Geschäftsbedingungen
Deutschprüfungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Prüfungen des Goethe-Instituts BiH

  1. Es gelten Prüfungsordnung und Durchführungsbestimmungen des Goethe-Instituts.
  2. Allgemeines
    2.1. Die Prüfungen A1, A2 und C1 müssen als Ganzes abgelegt werden. Für die Prüfungen B1, B2 und C2 besteht die Möglichkeit die Module auch einzeln abzulegen.

    2.2. Alle Prüfungsteilnehmenden sind verpflichtet, sich vor der schriftlichen und mündlichen Prüfung auszuweisen.
     
    2.3. Prüfungsteilnehmende haben das Recht, von der Prüfung zurückzutreten. Der Rücktritt muss dem Goethe-Institut schriftlich mitgeteilt werden. Bis zum dritten Arbeitstag vor dem Prüfungstermin wird die Prüfungsgebühr minus einer Verwaltungsgebühr von 10% zurückgezahlt. Wird die Prüfungsanmeldung später storniert oder treten Prüfungsteilnehmende nicht zur Prüfung (Gesamtprüfung oder Einzelmodule) an, wird die gesamte Prüfungsgebühr einbehalten.
     
    2.4. Treten Prüfungsteilnehmende bei den Prüfungen A1, A2 und C1 den schriftlichen und/oder mündlichen Teil der Prüfung nicht an, gilt die Gesamtprüfung als nicht bestanden. Bei den Prüfungen B1, B2, C1 gelten Einzelmodule, die nicht angetreten werden, als nicht bestanden. Bei Zuspätkommen werden Prüfungsteilnehmende von der Prüfung ausgeschlossen. In diesen Fällen werden die Prüfungsgebühren nicht erstattet. Es wird kein Ergebnis veröffentlicht.
     
     
    2.5. Für Prüfungsteilnehmende mit spezifischem Bedarf besteht die Möglichkeit, die Prüfung unter Sonderbedingungen abzulegen. Dazu muss mit der Anmeldung zur Prüfung ein schriftlicher Antrag eingehen. Bitte informieren Sie sich hierzu vor der Prüfungsanmeldung im Prüfungsbüro des Goethe-Instituts Bosnien und Herzegowina.



    2.6. Bei Verlust des Zertifikats wird durch das Goethe-Institut Bosnien und Herzegowina eine Ersatzbescheinigung ausgestellt. Die Ausstellung der Bescheinigung ist kostenpflichtig.
    2.7. Die persönlichen Daten der Prüfungsteilnehmenden werden nicht ohne Einwilligung an Dritte weitergegeben (vgl. Datenschutzerklärung).
     
    Anmeldung
    3.1. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das Onlineformular auf der Webseite des Goethe-Instituts Bosnien und Herzegowina. Das Goethe-Institut übernimmt keine Verantwortung für nicht korrekt ausgefüllte Anmeldeformulare.
    3.2. Für die Erwachsenenprüfungen kann sich jeder anmelden, der älter als 16 Jahre ist. Für Teilnehmende unter 16 Jahren werden Jugendprüfungen empfohlen.

    3.3. Prüfungsteilnehmende sind erst verbindlich angemeldet, wenn die Prüfungsgebühren beim Goethe-Institut Bosnien und Herzegowina eingegangen sind. Wenn die Anmeldung im Verwaltungssystem erfolgt ist, erhalten Prüfungsteilnehmende eine Bestätigung der Anmeldung per E-Mail und sind verpflichtet, die in Rechnung gestellte Prüfungsgebühr fristgerecht VOR dem Prüfungstermin zu überweisen. Wird die Prüfungsgebühr nicht fristgerecht überwiesen, verlieren die Prüfungsteilnehmenden den Prüfungsplatz und die Anmeldung wird nicht berücksichtigt.

    3.4. Das Recht zur Teilnahme an den Prüfungen erhalten nur Kandidaten, die sich frist- und formgerecht angemeldet haben. Verspätete Anmeldungen werden nicht berücksichtigt.
    3.5. Alle Prüfungsteilnehmenden, die an einer der modularen Prüfungen (B1, B2, C2) teilnehmen, bekommen automatisch ein Gesamtzeugnis, wenn sie am Goethe-Institut Bosnien und Herzegowina alle vier Module der Prüfung bestanden haben. Wenn Prüfungsteilnehmende an einem Prüfungstermin nicht alle vier Module bestehen, wird für jedes bestandene Modul ein Einzelzeugnis ausgestellt. Legen Prüfungsteilnehmende nicht alle Module am Goethe-Institut Bosnien und Herzegowina ab, kann kein Gesamtzeugnis ausgestellt werden.
     
    Ergebnisse und Zeugnisse
    4.1. Ergebnisse der Prüfungen werden innerhalb von 4 Wochen nach dem Prüfungstermin auf der Webseite www.goethe.de/bosnien/ergebnisse veröffentlicht. Telefonisch darf keine Auskunft über Prüfungsergebnisse gegeben werden.

    4.2. Prüfungsteilnehmende, die die Prüfung bestanden haben, können ab drei Arbeitstagen nach Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse das Zeugnis am Goethe-Institut Bosnien und Herzegowina (Bentbasa 1a) abholen. Zeugnisse können nur in den Sprechzeiten des Prüfungsbüros und persönlich gegen Vorlage eines Ausweisdokuments abgeholt werden. Den Prüfungsteilnehmenden, die bei der Prüfung angegeben haben, dass das Zeugnis per Schnellpost zugestellt werden soll, wird das Zeugnis an die angegebene Adresse zugeschickt. Sie tragen die Kosten für den Kurierdienst selbst.