Sprechstunde – die Sprachkolumne
Spricht man in Deutschland eigentlich Deutsch?

Illustration: Eine Person mit Brille blickt in ein aufgeschlagenes Buch
Gesetzliche Regelungen für Sprachen zu treffen, ist wichtig; Denn hier kann schnell Streit entstehen | © Goethe-Institut e. V./Illustration: Tobias Schrank

Ein Satz im Grundgesetz über Deutsch als Staatssprache? Fehlanzeige! Henning Lobin denkt darüber nach, wie man die gesellschaftliche Funktion der deutschen Sprache in verfassungsgerechte Worte fassen könnte. Als nationalstaatliches Symbol sieht er sie nicht.

Von Henning Lobin

„Die Staatssprache der Bundesrepublik Deutschland ist Deutsch“ – eine Binsenweisheit, könnte man meinen. Doch wo steht dieser Satz eigentlich? In der Verfassung Deutschlands, dem Grundgesetz? An einer anderen Stelle? Die Antwort auf diese Frage ist einfach: Er steht nirgends. Es gibt ihn nämlich gar nicht als eine offizielle Festlegung in der Verfassung oder in anderen Gesetzen.

Das Grundgesetz kennt keine Staatssprache

Die Väter und Mütter der deutschen Verfassung konnten es sich 1949 offenbar nicht vorstellen, dass es einmal zum Thema werden könnte, welche Sprache in Deutschland gesprochen wird. Das Wort „Sprache“ taucht deshalb im gesamten Grundgesetz nur ein einziges Mal auf, und zwar gleich am Anfang. Dort heißt es in Artikel 3: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“

In Österreich und in der Schweiz verhält es sich anders, dort wird das Deutsche in der Verfassung – in der Schweiz zusammen mit drei anderen Sprachen – als Staatssprache festgelegt. In Deutschland ist allerdings in verschiedenen anderen Gesetzen geregelt, dass etwa in Behörden oder bei Gerichtsverhandlungen das Deutsche zu verwenden ist.

Sprachen der Minderheiten

Diese Besonderheit des deutschen Grundgesetzes ruft seit Jahren Initiativen hervor, daran etwas zu ändern. Zunächst war es der 1997 gegründete sprachpuristische „Verein Deutsche Sprache“, der 2011 eine Petition zur Änderung des Grundgesetzes im Deutschen Bundestag eingebracht hatte. Der Grundgesetzartikel 22, in dem es um die deutsche Hauptstadt und die Bundesflagge geht, sollte um einen weiteren Absatz ergänzt werden, der Deutsch als Staatssprache festgelegt.

Dieses Ansinnen versandete allerdings schnell, weil auch eine Gegenposition erhoben wurde. Sie machte geltend, dass mit einer solchen Ergänzung die Minderheiten- und Regionalsprachen in Deutschland wie Dänisch, Sorbisch, Friesisch, Niederdeutsch oder Türkisch unberücksichtigt bleiben und möglicherweise sogar abgewertet würden. Und tatsächlich werden etwa in der österreichischen Verfassung solche sprachlichen Minderheiten direkt nach der Festlegung des Deutschen als Staatssprachen auch ausdrücklich genannt.

Die Initiative „Deutsch ins Grundgesetz“

Seitdem mit der „Alternative für Deutschland“ (AfD) seit 2017 auch eine rechtsnationale Partei im deutschen Bundestag (und in vielen Landesparlamenten) vertreten ist, wurde das Thema erneut aktuell. Die AfD fordert die Ergänzung des Grundgesetzes sogar in ihrem Parteiprogramm und stellte bereits 2018 im Deutschen Bundestag einen Antrag auf Änderung des Grundgesetzes. Weil dieses aber nur mit einer Zweidrittelmehrheit geschehen kann und die anderen Parteien sich schon zuvor dagegen ausgesprochen hatten, war der Änderungsantrag von vornherein zum Scheitern verurteilt.

Aber ist es denn verkehrt, die deutsche Sprache auch in der deutschen Verfassung zu erwähnen? Das denke ich nicht – aber eben nicht als ein nationalstaatliches Symbol zusammen mit der Hauptstadt und der Flagge, zumal das Deutsche ja auch in anderen Ländern gesprochen wird. Vielmehr bildet die deutsche Sprache die Grundlage der staatlichen Gemeinschaft der Menschen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder in Deutschland leben. Dies sollte eher zum Ausgangspunkt für die Erfassung des Deutschen im Grundgesetz herangezogen werden.

Sprachpolitik für alle

Kommunikation in einem weiteren Sinne wird gleich am Anfang im Grundgesetz behandelt, in Artikel 5, der Meinungsfreiheit, Pressefreiheit und die Freiheit von Forschung und Lehre postuliert. Hier könnte es zusätzlich auch um die Funktion gehen, die die deutsche Sprache in der Gesellschaft einnimmt, und wie diese abgesichert werden kann. Ich könnte mir jedenfalls einen Satz wie den folgenden sehr gut an dieser Stelle im Grundgesetz vorstellen:
 
Die deutsche Sprache bildet die Grundlage der staatlichen Gemeinschaft. Ihre Beherrschung zu ermöglichen und zu fördern, ist Aufgabe des Bundes und der Länder.

Weiterhin müsste auch der Schutz von Regional- und Minderheitensprachen festgeschrieben werden, denn dazu ist Deutschland sogar durch Vorgaben der Europäischen Union verpflichtet.

Gesetzliche Regelungen für Sprachen zu treffen, ist wichtig. Denn hier kann schnell Streit entstehen, wie man es besonders in mehrsprachigen Ländern sehen kann. Aber auch in einem Land wie Deutschland muss man sich Gedanken darüber machen, wie die Vielfalt der existierenden und gesprochenen Sprachen angemessen berücksichtigt wird. Allen Versuchen einer nationalistischen Instrumentalisierung von Sprachpolitik sollte deshalb eine klare Absage erteilt werden.
 

Sprechstunde – die Sprachkolumne

In unserer Kolumne „Sprechstunde“ widmen wir uns alle zwei Wochen der Sprache – als kulturelles und gesellschaftliches Phänomen. Wie entwickelt sich Sprache, welche Haltung haben Autor*innen zu „ihrer“ Sprache, wie prägt Sprache eine Gesellschaft? – Wechselnde Kolumnist*innen, Menschen mit beruflichem oder anderweitigem Bezug zur Sprache, verfolgen jeweils für sechs aufeinanderfolgende Ausgaben ihr persönliches Thema.

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