Arbeitgeber*innen
Prozessphasen
Voraussetzungen und Verpflichtungen für Arbeitgeber
Von Anfang an sind die zukünftigen Arbeitgeber eng in das Vorhaben involviert und werden so die Rekrutierung aktiv mitgestalten. Sie treffen die Auswahl ihrer Bewerberinnen und Bewerber und sind somit schon zu Beginn in Kontakt mit allen Projektteilnehmenden.
Eine Zustimmung zu den Bedingungen des Berufskollegs ist die Grundlage für eine erfolgreiche Teilnahme an dem Projekt. Darüber hinaus können Arbeitgeber den Teilnehmer*innen nach Abschluss des Berufskollegs eine Ausbildungsvergütung zur Lebensunterhaltssicherung als Voraussetzung für die Visumserteilung bieten (durch die Übernahme von Sachleistungen kann die Differenz zur Vergütung laut Tarifvertrag ausgeglichen werden). Fachkräfte verdienen in Ihrem Unternehmen ein Gehalt entsprechend Tarif oder gemäß der Ortsüblichkeiten.
Im Rahmen des Projektes helfen Sie bei der Organisation von adäquatem Wohnraum und stellen den Auszubildenden eine anteilige Übernahme der Kosten für die Unterkunft, sofern diese inklusive Nebenkosten und Rundfunkbeitrag mehr als 1/3 des Nettogehalts betragen, zur Verfügung.
Die Bereitstellung notwendiger Dokumente für den Visaprozess und Übernahme der Antragskosten sowie eine Organisation und Übernahme der Kosten für den Flug nach Deutschland und der weiteren Anreise zum Arbeitsort sowie der Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit Gültigkeit vom Abreisedatum bis zum ersten Arbeitstag ist für Arbeitgeber eine Voraussetzung für eine erfolgreiche Teilnahme an dem Projekt.
Auch übernehmen Sie Verantwortung für die Bereitstellung eines Buddys für die ersten XY Monate nach Antritt der Arbeitsaufnahme in Ihrem Unternehmen. Der Buddy steht dem Teilnehmenden für jegliche Fragen oder Anliegen zur Verfügung und es erfolgt ein regelmäßiger Austausch untereinander, sodass eine schnelle Integration des neuen Mitarbeitenden gewährleistet werden kann. Weitere Informationen zu dem Buddy-Programm finden Sie in der unter der Rubrik „Buddy-Konzept“. Darüber hinaus sind Sie für die Organisation eines B2-Deutschsprachkurses mit Beschäftigungsbeginn (empfohlen, insbesondere bei Auszubildenden) sowie bei Fachkräften die Koordinierung der beruflichen Anerkennung mit den zuständigen Stellen in Deutschland (IHK, HWK) und Übernahme der Kosten für das Anerkennungsverfahren und der Anpassungsqualifizierungen verpflichtet.
Gebühren des Berufskollegs
Die Kosten während der Projektlaufzeit 2025-2027 beschränken sich auf den Kostenaufwand für die Einreise nach Deutschland zur Arbeitsaufnahme. Dies beinhaltet Flug, alle benötigten Unterlagen für die Visumsbeantragung, Anreise zum Arbeitsort und eine gültige Reisekrankenversicherung. Bei Fachkräften erfolgt ebenfalls die Übernahme der Kosten für das Anerkennungsverfahren. Alle weiteren Leistungen in Ägypten sind im Rahmen der Projektförderung abgedeckt.
Kontakt
Wir freuen uns auf eine Kooperation mit Ihnen! Sollten Sie noch weitere Informationen benötigen oder wünschen Sie einen direkten Kontakt, dann zögern Sie nicht und melden Sie sich bei uns unter folgender E-Mail: berufskolleg@goethe.de
Sie haben Fragen zum Spracherwerb? Dann wenden Sie sich an: kai-skb@goethe.de