Übersetzungsförderung

Wir möchten dem slowakischen Publikum den Zugang zu deutschsprachiger Gegenwartsliteratur, Sachbüchern und Büchern für Kinder und Jugendliche erleichtern.

Das Förderprogramm des Goethe-Instituts unterstützt ausländische Verlage bei der Übersetzung deutschsprachiger Bücher aus den Bereichen Belletristik, Kinder- und Jugendliteratur sowie Sachbuch. Bisher wurde die Veröffentlichung von über 6.000 Titeln in 45 Sprachen finanziell gefördert.

Förderverfahren und -bedingungen

Wir fördern Verlage mit Sitz in der Slowakei, die deutschsprachige Bücher übersetzen möchten. Den Schwerpunkt des Programms bilden aktuelle Belletristik, Comics, Kinder- und Jugendliteratur sowie Sachbücher zu aktuellen gesellschaftlich relevanten Themen. 

Das Goethe-Institut Ihres Landes gibt eine Stellungnahme zu Ihrer Bewerbung ab. Wenn es die Förderung Ihres Projekts befürwortet, sendet es seine Empfehlung an die Zentrale des Goethe‑Instituts in München.

Die Auswahl der zu fördernden Übersetzungen wird von einer sechsköpfigen Jury getroffen, die sich aus zwei Literaturkritiker*innen, einem*einer jährlich wechselnden Verlagsmitarbeiter*in aus dem Bereich Rechte & Lizenzen sowie drei Mitarbeiter*innen des Bereichs Literatur und Übersetzungsförderung des Goethe‑Instituts zusammensetzt.

Es gibt insgesamt vier Bewerbungszeiträume innerhalb eines Jahres, in denen ein Antrag gestellt werden kann. Die Auswahljury berät zeitlich versetzt dazu im Anschluss viermal jährlich über alle eingegangenen Bewerbungen.
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  1. Bewerbungszeitraum: 1. Februar bis 1. März, Jurysitzung Ende April/ Anfang Mai
  2. Bewerbungszeitraum: 1. Mai bis 1. Juni, Jurysitzung Ende Juli
  3. Bewerbungszeitraum: 15. August bis 15. September, Jurysitzung Anfang November
  4. Bewerbungszeitraum: 1. November bis 1. Dezember, Jurysitzung Anfang Februar des darauffolgenden Jahres

  1. Verlage: Berechtigt zur Bewerbung sind ausschließlich ausländische Verlage. 
  2. Publizierte Werke: Wir fördern Übersetzungen von in deutscher Sprache verfassten Werken, die in gedruckter Form bei einem Verlag im deutschen Sprachraum publiziert sind.
    Die Nationalität der Autorin / des Autors ist dabei unerheblich, mit der Einschränkung, dass Anträge zu belletristischen Werken von zeitgenössischen österreichischen Autor*innen beim österreichischen Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS) und von zeitgenössischen Schweizer Autor*innen bei Pro Helvetia eingereicht werden müssen.  
  3. Übersetzung aus dem Original: Die Übersetzung ist aus dem deutschen Originaltext vorzunehmen. 
  4. Erscheinungstermin der Übersetzung: Das Projekt darf sich zum Zeitpunkt des Abschlusses des Fördervertrags noch nicht im Stadium der Drucklegung befinden, damit das Goethe‑Institut als Förderer in der Buchausgabe der Übersetzung genannt und das Logo des Goethe‑Instituts abgedruckt werden kann.
  5. Zuschuss zu den Übersetzungskosten: Im Falle einer Förderung erstattet das Goethe‑Institut dem ausländischen Verlag nach Erscheinen der Fremdsprachenausgabe einen Anteil der Übersetzungskosten. Eine vollständige Übernahme der Übersetzungskosten sowie die Finanzierung von Lizenz-, Druck- oder Redaktionskosten sind nicht vorgesehen. 
  6. Nennung des Goethe-Instituts und Abdruck des Logos: Der ausländische Verlag ist verpflichtet, im Impressum das Goethe‑Institut als Förderer zu nennen und das Logo des Goethe‑Instituts abzudrucken. Sollte er dies versäumen, wird die Fördersumme nicht ausgezahlt. 
  7. Übersetzungshonorar: Im Falle einer Förderung können für die Festlegung der Fördersumme nur solche Honorare herangezogen werden, die die Übersetzer*innen spätestens bei Erscheinen der Übersetzung ausgezahlt bekommen. 
  8. Übersetzung als E-Book in Onleihe: Übersetzungen, die auch als E‑Book (elektronisches Buch) erscheinen, möchte das Goethe‑Institut in seiner Onleihe für angemeldete Nutzer*innen zur Ausleihe zur Verfügung stellen. Der ausländische Verlag verpflichtet sich, dem Goethe‑Institut die Übersetzung im epub‑Format zur Verfügung zu stellen.

1. Schritt: Registrierung im Antragsportal
Bitte bewerben Sie sich über das Goethe-Antragsportal. Die Bewerbung ist in deutscher oder englischer Sprache möglich. Vor Einreichen des ersten Antrags muss der antragsstellende Verlag einen Account erstellen. Wenn Sie den Account erstellen, wählen Sie bitte dabei einen Account für Organisationen / Unternehmen und nicht den Account für Individualpersonen. Füllen Sie mindestens die mit * gekennzeichneten Pflichtfelder aus.

Zur Registrierung sind eine gültige E-Mail-Adresse und ein Passwort erforderlich. Nach der ersten Anmeldung erhalten Sie automatisch eine Aktivierungs-E-Mail.

2. Schritt: Einreichung einer Bewerbung
Bitte informieren Sie sich über die Fördervoraussetzungen vorab auf dieser Webseite oder nehmen Sie Kontakt mit unseren Ansprech- partnerinnen auf. Um einen Antrag zu erfassen, muss ein Benutzerkonto vorhanden sein. Mit dem gleichen Konto können Sie alle Ihre Förderanträge erstellen und einsenden. Füllen Sie die entsprechenden Felder aus und laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch! 

Das Bewerbungsportal speichert Ihre Angaben, die Sie vor Absenden des Antrags jederzeit ergänzen können.

Erforderliche Unterlagen:
  • Lizenzvertrag mit dem Rechteinhaber (sofern kein gemeinfreies Werk)
  • Vertrag mit dem Übersetzer oder der Übersetzerin
  • PDF des deutschen Buches oder Textes

3. Schritt: Entscheidung über den Antrag
Nach der Jurysitzung werden Sie von der Zentrale des Goethe-Instituts bzw. dem lokal zuständigen Goethe-Institut über das Ergebnis der Beratung informiert. Sollten in der Zeit zwischen Absendung des Antrags und der ausstehenden Rückmeldung seitens des Goethe-Instituts Fragen zu laufenden Anträgen bestehen, geben Sie bitte die Antragsnummer an, die Sie nach Absenden der Bewerbung erhalten haben. 

Bei einer Bewilligung Ihres Antrags wird Ihnen die Fördersumme mitgeteilt sowie ein Vertrag zugeschickt. In diesem wird insbesondere auch die Frist vereinbart, bis zu welchem Termin die Übersetzung erscheinen muss, um den Anspruch auf die Förderung aufrecht zu erhalten. Das Publikationsvorhaben darf sich zum Zeitpunkt des Abschlusses des Fördervertrags noch nicht im Stadium der Drucklegung befinden! Bitte informieren Sie sich über diese und weitere Bedingungen auf dieser Webseite.
 

Hier finden Sie das Logo des Goethe-Instituts zum Abdruck in geförderten Übersetzungen:
 

 

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