Ein Praktikum ist nur im Zusammenhang mit einer Ausbildung oder einem Studium möglich.
Gemäß dem belgischen Arbeitsrecht muss zwischen einem freiwilligen und einem Pflichtpraktikum unterschieden werden.
Bei einem Pflichtpraktikum wird, in Anlehnung an die Praktikantenvergütung des Auswärtigen Amts, eine monatliche Aufwandsentschädigung von 300 € brutto bezahlt.
Im Zuge eines freiwillig absolvierten Praktikums erhält der/die Praktikant*in einen belgischen Berufseinarbeitungsvertrag.
Daneben besteht für alle Studierenden die Möglichkeit, sich beispielsweise bei der Europäischen Union oder beim
DAAD oder über
Erasmus+ für ein Kurzstipendium im Ausland zu bewerben. Die gleichzeitige Gewährung eines Stipendiums schließt die Zahlung der Aufwandsentschädigung nicht aus.
Personen, die das Praktikum im Rahmen ihrer bezahlten Ausbildung leisten (z.B. Beamtenanwärter/-innen, Rechtsreferendare/-innen) können auch im Ausland keine zusätzliche Vergütung durch das Goethe-Institut erhalten.
Wichtig: Bitte klären Sie vor Beginn des Praktikums Ihren Krankenversicherungsschutz.