Liebe Filminteressierte, unser Archiv umfasst rund 200 Filme auf DVD, die wir Kinematheken, Filmclubs, Filmfestivals, kulturellen und Bildungsinstitutionen kostenfrei für nicht kommerzielle Vorführungen zur Verfügung stellen. Die Suche im Filmkatalog ist auf deutsch oder slowakisch möglich.
AUSLEIHBEDINGUNGEN
Die Filmausleihe gilt ausschließlich für nicht kommerzielle Vorführungen. Der Verleih erfolgt an Kinematheken, Filmclubs, Filmfestivals, kulturelle und Bildungsinstitutionen, die sich ausdrücklich verpflichten, die erhaltenen Filmrollen weder im Fernsehen zu zeigen, noch für kommerzielle Kinovorstellungen zu nutzen. Das Überspielen eines Films auf Video und andere Bild- und Tonträger ist untersagt. Unrechtmäßige Filmvorführungen können strafrechtlich verfolgt werden. Zur Wahrung der Autorenrechte, müssen die Filmwerke in ihrer Gesamtheit vorgeführt und dürfen nicht verändert werden. Die Vorführrechte dürfen nicht an Dritte übertragen werden.
Der Transportweg ist ausschließlich über einen Spediteur abzuwickeln. Die Transportkosten für Hin- und Rücktransport gehen zu Lasten des Entleihers.
Der Transportweg ist ausschließlich über einen Spediteur abzuwickeln. Die Transportkosten für Hin- und Rücktransport gehen zu Lasten des Entleihers.
Die Angaben zu Anzahl der Vorführungen und Zuschauer auf dem beigefügten Berichtzettel sind verpflichtend. Jeder Kopienschaden ist unverzüglich durch Beschreibung der Mängel mitzuteilen.
Die 16mm Filmkopien sind sehr empfindlich. Um diese so gut wie möglich zu erhalten, ist einwandfreies Vorführmaterial sowie eine fachgerechte Behandlung durch geschultes Personal unerlässlich.
Der Entleiher haftet für von ihm verursachte Kopienschäden, Reparations- bzw. Kopienziehungskosten können ihm in Rechnung gestellt werden. Der Prüfbericht informiert den Entleiher über den technischen Zustand der Kopie. Um Transportschäden zu vermeiden, sind die Filme unbedingt aufzuspulen und die Vorlaufbänder zu befestigen. Filmrisse dürfen nur mit professionellem Klebeband behoben und müssen auf dem Berichtzettel erwähnt werden. Das Goethe-Institut behält sich das Recht vor, im wiederholten Schadensfall, den Entleiher von der künftigen Filmausleihe auszuschließen.
Das Goethe-Institut behält sich das Recht vor, im Fall von Missachtung der Ausleihbedingungen, dem Entleiher jede weitere Filmausleihe zu versagen. Das Goethe-Institut bittet um Erwähnung auf allen Werbeträgern zu Filmprogrammen, die mit Kopien des Goethe-Instituts durchgeführt werden. (Das Logo des Goethe-Instituts kann auf Wunsch zugeschickt werden).