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Ist „Brüssel“ weit weg? – Demokratische Verfahren in der Europäischen Union

Ist „Brüssel“ weit weg? – Demokratische Verfahren in der Europäischen Union
Ist „Brüssel“ weit weg? – Demokratische Verfahren in der Europäischen Union | © Mérték Médiaelemző Műhely


Ein von Kritikern der Europäischen Union häufig vorgetragenes Argument ist, dass die Institutionen der Union über keine so große demokratische Legitimation verfügen wie die nationalen Parlamente, Regierungen und Selbstverwaltungen. „Brüssel“ wird vorgeworfen, bürokratisch zu sein, intransparent zu verfahren und keine unmittelbare Verbindung zu den Bürgern Europas zu haben. Zum einen ist es offensichtlich, dass ein so supranationaler, komplexer, in seiner Funktionsweise weltweit einzigartiger Integrationsmechanismus wie die Europäische Union seine Entscheidungen unter komplizierten institutionellen und verfahrensrechtlichen Rahmenbedingungen trifft, die für die Bürger Europas nicht unbedingt nachvollziehbar sind. Zum anderen aber ist die demokratische Legitimation mit dem fortschreitenden Integrationsprozess nicht weniger geworden; sie wuchs vielmehr stufenweise heran, und demzufolge verfügt jeder Akteur des Gesetzgebungsprozesses sehr wohl über eine starke Legitimation seitens der europäischen Wahlbürger.
 
Die Entscheidungsfindung in der Europäischen Union widerspiegelt in der Tat nicht eins zu eins das System der Gewaltenteilung in den Mitgliedstaaten. Die drei kardinalen Entscheidungsgremien der Union sind das Europäische Parlament, die Europäische Kommission und der Rat der Europäischen Union. Außerdem sind der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie der Europäische Ausschuss der Regionen als Konsultationsgremien in den Gesetzgebungsprozess eingebunden.

Das Europäische Parlament

Das Europäische Parlament konstituiert sich genauso aufgrund der Ergebnisse von allgemeinen und geheimen Wahlen wie die Nationalparlamente, und deshalb drückt sich darin die Volkssouveränität auf gleiche Weise aus wie in den nationalen Parlamenten. Die Wahlen zum Europäischen Parlament werden alle fünf Jahre abgehalten, und jeder Bürger, der in einem der Mitgliedstaaten wahlberechtigt ist, kann daran – als Wähler oder als Kandidat – teilnehmen. Die einzelnen Mitgliedstaaten führen das Wahlverfahren grundsätzlich auf der Grundlage ihres eigenen Wahlrechts und unter Mitwirkung ihrer eigenen Wahlinstitutionen durch. Laut der einschlägigen ungarischen Rechtsvorschriften erfolgen die Wahlen zum Europäischen Parlament im Rahmen eines Verhältniswahlsystems als Listenwahl: Die Wahlbürger wählen mit ihren Stimmen Parteilisten, von denen die Kandidaten gemäß des Verhältnisses der auf die jeweiligen Listen entfallenden Stimmen ins Europäische Parlament einziehen. Seinem Bevölkerungsanteil entsprechend werden Ungarn 21 von gegenwärtig noch insgesamt 751 Abgeordnetensitzen zustehen. Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs verringert sich die Zahl der Parlamentssitze auf 705. Die Wahlen zum Europäischen Parlament sind also in genau dem Maße demokratisch, wie es das Wahlsystem eines bestimmten Mitgliedstaates ist.
 
Die Bürger Europas können sich betreffs jeglicher Frage, die zum Tätigkeitsfeld der Union gehört, mit einer Petition an das Parlament wenden, und das Parlament ist verpflichtet, den in der Petition aufgeworfenen Fragen und Problemen nachzugehen.
 
Zu den Aufgaben des Europäischen Parlaments gehört, den Präsidenten der Europäischen Kommission auf Empfehlung des Rates zu wählen und den Amtsantritt der Kommission zu genehmigen. Seit dem letzten Wahlzyklus wird der Kandidat für das Amt des Kommissionspräsidenten in Einklang mit den Wahlergebnissen ausgewählt. Diese Befugnis des Europäischen Parlaments zeigt also eine große Ähnlichkeit mit der Befugnis der nationalen Parlamente, den Regierungschef und die Regierung zu wählen. Das Europäische Parlament ist sogar berechtigt, einen Misstrauensantrag gegen die Kommission einzureichen: Wird dieser angenommen, so müssen alle Mitglieder der Kommission geschlossen ihr Amt niederlegen.
 
Insgesamt betrachtet kann also im Falle des Europäischen Parlaments nicht von einem demokratischen Defizit die Rede sein.

Der Rat der Europäischen Union

Der Rat der Europäischen Union ist das Organ, das die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten repräsentiert. Seine Mitglieder sind – je nach politischem Zuständigkeitsbereich – die Minister aus den einzelnen EU-Mitgliedstaaten. Es handelt sich also im Falle des Rates nicht um neue, selbstständige Amts- und Entscheidungsträger; die Entscheidungsbefugnis bleibt letzten Endes bei den Regierungen der Mitgliedstaaten.
 
Zusammen mit dem Parlament ist der Rat das höchstrangige Entscheidungsgremium der Europäischen Union. Seine Beschlüsse bedürfen in der Regel einer qualifizierten Mehrheit, was in diesem Fall nicht nur die 55-prozentige Unterstützung der Mehrheit der Mitgliedstaaten bedeutet, sondern auch, dass diese Unterstützung durch Stimmen erbracht werden muss, die mindestens 65 Prozent der Gesamtbevölkerung der Union repräsentieren. Um einen Beschluss zu blockieren, sind die Gegenstimmen von mindestens vier Mitgliedstaaten erforderlich – vorausgesetzt, die Bevölkerung dieser Mitgliedstaaten macht mindestens 35 Prozent der EU-Bevölkerung aus.
 
Bezüglich des Rates der Europäischen Union stellt sich also die Frage eines demokratischen Defizits überhaupt nicht, zumal seine Macht in den durch Wahlen legitimierten Regierungen der Mitgliedstaaten begründet liegt, und da er im Zuge der Entscheidungsfindung gleichermaßen sowohl auf eine effiziente Verfahrensweise als auch auf den Anspruch, eine ausreichend stabile Mehrheit zu repräsentieren, Wert legt.

Die Europäische Kommission

Die Europäische Kommission ist das wichtigste Organ zur Vorbereitung und Durchsetzung der Beschlüsse in der Union. Wie bereits erwähnt, werden ihr Präsident und ihre Mitglieder auf Empfehlung des Europäischen Rates vom Parlament gewählt. Für den Posten des Präsidenten nominieren die Parteifamilien der EU während der Kampagne zu den Wahlen zum Europäischen Parlament sogenannte Spitzenkandidaten, von denen derjenige zum Präsidentschaftskandidaten wird, dessen Parteifamilie aufgrund der Wahlergebnisse die größte Fraktion bilden kann. Jedoch ist diese Vorgehensweise nicht rechtlich bindend; das Parlament kann in Zukunft auch davon abweichen.
 
Jeder Mitgliedstaat entsendet je ein Mitglied in die Kommission, die auf diese Weise zusammen mit dem Präsidenten gegenwärtig insgesamt 28 Mitglieder hat. Den einzelnen Kommissaren wird die Verantwortung für die europäische Koordination je eines politischen Zuständigkeitsbereichs übertragen. Der Präsidentschaftskandidat hat die Aufgabe zu bestimmen, welcher von den Mitgliedstaaten nominierte Kommissar für welchen Bereich zuständig sein wird, und vor dem Europäischen Parlament findet auch eine Anhörung der als Kommissare nominierten Kandidaten statt. Zum Schluss wird die Kommission vom Europäischen Rat ernannt.
 
Die Europäische Kommission führt in den einzelnen Politikbereichen öffentliche Online-Konsultationen durch. Es besteht die Möglichkeit, bei der Kommission sogenannte Europäische Bürgerinitiativen zu starten: Hat eine Initiative mindestens eine Million Unterstützer, erarbeitet die Europäische Kommission auf dieser Grundlage einen Legislativvorschlag. Im Interesse der Durchsetzung von EU-Rechten können die Bürger Europas auch Beschwerden bei der Kommission einreichen.
 
Da also die Kommission aufgrund von Empfehlungen und Entscheidungen zweier Organe – des Rates und des Parlaments –, deren Legitimation eindeutig ist, ins Leben gerufen wird, und da die einzelnen Kommissare von den nationalen Regierungen entsandt werden, mangelt es auch in diesem Falle nicht an Legitimation.

Lokale und sektorenbezogene Interessen im Prozess der Beschlussfassung

Es gibt zwei weitere Organe, die im institutionellen System der Europäischen Union dazu beitragen, dass verschiedene gesellschaftliche und fachliche Aspekte im Prozess der Beschlussfassung Beachtung finden: der ältere, bereits seit 1957 agierende Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss und der jüngere, 1994 gegründete Europäische Ausschuss der Regionen.
 
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss ist eine beratende Einrichtung und vertritt die sozialen Partner, d. h. die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer sowie weitere Interessengruppen (z. B. Berufsgruppen, Agrarbetriebe, Verbraucher). Seine 350 Mitglieder werden von den Regierungen der Mitgliedstaaten nominiert und vom Rat für eine Amtszeit von fünf Jahren ernannt. Die Mitglieder bilden unterschiedliche sektorenbezogene und fachspezifische Gruppen; solche sind z. B. die kleinen und mittleren Unternehmen, die Handwerker, die Freiberufler, die Agrarbetriebe, der Verbraucher- und Umweltschutz, die soziale Wirtschaft und der Verkehr. In zahlreichen Fällen konsultieren das Parlament, der Rat und die Europäische Kommission dieses Gremium, das auch auf eigene Initiative Stellungnahmen vorlegen kann.
 
Die 350 Mitglieder des Europäischen Ausschusses der Regionen setzen sich aus lokal und regional gewählten Vertretern der Mitgliedstaaten zusammen und werden von den Mitgliedstaaten in dieses Gremium entsandt. Ungarn wird durch zwölf Gemeinderatsmitglieder vertreten. Die Mitglieder aus den einzelnen Ländern schließen sich zu nationalen Delegationen zusammen, die die politischen, geografischen, regionalen und lokalen Verhältnisse des jeweiligen Landes widerspiegeln müssen. Die Mitglieder können sich außerdem einer der innerhalb des Europäischen Ausschusses der Regionen tätigen politischen Fraktionen anschließen. Auch der Ausschuss der Regionen hat eine beratende und konsultative Rolle: Die Kommission, der Rat und das Parlament müssen ihn konsultieren, wenn sie Rechtsvorschriften planen, die auch lokale und regionale Gebietskörperschaften betreffen.
 
Erklärtes Ziel des Ausschusses der Regionen ist, die lokalen Ressourcen und Kenntnisse in die europäische Gesetzgebung einzubinden. Es gibt Konsultationen und Veranstaltungen, um einen möglichst breiten Kreis von europäischen Bürgern anzusprechen. Der Erfahrungsaustausch unter den Regionen fördert die Zusammenarbeit der Regionen und die Weitergabe von bewährten Methoden.
 
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie der Europäische Ausschuss der Regionen setzen sich bei der Ausübung ihrer Tätigkeit also ausdrücklich dafür ein, dass beim Prozess der Beschlussfassung in Europa die verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen und Interessen so umfassend wie möglich repräsentiert sind.

Der Europäische Ombudsmann

Der Europäische Ombudsmann – das Amt des Europäischen Bürgerbeauftragten – ist eine europäische Institution zur Stärkung des demokratischen Charakters in der Arbeitsweise der EU. Der Ombudsmann untersucht Beschwerden über Missstände in der Verwaltungstätigkeit der Institutionen und Organe der Union und beschäftigt sich auch auf eigene Initiative mit systembezogenen Problemen. Im Zuge seiner Untersuchungen kontrolliert er die Einhaltung von Grundsätzen wie z. B. Transparenz, regelkonforme Geschäftsführung, Dienstleistungskultur, Achtung der Verfahrensregeln und der grundlegenden Rechte, Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung, Ethik und Partizipation der Öffentlichkeit an den Entscheidungsprozessen der EU.

Demokratisches Defizit?

Es ist überhaupt keine leichte Aufgabe, die demokratische Arbeitsweise eines so komplexen Systems, wie es die Europäische Union ist, zu gewährleisten. Die von Mehrsprachigkeit und unterschiedlichen politischen sowie institutionellen Traditionen geprägte Union wird wohl bei den Bürgern Europas kaum eine mit der nationalen Identität vergleichbar starke Verbundenheit generieren können. Jedoch ist im Aufbau und in der Arbeit jeder Institution eindeutig das Bestreben erkennbar, sowohl die Vielgestaltigkeit der Mitgliedstaaten als auch den Willen der Bürger Europas im Zuge der Entscheidungsfindung zu berücksichtigen. Im Wesentlichen fußen die wichtigsten Beschlussorgane der EU auf ebenso soliden Grundlagen der Volkssouveränität wie die nationalen Rechts- und Regierungsgremien.
 
Für die Effizienz einer Art europäischer Demokratie wäre eine Art europäische Öffentlichkeit, in deren Rahmen die europäischen Aspekte und Prozesse kommuniziert und den Bürgern Europas verständlich gemacht werden könnten, zweifellos unverzichtbar. Bis zum heutigen Tage fehlt solch eine Öffentlichkeit nahezu komplett. Das erschwert – trotz noch so differenziert gestalteter Institutionen und Verfahrensmethoden – erheblich die Herausbildung einer europäischen Identität und begünstigt zugleich die Verbreitung irreführender, manipulativer Informationen in Bezug auf Europa.

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