mehrheit ist dann erreicht, wenn eine Person oder Partei zwar die meisten Stimmen bei einer Wahl erreicht, aber nicht mehr als die Hälfte aller Stimmen. Hierbei spricht man auch von "einfacher Mehrheit". Ein Beispiel: Wieder gibt es 100 abgegebene Stimmen. Auf Udo entfallen 45, auf Hannah 35, auf Max 20 Stimmen. Udo hat die relative Mehrheit. Er hat zwar nicht mehr als die Hälfte aller Stimmen , aber er hat von allen Kandidaten die meisten Stimmen. Bei manchen Abstimmungen im Parlament muss eine sogenannte qualifizierte Mehrheit erreicht werden. Dann ist genau festgelegt, wie groß die Mehrheit sein muss, damit ein Beschluss gültig wird. Es kann zum Beispiel eine Zweidrittelmehrheit oder eine Dreiviertelmehrheit aller Stimmen gefordert sein. Diese unterschiedlichen Mehrheiten sind in einer Demokratie sehr wichtig. Es ist das Mehrheitsprinzip, nach dem oftmals Entscheidungen getroffen werden: Bei Abstimmungen und Wahlen setzt sich der Wille der Mehrheit gegenüber dem Willen der Minderheit durch. Und die Entscheidung ist dann für alle gültig. Der Klassensprecher spricht eben auch für diejenigen, die ihn nicht gewählt haben.

Mehrheitswahlrecht
Beim Mehrheitswahlrecht wird derjenige gewählt, der die erforderliche Mehrheit der Stimmen erhalten hat. Beim Mehrheitswahlrecht kann immer nur einer gewinnen. Alle Stimmen, die nicht für den Sieger abgegeben wurden, werden nicht gezählt, fallen sozusagen unter den Tisch. Dieses Mehrheitswahlrecht wird in manchen Ländern auch bei Wahlen zum Parlament praktiziert. Dann gilt: Derjenige Kandidat oder diejenige Kandidatin, welche die meisten Stimmen in ihrem Wahlkreis bekommen hat, ist gewählt. Sie erhält auf diese Weise ein sogenanntes Direktmandat. Sie ist dann für eine gewisse Zeit Vertreterin ihres Wahlkreises im Parlament. Das relative Mehrheitswahlrecht wird zum Beispiel bei den Parlamentswahlen in den USA und in Großbritannien, das absolute Mehrheitswahlrecht in Frankreich und in Australien praktiziert. In Deutschland gibt es bei den Wahlen zum Deutschen Bundestag eine Mischung aus Mehrheitswahlrecht (bei der Wahl des Direktkandidaten) und Verhältniswahlrecht (bei der Wahl einer Partei über die Landesliste / Reserveliste).

Mehrwertsteuer / Umsatzsteuer
Die Mehrwertsteuer, sie wird auch als "Umsatzsteuer" bezeichnet, ist eine sogenannte Verbrauchssteuer. Die Regelungen zur Mehrwertsteuer sind ziemlich kompliziert. Daher erklären wir das Prinzip mit Hilfe eines einfachen Beispiels: Der Unternehmer Schulze stellt in seiner Firma Hemden her. Für die Stoffe, die er dafür einkauft, muss er dem Staat Steuern zahlen. Dies ist die sogenannte Umsatzsteuer. Der Großhändler, der die Hemden an die einzelnen Geschäfte liefert, zahlt auch die Umsatzsteuer. Das tut auch der kleine Laden oder das Kaufhaus, in dem wir die Schulze-Hemden kaufen. Auch wir, die Käufer, müssen diese Steuern zahlen, dadurch wird das Schulze-Hemd teurer. Anders als der Unternehmer, der Großhändler oder der Ladenbesitzer, die die Umsatzsteuer für diese Hemden vom Finanzamt zurückerhalten (dies hat steuerrechtliche Gründe), müssen die Käufer und Käuferinnen die Mehrwertsteuer zusätzlich zum eigentlichen Preis zahlen. Sie erhalten sie nicht vom Finanzamt zurück. (Der Einzelhändler, der Großhändler und der Unternehmer müssen aber auch selbst Umsatzsteuer zahlen. Diese berechnet sich nach dem Gewinn, den sie mit ihren Geschäften machen.) Nicht nur dieses Hemd, sondern alle Güter, die wir täglich kaufen und verbrauchen, werden um den Prozentsatz der Mehrwertsteuer teurer. Wir sehen es übrigens auf den Quittungen an der Kasse, wie hoch die Steuer ist. Da sieht man die Abkürzung "Mwst". In Deutschland beträgt sie auf die meisten Güter derzeit 19 Prozent vom Nettopreis. Bei bestimmten Produkten, zum Beispiel bei Büchern oder Lebensmitteln, beträgt die Mehrwertsteuer 7 Prozent. Die Einnahmen aus der Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer stehen nach einem bestimmten Verteilerschlüssel dem Bund, den Bundesländern oder den Gemeinden zu. Nach der Lohn- und Einkommenssteuer, die jeder arbeitende Bürger bezahlen muss, ist die Mehrwertsteuer eine der wichtigsten Einkommensquellen des Staates. In den Ländern der Europäischen Union ist die Mehrwertsteuer unterschiedlich hoch. Sie reicht von 15 bis 27 Prozent.

Meinungsfreiheit
In Artikel 5 unseres Grundgesetzes und in der Menschenrechtserklärung der UNO ist festgelegt, dass jeder Bürger, jede Bürgerin das Grundrecht hat, sich eine eigene Meinung zu bilden, diese zu äußern und zu verbreiten (in Wort, Bild oder Schrift). Dabei darf niemand unter Druck gesetzt, bedroht oder auf eine andere Weise daran gehindert werden, dieses Recht auszuüben. Die Menschen können ihre Meinung auf unterschiedliche Weise äußern. Dazu gehören zum Beispiel Demonstrationen, das Tragen von Abzeichen oder das Kleben von Plakaten. Zum Grundrecht der Meinungsfreiheit gehört das Recht der freien Berichterstattung, aber auch die Informationsfreiheit. Das bedeutet, dass alle Bürger freien Zugang zu den Medien wie Zeitungen, Rundfunk, Fernsehen, Bücher oder Internet haben müssen. Auch andere Formen, das Recht der Meinungsfreiheit wahrzunehmen, sind möglich. Eingeschränkt werden kann das Recht der Meinungsfreiheit nur durch allgemeine Vorschriften und Gesetze, wie sie zum Beispiel im Jugendschutzgesetz enthalten sind. Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit gehört zu den wichtigsten Gütern eines freien und demokratischen Staates, denn ohne die Meinungsfreiheit ist es nicht möglich, an der Demokratie mitzuwirken.

Minderheit
Wenn ihr euch in eurer Klasse oder in eurer Straße umseht, werdet ihr vermutlich auf jemanden treffen, der einer Minderheit angehört. Das kann ein Mitschüler mit dunkler Hautfarbe sein oder eine Familie im Nachbarhaus, die aus einem fremden Land stammt und einer anderen Religion angehört. In Deutschland wie auch in vielen anderen Staaten der Welt leben zahlreiche Menschen, die sich von der Mehrheit durch ihre Herkunft, Hautfarbe, Kultur oder Religion unterscheiden. Sie bilden im Vergleich zur Mehrheit der Bevölkerung eine Minderheit. Als Minderheiten können aber auch deutsche Mitbürger und Mitbürgerinnen gelten, die sich zum Beispiel durch ihr Verhalten von der Mehrzahl der Menschen unterscheiden. Im nationalsozialistischen Deutschland wurden Juden, Sinti und Roma und andere Minderheiten systematisch verfolgt und im Holocaust vernichtet. Im Laufe der Geschichte wurden oftmals auch die ursprünglichen Bewohner eines Landes als Minderheiten verfolgt. So haben beispielsweise die weißen Einwanderer die sogenannten Indianer Nordamerikas oder die australischen Aborigines unterdrückt. Die Unterdrückung einer Minderheit durch die Mehrheit widerspricht den Grundsätzen der Demokratie. In modernen demokratischen Staaten haben alle Menschen die gleichen Rechte. Alle Menschen sollen die Möglichkeit haben so zu leben, wie sie es gerne möchten, unabhängig davon, ob sie die Mehrheit in einem Land bilden oder nicht. Dabei gilt für die Mehrheit wie für die Minderheit, dass sie sich an die Gesetze des Landes halten muss. Auch in der Politik gibt es den Begriff "Minderheit", den haben wir beim Stichwort "Minderheitsregierung" erklärt.

Minderheitsregierung
Normalerweise wird eine Regierung aus den Mitgliedern einer oder mehrerer Parteien gebildet. Diese Regierung wird von der Mehrheit der Abgeordneten im Parlament unterstützt. Diese Mehrheit ist wichtig, damit die Regierung ohne größere Probleme Gesetze beschließen und auch andere Vorhaben durchsetzen kann. Es kann aber auch sein, dass die Partei oder die Parteien, welche die Regierung bilden, keine Mehrheit im Parlament haben. Dies kommt beispielsweise in skandinavischen Ländern öfters vor. Dann gibt es eine sogenannte Minderheitsregierung. Eine solche Regierung braucht bei Abstimmungen die Unterstützung von anderen Parteien im Parlament. Denn Gesetze können nur beschlossen werden, wenn es dafür eine Mehrheit gibt. Eine Minderheitsregierung muss also von anderen Parteien im Parlament akzeptiert werden, sonst wäre sie schnell am Ende. Daher hat eine Minderheitsregierung meist nur wenig Spielraum, wenn sie ihre Vorhaben im Parlament durchbringen will. Sie muss immer Kompromisse mit den anderen Parteien eingehen. Eine Minderheitsregierung kann außerdem sehr schnell durch ein Misstrauensvotum gestürzt werden.

Minister/in
Diese Männer und Frauen gehören zu einer Regierung. Sie werden vom Bundeskanzler oder der Bundeskanzlerin vorgeschlagen und vom Bundespräsidenten zu Ministern oder Ministerinnen ernannt. Danach leiten sie ein Ressort, ein Ministerium, das für bestimmte Aufgaben zuständig ist. So kümmert sich zum Beispiel das Familienministerium um vieles, was mit den Familien zu tun hat, und das Außenministerium kümmert sich um die Beziehungen zu anderen Staaten. Manchmal tritt ein Minister oder eine Ministerin zurück, weil er oder sie etwas falsch gemacht hat oder mit der Politik des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin nicht einverstanden ist. Die Bundesministerinnen und Bundesminister und ihre Ministerien Frank-Walter Steinmeier, SPD, Bundesminister des Auswärtigen (man sagt auch "Außenminister"). Thomas de Maizière, CDU, Bundesminister des Innern (man sagt auch "Innenminister") Heiko Maas, SPD, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz (man sagt auch "Justizminister") Wolfgang Schäuble, CDU, Bundesminister der Finanzen (man sagt auch "Finanzminister") Sigmar Gabriel, SPD, Bundesminister für Wirtschaft und Energie (man sagt auch "Wirtschaftsminister"). Sigmar Gabriel ist auch Vizekanzler. Andrea Nahles, SPD, Bundesministerin für Arbeit und Soziales (man sagt auch "Arbeitsministerin") Christian Schmidt, CSU, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft (man sagt auch "Landwirtschaftsminister") Ursula von der Leyen, CDU, Bundesministerin der Verteidigung (man sagt auch "Verteidigungsministerin") Manuela Schwesig, SPD, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (man sagt auch "Familienministerin") Die Seite für Kinder Herrmann Gröhe, CDU, Bundesminister für Gesundheit (man sagt auch "Gesundheitsminister") Alexander Dobrindt, CSU, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur (man sagt auch "Verkehrsminister") Barbara Hendricks, SPD, Ministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (man sagt auch "Umweltministerin") Die Seite für Kinder Johanna Wanka , CDU, Bundesministerin für Bildung und Forschung (man sagt auch "Bildungsministerin") Gerd Müller, CDU, Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (man sagt auch "Entwicklungsminister") Peter Altmaier , CDU, Chef des Bundeskanzleramts (man sagt auch "Kanzleramtsminister")

Ministerpräsident/in
Das ist in Deutschland die Bezeichnung für die Regierungschefs der Bundesländer. Ausnahmen sind Hamburg und Bremen. Dort heißen die Chefs der Regierung "Erster Bürgermeister". In Berlin heißt der Regierungschef "Regierender Bürgermeister". In einigen Staaten ist "Ministerpräsident" die Bezeichnung für den Regierungschef, so zum Beispiel in Italien, Irland oder Polen. Bei uns, wie übrigens auch in unserem Nachbarland Österreich, heißt der Chef der Bundesregierung "Bundeskanzler" oder "Bundeskanzlerin". Dies sind derzeit die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer: Baden-Württemberg: Ministerpräsident Winfried Kretschmann, Grüne Bayern: Ministerpräsident Horst Seehofer, CSU Berlin: Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit, SPD Brandenburg: Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke, SPD Bremen: Bürgermeister und Präsident des Senats Jens Böhrnsen, SPD Hamburg: Bürgermeister Olaf Scholz, SPD Hessen: Ministerpräsident Volker Bouffier, CDU Mecklenburg-Vorpommern: Ministerpräsident Erwin Sellering, SPD Niedersachsen: Ministerpräsident Stephan Weil, SPD Nordrhein-Westfalen: Ministerpräsidentin Hannelore Kraft, SPD Rheinland-Pfalz: Ministerpräsidentin Malu Dreyer, SPD Saarland: Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer, CDU Sachsen: Ministerpräsident Stanislaw Tillich, CDU Sachsen-Anhalt: Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff, CDU Schleswig-Holstein: Ministerpräsident Torsten Albig, SPD Thüringen: Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht, CDU

Misstrauensvotum
Wenn das Parlament der Meinung ist, dass die Regierung, ihr Chef oder einzelne Ministerinnen oder Minister ihre Arbeit nicht mehr gut oder nicht richtig machen, kann die Volksvertretung dem Regierungschef oder einem Regierungsmitglied das Vertrauen entziehen. Dies kann die Mehrheit der Abgeordneten durch eine Abstimmung entscheiden. Das Parlament spricht dann in einem Votum (das Wort kommt aus dem Lateinischen und bedeutet "Urteil", "Gutachten", "Stimme") das Misstrauen aus. Die ganze Regierung oder einzelne Mitglieder müssen in einem solchen Fall zurücktreten. Ein solches Misstrauensvotum gibt es nicht in allen Staaten, sondern nur in solchen mit einem parlamentarischen Regierungssystem. Wie die Regelungen in den verschiedenen Staaten genau aussehen, ob zum Beispiel das Parlament den Ministern direkt das Misstrauen aussprechen kann, ist in den Verfassungen der Länder geregelt.

Konstruktives Misstrauensvotum
In Deutschland ist im Grundgesetz in Artikel 67 nur das sogenannte konstruktive Misstrauensvotum vorgesehen. Das Misstrauen kann in Deutschland auch nur dem Bundeskanzler, nicht einzelnen Ministern ausgesprochen werden. Wenn das Misstrauensvotum im Bundestag eine Mehrheit erhält, muss der Bundespräsident den Bundeskanzler entlassen und damit auch die gesamte Regierung. Warum aber heißt das Misstrauensvotum "konstruktiv", also "aufbauend"? In Deutschland ist es nicht möglich, den Regierungschef einfach abzuwählen. Es muss gleichzeitig auch ein neuer Bundeskanzler gewählt werden, der dann eine neue Regierung bildet. Die Abwahl und die Neuwahl erfolgen übrigens in ein- und derselben Abstimmung. Damit soll verhindert werden, dass zwischen zwei Abstimmungen eine Zeit liegt, in der es keine Regierung gibt.

Mitbestimmung
Ihr wählt einen Klassensprecher, der in der Schülermitverwaltung eurer Schule eure Interessen vertritt. Eure Eltern wählen ebenfalls Vertreter. Alle diese Vertreter kommen in der Schulkonferenz mit Lehrern und Schuldirektor/in zusammen und können dort ihre Meinung vortragen: Ob es zum Beispiel in einigen Fächern häufiger Projektarbeit geben wird oder die Sporthalle nachmittags geöffnet bleibt. Auch Arbeiter und Angestellte wählen ihre Vertreter und Vertreterinnen in sogenannte Betriebs- oder Personalräte. Diese vertreten die Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gegenüber der Leitung einer Firma oder einer Behörde. Da geht es dann um Entlassung oder Einstellung von Mitarbeitern, um Arbeitsbedingungen, Urlaubspläne und vieles mehr. Die Leitung hat die Pflicht, die Vertreter der Arbeiter und Angestellten anzuhören und ihnen bei einigen Entscheidungen ein Mitspracherecht, bei anderen sogar ein Mitbestimmungsrecht zu geben. Schon vor über 150 Jahren, als die ersten Industriebetriebe eingerichtet wurden, tauchte der Begriff "Mitbestimmung" der Arbeiter zum ersten Mal auf. Inzwischen gibt es ein sogenanntes Betriebsverfassungsgesetz. Dieses regelt genau, wie viele Vertreter der Arbeiter und Angestellten in die Betriebs- und Personalräte gewählt werden dürfen (dies hängt von der Größe der Firma ab) und bei welchen Entscheidungen diese Vertreter gefragt werden müssen.

Monarchie
"Monarchie" bezeichnet eine bestimmte Staatsform. Das Wort kommt aus dem Griechischen und bedeutet "Alleinherrschaft". Im Gegensatz zur Republik übt in einer Monarchie eine einzelne Person, der Monarch oder die Monarchin, die Herrschaft aus. Das Recht zu regieren wird oft innerhalb der Familie weitervererbt (dies heißt dann "Erbmonarchie"). Zum Beispiel ist Queen Elizabeth von England eine Monarchin oder König Juan Carlos von Spanien ein Monarch. In diesen beiden Ländern (wie auch in vielen anderen, in denen es heute noch Königinnen, Könige oder Fürsten gibt), kann die Königin oder der König aber keineswegs alles alleine entscheiden. Vom Volk gewählte Parlamente und demokratische Regierungen machen in der heutigen Zeit die Gesetze und bestimmen die Richtung der Politik. Die Monarchen, also zum Beispiel die Queen, sprechen sich zwar mit ihnen ab, haben aber fast nur noch die Aufgabe, Gesetze zu unterzeichnen, Minister und Ministerinnen zu ernennen und den Staat bei offiziellen Anlässen zu repräsentieren. Dies nennt man "parlamentarische Monarchie" oder auch "konstitutionelle Monarchie". Das besagt, dass die Stellung und die Aufgaben des Königs in einer Verfassung festgelegt werden (der lateinische Begriff "constitutio" heißt "Verfassung"). In früheren Jahrhunderten gab es Pharaonen, Kaiser, Könige und Fürsten oder auch Priester, die wirklich die Alleinherrschenden über ihr Volk waren – niemand durfte ihnen reinreden. Eine solche Machtfülle nennt man "absolute Monarchie".