Übersetzungsförderung
Das Förderprogramm des Goethe-Instituts „Übersetzungen deutscher Bücher in eine Fremdsprache“ unterstützt ausländische Verlage bei der Publikation deutscher Literatur. Damit sollen einem nicht-deutschsprachigen Leserkreis aktuelle Werke der Gegenwartsliteratur, Bücher für Kinder und Jugendliche, wichtige wissenschaftliche Titel und Sachbücher zugänglich gemacht werden.
Das Programm dient kulturpolitischen Zielen und ist ein wichtiges Steuerungsinstrument der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik.
In den fast 40 Jahren seines Bestehens wurde die Veröffentlichung von rund 6.000 Büchern in 45 Sprachen finanziell unterstützt.
Der Ausschuss tritt viermal jährlich zu folgenden Terminen zusammen:
- Anfang Februar: Bewerbungsschluss 1. Dezember
- Ende April: Bewerbungsschluss 1. März
- Ende Juli: Bewerbungsschluss 1. Juni
- Anfang November: Bewerbungsschluss 15. September
- Verlage als Bewerber: Berechtigt zur Bewerbung sind ausschließlich die ausländischen Verlage.
- Publizierte Werke: Gefördert werden Übersetzungen von Werken deutscher Autor*innen, die in gedruckter Form bei einem Verlag im deutschen Sprachraum publiziert sind.
- Übersetzung aus dem Original: Die Übersetzung muss aus dem deutschen Originaltext vorgenommen werden.
- Erscheinungstermin der Übersetzung: Es können nur solche Projekte berücksichtigt werden, die sich zum Zeitpunkt des Abschlusses des Fördervertrags noch nicht im Stadium der Drucklegung befinden.
- Zuschuss zu den Übersetzungskosten: Im Falle einer Förderung erstattet das Goethe-Institut dem ausländischen Verlag nach Erscheinen der Fremdsprachenausgabe einen Anteil der Übersetzungskosten. Eine vollständige Übernahme der Übersetzungskosten sowie die Finanzierung von Lizenz-, Druck- oder Redaktionskosten sind nicht vorgesehen.
- Nennung des Goethe-Instituts und Abdruck des Logos: Der ausländische Verlag ist verpflichtet, im Impressum das Goethe-Institut als Förderer zu nennen und das Logo des Goethe-Instituts abzudrucken. Sollte er dies versäumen, wird die Fördersumme nicht ausgezahlt.
- Übersetzungshonorar: Im Falle einer Förderung können für die Festlegung der Fördersumme nur solche Honorare herangezogen werden, die die Übersetzer*innen spätestens bei Erscheinen der Übersetzung ausgezahlt bekommen.
- Übersetzung als E-Book in Onleihe: Übersetzungen, die auch als E-Book erscheinen, möchte das Goethe-Institut in seiner Onleihe für angemeldete Nutzer*innen zur Ausleihe zur Verfügung stellen. Der ausländische Verlag verpflichtet sich, dem Goethe-Institut die Übersetzung im epub-Format zur Verfügung zu stellen.
Übersetzungsförderung China
Das Goethe-Institut China hat einen Bedarf im Bereich Übersetzungsförderung festgestellt und das Standardprogramm der Zentrale zur Förderung deutschsprachiger Literatur um ein eigenständiges Programm für China ergänzt. In dessen Rahmen wurden seit 2009 rund 100 sozial- und geisteswissenschaftliche Titel gefördert.
Eine Jury chinesischer und deutscher Experten sprach Empfehlungen für bedeutende Titel aus den Bereichen Philosophie, Soziologie, Rechtswissenschaft und Literaturwissenschaft aus. Für die Förderung derer Übersetzung konnten sich interessierte chinesische Verlage zunächst beim Goethe-Institut bewerben, das anschließend das Übersetzerhonorar vollständig übernahm. Außerdem unterstützte es die Verlage bei der Suche nach qualifizierten Übersetzern. Nahezu alle Titel der Empfehlungslisten wurden als Auftrag vergeben. Viele liegen bereits vor oder sind in Übersetzung.
Übersetzte Titel werden durch die Goethe-Institute und andere beteiligte Organisationen beworben, dies geschieht in Form von Veranstaltungen mit den Autoren/Illustratoren und Übersetzern/Verlagen, aber auch durch die Massenmedien und Institutionen in China, die sich mit Buch- und Leseförderung beschäftigen.
Zur Information über aktuelle Förderungsmöglichkeiten wenden Sie sich bitte direkt an das Goethe-Institut!