1. Es gelten die Prüfungsordnung und Durchführungsbestimmungen des Goethe-Instituts.
2. Anmeldung
2.1 Berücksichtigt werden nur die Anmeldungen, die form- und fristgerecht beim jeweils zuständigen Prüfungszentrum eingehen. Mit der Anmeldung bestätigen die Prüfungsteilnehmenden (bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten), dass sie die geltende Prüfungsordnung und die Durchführungsbestimmungen der jeweiligen Prüfung zur Kenntnis genommen haben und anerkennen. Prüfungsordnung und Durchführungsbestimmungen sind in ihrer jeweils aktuellen Fassung im Internet zugänglich.
2.2 Die Prüfungsteilnehmenden, die direkt an das Goethe-Institut zahlen, erhalten nach der Online-Einschreibung eine Anmeldebescheinigung über die Schule und eine Belastungsnote direkt per E-Mail, die vor Antritt zur Prüfung zu begleichen ist. Zahlt die Schule als Sammelrechnungskunde an das Goethe-Institut, so erhält sie alsbald die Anmeldebescheinigung und erst im Monat nach der Prüfung die Sammelrechnung. Die Überweisung der Prüfungsgebühren ist an das Goethe-Institut Rom zu entrichten, Banca Intesa di San Paolo, BIC: BCITITMM, IBAN: IT30G0306903213100000560055. Als Verwendungszweck ist der vollständige Name und die Kandidatennummer des Prüfungsteilnehmenden oder die Kundennummer der Schule anzugeben.
2.3 Für Prüfungsteilnehmende mit spezifischem Bedarf sind Sonderregelungen möglich, sofern der spezifische Bedarf bereits bei der Anmeldung durch einen geeigneten Nachweis belegt wird. Siehe hierzu die Ergänzungen zu den Durchführungsbestimmungen: Prüfungsteilnehmende mit spezifischem Bedarf (Personen mit Körperbehinderung).
3. Termine
3.1 Das Prüfungszentrum bestimmt Ort und Zeit der Prüfung und die Anmeldungsfrist.
4. Prüfungsgebühr
4.1 Die Gebühr richtet sich nach der jeweils gültigen lokalen Gebührenordnung.
4.2 Gilt eine Prüfung aus Krankheitsgründen als nicht abgelegt, wird die Prüfungsgebühr für den nächsten Prüfungstermin – ggf. unter Einbehaltung einer Verwaltungsgebühr – gutgeschrieben.
5. Ausweispflicht
5.1 Die Prüfungsteilnehmenden weisen sich vor Prüfungsbeginn und gegebenenfalls zu jedem beliebigen Zeitpunkt während des Prüfungsablaufs mit einem offiziellen Bilddokument aus.
6. Rücktritt von der Prüfung bzw. Abbruch der Prüfung
6.1 Die Möglichkeit zum Rücktritt von der Prüfung besteht; es besteht jedoch kein Anspruch auf Rückerstattung von bereits entrichteten Prüfungsgebühren. Erfolgt der Rücktritt vor Prüfungsbeginn, so gilt die Prüfung als nicht abgelegt. Wird die Prüfung nach Beginn abgebrochen, so gilt die Prüfung als nicht bestanden.
6.2 Wird eine Prüfung nicht begonnen oder nach Beginn abgebrochen und werden dafür Krankheitsgründe geltend gemacht, sind diese unverzüglich durch Vorlage eines ärztlichen Attests beim zuständigen Prüfungszentrum nachzuweisen.
7. Mitteilung der Prüfungsergebnisse
7.1 Die Prüfungsergebnisse können die Kandidaten über ihren MeinGoethe.de-Account einsehen. Die Schulen hingegen verwenden das Großkundenportal, wo die Ergebnisse für 6 Monate zur Verfügung stehen. Eine individuelle vorzeitige Ergebnismitteilung ist nicht möglich.
8. Zertifizierung
8.1 Kandidaten der Schulen, die die Prüfung bestanden haben, können ihr digitales Zertifikat von ihrem persönlichen MeinGoethe.de-Account herunterladen. Lehrkräfte und Schulen können keine digitalen Zertifikate herunterladen (siehe Anleitung).
8.2 Im Falle des Zeugnisverlusts kann innerhalb von 10 Jahren eine Ersatzbescheinigung ausgestellt werden. Die Ausstellung einer Ersatzbescheinigung ist kostenpflichtig.
9. Datenschutz
9.1 Alle an der Durchführung der Prüfung Beteiligten sind zur Geheimhaltung und zur Einhaltung der anwendbaren Datenschutz-Vorschriften verpflichtet. Die persönlichen Daten der Prüfungsteilnehmenden werden nicht an Dritte weitergegeben.
Das Goethe-Institut Italien behält sich Änderungen vor.