Inklusion
Leben mit Behinderung
Rechte
Seit 2009 gilt in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention. Im deutschen Grundgesetz steht, dass alle Menschen gleich sind. Das gilt auch für Menschen mit Behinderung. Niemand darf wegen einer Behinderung Nachteile haben. Menschen mit Behinderung sollen genauso im gesellschaftlichen Leben dabei sein. Leider ist das Leben für Menschen mit Behinderungen schwieriger. Die Inklusion funktioniert noch nicht überall.
Wie hilft der Staat?
Der deutsche Staat hilft Menschen mit Behinderung. Sie müssen zum Beispiel weniger Steuern bezahlen. Es gibt Angebote für Beratungen. Sie bekommen eine medizinische Betreuung. Manchmal wird die Kinderbetreuung oder eine Haushaltshilfe bezahlt. Es kommt darauf an, welche Behinderung jemand hat.
Für die Unterstützung vom Staat brauchen Sie einen Schwerbehindertenausweis. Sie können ihn beim
Versorgungsamt
beantragen. Mit diesem Dokument können Sie zum Beispiel die öffentlichen Verkehrsmittel, also Busse oder U-Bahnen, kostenlos nutzen. Sie bekommen auch freien Eintritt in Museen.
Inklusion am Arbeitsplatz
Menschen mit Behinderung bekommen Hilfe, wenn sie eine Arbeit suchen. Sie bekommen Schutz am Arbeitsplatz. Arbeitgeber dürfen Ihnen nicht so leicht eine Kündigung geben. Es gibt Gleichstellungsbeauftragte . Diese Menschen passen auf, dass Menschen mit Behinderung keine Nachteile am Arbeitsplatz haben.
Barrierefreiheit
Auch Menschen mit Behinderung sollen ein gutes Leben haben. Dafür ist es wichtig, dass sie sich selbstständig in der Stadt bewegen können. In Deutschland bemüht man sich zum Beispiel, dass Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer in öffentliche Gebäude fahren können. Oder dass sie auch in Busse und Straßenbahnen ohne Probleme hineinfahren können. Oft gibt es Rampen. Leider funktioniert das nicht überall. Die U-Bahn ist oft nicht
barrierefrei
. Es gibt nicht immer einen Aufzug.
Für sehbehinderte oder blinde Menschen gibt es Rillen im Boden. So finden sie mit ihrem Stock leichter den Weg in ein Gebäude oder zu einer Bushaltestelle. Viele Ampeln machen ein bestimmtes Geräusch. Dann wissen blinde Menschen, wann sie über die Straße gehen können. In manchen öffentlichen Gebäuden gibt es Blindenschriften.
Auch Internetseiten sollten barrierefrei sein. So können alle Menschen die Informationen dort nutzen. Behörden und Kommunen bieten die wichtigsten Informationen in einfacher Sprache an. Alle Bürgerinnen und Bürgerinnen sollen diese Informationen verstehen. Für sehbehinderte Menschen brauchen Internetseiten einen guten Kontrast zwischen Schrift und Hintergrund. Außerdem müssen die Inhalte so angelegt sein, dass ein Screenreader alles vorlesen kann.
Kinder mit Behinderung
Sie haben ein Kind mit Behinderung oder ein chronisch krankes Kind? Das
Jugendamt
in Ihrer Stadt kann Ihnen helfen.
Für Kleinkinder gibt es eine Frühförderung. Das sind Hilfen für Kinder von der Geburt bis zum Schulalter. Sie sind für Kinder mit einer Behinderung oder für Kinder, die ein bisschen langsamer lernen als andere Kinder. Es gibt zum Beispiel eine Sehschule oder eine Sprachförderung.
Auch Kinder mit einer Behinderung können einen Kindergarten besuchen. Es gibt inklusive Kindergärten. Dorthin gehen Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam. Es gibt aber auch besondere Kindergärten nur für Kinder mit Behinderung.
Das gleiche gilt für Schulen. In Deutschland gibt es besondere Schulen für Kinder mit Behinderung oder einem besonderen
Förderbedarf
. Und es gibt Schulen mit inklusivem Unterricht. Das heißt: Kinder mit und ohne Behinderung haben gemeinsam Unterricht. Das ist in jedem
Bundesländern
anders.
Diskriminierung
Wenn Rechte nicht eingehalten werden, kann es sich in manchen Fällen um Diskriminierung handeln. Wie Sie damit umgehen können, lesen Sie im Text „Umgang mit Diskriminierung“.