An den Auslandsinstituten bieten wir Stellen für nach deutschem Recht ins Ausland entsandte Beschäftigte (Entsandtenstellen) und Stellen für Beschäftigte, deren Vergütung und Recht sich nach dem jeweils gültigen Ortsrecht richtet (Ortskraftstellen). Diese sind in der Ausschreibung auch als solche gekennzeichnet. Für Ortskraftstellen brauchen Sie in der Regel eine Arbeitserlaubnis von den lokalen Behörden.
Über aktuelle Stellenausschreibungen informiert Sie auch unser Newsletter.
Newsletter bestellen oder abbestellen





