Wie hassen wir?

Wie hassen wir?

Hinter gesellschaftlichem Hass steht die Verneinung der Annahme, dass alle Menschen gleich sind und die Anerkennung der menschlichen Würde allen in gleichem Maße gebührt. Hass hat seinen Ursprung in dem Gedanken beziehungsweise der Überzeugung, dass „wir” mehr wert sind als „die”. Und da „wir“ mehr wert sind, haben „wir“ mehr Rechte hinsichtlich Bildung, Reisen, Wohnen, Trinken und Leben als „die“. Beginnen wir jedoch, unsere offensichtlich existierenden Unterschiede als Maßstab heranzuziehen, setzen wir damit einen sehr gefährlichen Prozess in Gang, der ab einem gewissen Punkt unkontrollierbar  dazu führt, dass Menschen stigmatisiert, ausgegrenzt, ihrer Lebensmöglichkeiten beraubt oder sogar ums Leben gebracht werden.

Vorurteile, Stereotype, Alltagshass


Die Stigmatisierung, Ausgrenzung und aggressive Anfeindung einzelner gesellschaftlicher Gruppen beginnt mit der Entstehung von Vorurteilen und Stereotypen. Elliot Aronson definiert Vorurteile als „feindliche oder negative Haltung, welche auf Verallgemeinerungen anhand von falschen oder unvollständigen Informationen basiert” (Aronson, 2008, 299).

Stereotypisierung ist die Ausweitung individueller Merkmale auf sämtliche Mitglieder einer Gruppe, also eine Verallgemeinerung. Stereotype sind für den Menschen ein unentbehrliches Hilfsmittel, um sich in der Welt zurecht finden zu können. Ihre evolutionäre Funktion besteht darin, es dem Menschen zu ermöglichen „Freund von Feind, Mitglieder einer feindlichen Gruppe von jenen eines freundschaftlich gesinnten Stammes schnell unterscheiden zu können” (Aronson, 2008, 307). Gleichzeitig birgt die Stereotypisierung allerdings auch gravierende Gefahren: „Sie beraubt das Individuum dessen, als Individuum wahrgenommen und behandelt zu werden, samt all seinen guten und schlechten persönlichen Eigenschaften.” (Aronson, 2008, 307) Kurzum, wir alle tendieren dazu, von unseren Vorurteilen beeinflusst konkrete Personen aufgrund einer einzigen Eigenschaft, nämlich ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe, zu beurteilen und so außer Acht zu lassen, dass ihre individuelle Persönlichkeit naturgemäß viel komplexer ist.

Vorurteile und Stereotype führen im alltäglichen Handeln zu hasserfüllten Äußerungen. Diese reichen von Rangeleien in der Schule über ungeduldiges Hupen bis hin zu verbalen Aggressionen. Rechtliche Folgen haben sie nicht, sie erschweren jedoch das gesellschaftliche Zusammenleben. 

Diskriminierung


Solche hasserfüllten Äußerungen finden sich  nicht nur in Alltagssituationen und auf individueller Ebene, sondern auch auf institutioneller Ebene, und entwickeln sich dadurch zu Diskriminierung, das heißt benachteiligender Ungleichbehandlung. Diese erschwert sowohl den Individuen der betroffenen Gruppe als auch der Gruppe als Ganze wesentlich den Zugang zu Bildungsmöglichkeiten, zur Gesundheitsversorgung, zu Arbeitsmöglichkeiten, zu kulturellen Gütern und öffentlichen Dienstleistungen. In der Folge werden die Lebens- und Karrieremöglichkeiten der Mitglieder der betroffenen Gruppe auf lange Sicht eingeschränkt.

Laut dem ungarischen Gleichbehandlungsgesetz spricht man von direkter Diskriminierung, wenn einer Person oder Gruppe aufgrund von im Gesetz genannten tatsächlichen oder vermuteten Eigenschaften[1] eine nachteiligere Behandlung zukommt als einer anderen Person oder Gruppe, welche nicht über solche Eigenschaften verfügt. Der Grund für die benachteiligende Behandlung ist somit irgendein Gruppenmerkmal; der diskriminierende Charakter der Behandlungsweise zeigt sich im Vergleich mit der Behandlung einer anderen Person oder Gruppe, welche nicht über solche Eigenschaften verfügt. Indirekte Diskriminierung wiederum definiert das Gesetz als Verhalten, das augenscheinlich die Kriterien der Gleichbehandlung erfüllt, das jedoch dazu führt, dass sich die Personen oder Gruppen, welche über eine oder mehrere im Gesetz aufgezählte Eigenschaften verfügen, in einer wesentlich nachteiligeren Situation wiederfinden als bei es anderen Personen oder Gruppen, die nicht über solche Eigenschaften verfügen, der Fall war, ist oder wäre.

Hassrede und andere Hassverbrechen


Vorurteile, hasserfüllte Äußerungen und Diskriminierung auf Gesellschaftsebene legitimieren letztendlich gravierendere Straftaten aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe, wie die Hassrede und sogar physische Gewalt.

Hassrede ist jene grobe verbale Aggression, die unter entsprechenden Umständen leicht in physische Gewalt umschlagen kann und Vorurteile gegenüber einer gesellschaftlichen Gruppe beziehungsweise die Ausgrenzung einzelner Mitglieder dieser Gruppe öffentlich bestärkt und legitimiert. Von Hassrede spricht man dann, wenn „der*die Sprecher*in – im Allgemeinen von Vorurteilen oder eben Hass geleitet – eine Meinung über eine rassische, ethnische, religiöse oder geschlechtliche Gruppe der Gesellschaft oder deren einzelne Mitglieder in Bezug auf ihre Zugehörigkeit zur Gruppe äußert, welche dazu geeignet ist, die Mitglieder der Gruppe zu verletzen und in der Gesellschaft Hass gegen die Gruppe zu säen” (Halmai, 2002. S. 114). Laut der vom Europäischen Rat empfohlenen Definition in Bezug auf Hassrede ist jede Form der Meinungsäußerung als Hassrede zu bewerten, die Rassenhass, Fremdenhass, Antisemitismus oder andere auf Intoleranz basierende Formen des Hasses verbreitet, schürt, fördert oder bekräftigt. Hierzu zählen auch aggressiver Nationalismus, Ethnozentrismus sowie Diskriminierung und Feindlichkeit gegenüber Minderheiten, Immigrant*innen und Emigrant*innen.

Hassrede ist also der Missbrauch freier Meinungsäußerung, welcher auch rechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Im ungarischen Strafgesetzbuch droht all jenen, die Hass gegen einzelne gesellschaftliche Gruppen schüren, eine Freiheitsstrafe; das ungarische Mediengesetz wiederum stellt jenen Mediendienstleister*innen Sanktionen in Aussicht, welche Hass provozierende oder ausgrenzende Medieninhalte veröffentlichen. Gegen Hassrede können Mitglieder einer betroffenen Gruppe wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte rechtlich vorgehen, so kann jede*r beispielsweise immateriellen Schadenersatz fordern.

Laut dem Parlamentskommissar für die Rechte nationaler und ethnischer Minderheiten gelten all jene Äußerungen als Hassrede, die
  • emotionale Verletzungen verursachen, indem sie es den Mitgliedern einer Minderheit erschweren, sich offen zu ihrer Identität zu bekennen, beziehungsweise sie in ihrem natürlichen menschlichen Streben daran hindern, ihre Andersheit als Wert und nicht als Makel oder unnatürlichen Zustand anzusehen;
  • mit lähmender, beängstigender Kraft wirken und so das allgemeine Sicherheitsgefühl der Mitglieder einer Gemeinschaft verletzen;
  • minderheitenfeindliche Gesinnungen in gesellschaftlichen Gruppierungen schüren oder verstärken, für deren Mitglieder eine antidemokratische und ausgrenzende Haltung zum Alltag gehört oder die sich zu Ideologien und politischen Programmen bekennen, deren letztes Ziel die Abrechnung mit als Feinde deklarierten Gruppen, die gesellschaftliche Marginalisierung oder gewaltsame Assimilierung von Mitgliedern einer Minderheitengruppe ist;
  • die Bildung von negativen, eine rationale Argumentation nicht zulassenden Vorurteilen in der Mehrheitsgesellschaft verstärken;
  • durch ständiges Wiederholen ein vergiftetes öffentliches Leben beziehungsweise einen vergifteten öffentlichen Diskurs legitimieren, in dessen Rahmen intolerante Einstellungen, die Feindsuche, politische Bestrebungen, die ein demokratisches Institutionensystem ablehnen und schließlich die Anwendung von Gewalt gebilligt werden.

Neben der Hassrede gehören zu den sogenannten Hassverbrechen all jene Straftaten – seien es strafbare Handlungen gegen Leib und Leben oder Vermögensdelikte –, bei denen die Wahl des Opfers, des Ortes oder des Gegenstandes des Verbrechens durch die Zugehörigkeit zu oder den Zusammenhang mit einer gesellschaftlichen Gruppe, das heißt durch ein Vorurteil motiviert ist. Als Hassverbrechen gelten demnach die Beschädigung einer Kirche oder Statue sowie auch die gegen eine konkrete – zum Beispiel roma-stämmige oder homosexuelle – Person gerichtete physische Gewalt, wenn der Grund der Handlung, die Motivation des*der Täter*in ein Vorurteil oder der Hass gegenüber der jeweiligen Gruppe ist, welcher das Opfer angehört beziehungsweise für welche die Kirche oder Statue eine identitätsformende Bedeutung hat. Das ungarische Strafgesetzbuch definiert Gewalt gegen ein Mitglied einer Gemeinschaft als eigenständige Straftat, und ermöglicht bei zahlreichen Straftaten die Verhängung einer höheren Strafe, wenn der*die Täter*in vom Hass gegen die jeweilige Gruppe geleitet war.

Systemische Gewalt: Segregation, Gettoisierung, Genozid


Wenn sich Gewalt nicht mehr nur gegen einzelne Individuen, sondern die Gesamtheit einer Gruppe richtet und zu einer von Macht gesteuerten, systemischen Erscheinung wird, dann führt dies zu Segregation, Apartheid, Gettoisierung und schließlich zum Genozid.

Von Segregation spricht man, wenn verschiedene gesellschaftliche Gruppen physisch getrennt nebeneinanderher leben, ohne die Absicht oder Fähigkeit, zu kooperieren beziehungsweise wechselseitig zu integrieren. Der Zugang der segregierten Gruppen – sowohl die Bedingungen als auch die Qualität betreffend – zu gemeinschaftlichen Gütern und Infrastrukturen wie Bildungssystem oder mitunter sogar Straßennetz und Trinkwasserversorgung, unterscheidet sich wesentlich von jenem der Mehrheitsgesellschaft. Die Segregation, die Entstehung von ärmlichen Siedlungen und die schulische Trennung sind nicht rechtlich geregelt, sondern es handelt sich dabei um einen spontanen, jedoch von der Macht geduldeten, ja, sogar unterstützten Vorgang.

Bei der Apartheid hingegen wird die ethnische Segregation noch weitergeführt, indem die komplette Funktion der Gesellschaft basierend auf Regeln organisiert wird, durch welche bestimmte ethnische Gruppen einer gravierenden Benachteiligung ausgesetzt sind. Hier handelt es sich demnach nicht nur um eine Trennung in einzelnen Lebensbereichen, sondern um eine totale Ausgrenzung, die sich auf sämtliche Lebenslagen erstreckt und auch mittels rechtlicher Instrumente erzwungen werden kann. Der Ausdruck an sich bezeichnete das bis 1994 bestehende System in Südafrika, doch eine solche Situation stellten auch die vor dem Zweiten Weltkrieg erlassenen Judengesetze in Ungarn her, oder auch die sogenannten „Jim Crow”-Gesetze, welche die Abschottung von Afroamerikaner*innen in den Südstaaten der USA vorschrieben. Jim Crow war in diesen Staaten der Spottname für Afroamerikaner.

Gettoisierung und Deportation bedeuten die Aberkennung des Rechts auf freie Bewegung der Mitglieder einer bestimmten Gruppe, sowie des Rechts darauf, frei zu wählen, wo und mit wem sie leben wollen. Bei dieser Ausprägung des gesellschaftlichen Hasses werden die Mitglieder der ausgegrenzten Gruppe bereits unter Gewaltanwendung ihrer Wohnung beraubt und gezwungen, in zudem physisch abgesonderte, geschlossene Areale umzuziehen.

Der Begriff Völkermord (Genozid) umfasst gewaltsame Handlungen gegen eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe, wobei das Ziel dieser Handlungen ist, die jeweilige Gruppe gänzlich oder teilweise auszulöschen. Der Ausdruck an sich kam als Reaktion auf den Holocaust zustande. 1948 beschloss die UNO die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes. Beispiele für Handlungen, die auf die physische Auslöschung ganzer Gruppen ausgerichtet waren, gab es allerdings auch schon vor dem Zweiten Weltkrieg und gibt es seither auch noch. Der Völkermord an den Armenier*innen in der Türkei oder die herbeigeführte Hungersnot in der Ukraine in den Jahren der Weltwirtschaftskrise (der sogenannte Holodomor) sind bis heute Gegenstand politischer Debatten. Auch der in den 1990er Jahren begangene Völkermord in Ruanda sowie die während der Jugoslawienkriege verübten Gräueltaten, allen voran der Genozid in Srebrenica, sind hier zu nennen.

Xenophobie, Homophobie und Co.


Gesellschaftlicher Hass hat typische Zielgruppen, und zwar leicht verletzbare Gruppen, die immer wieder, in verschiedenen Ländern, Formen von Stigmatisierung, Ausgrenzung und Hass ausgesetzt sind. Je nach Zielgruppe werden hier unterschiedliche Begriffe verwendet.

Romafeindlichkeit, Antisemitismus, Islamfeindlichkeit, Immigrantenfeindlichkeit

Xenophobie ist der allgemeine Begriff für Fremdenfeindlichkeit. „Fremd” kann jede*r beziehungsweise jede Gruppe sein, die nicht zu „unserer” Gruppenidentität passt. Fremdenhass ist häufig – aber nicht in jedem Fall – mit der Überzeugung verknüpft, dass aufgrund bestimmter biologischer, vererbter Eigenschaften einige Menschen mehr wert sind als andere. Das ist nichts anderes als Rassismus: „In der rassistischen Gesinnung wird der Wert eines Menschen nicht durch seine Individualität, sondern durch seine Zugehörigkeit zu einer sogenannten ‚rassisch‘ definierten, kollektiven Gruppe bestimmt.” (Holocaust Enzyklopädie)

„Fremd” kann auch eine ethnische, religiöse etc. Gruppe sein, die geografisch gesehen an demselben Ort wie die Mehrheitsgesellschaft lebt. Ein typisches Beispiel hierfür ist die Romafeindlichkeit in Ungarn. Laut einer Studie des Forschungszentrums für Gesellschaftliche Konflikte der Budapester Universität ELTE aus dem Jahr 2015 können 13 Prozent der ungarischen Gesellschaft als „ausgrenzend” erachtet werden. Die Mitglieder dieser Gruppe verspüren eine maximale Distanz zwischen sich und der als Roma erachteten Gruppe, sie schrecken in der Lösung des Konflikts zwischen der Roma-Minderheit und der Nicht-Roma-Mehrheit nicht vor Radikalismus zurück, sie haben eine extrem übertriebene Vorstellung von der gegenwärtigen und voraussehbaren Zahl der in Ungarn lebenden Roma, und ihre Haltung ist von enormer Romafeindlichkeit geprägt. 41 Prozent der ungarischen Gesellschaft sind „ablehnend”: Insgesamt haben sie eine eher negative Meinung von Roma, ihre Schätzung bezüglich der Zahl der in Ungarn lebenden Roma fällt regelmäßig zu hoch aus. Im Vergleich zu der ausgrenzenden Gruppe sind sie jedoch weniger extrem. 46 Prozent der Gesellschaft wurden der „aufnehmenden” Gruppe zugeordnet. Die Mitglieder dieser Gruppe halten, ähnlich wie die anderen beiden Gruppen, die Wahl einer roma-stämmigen Person zum*zur Ministerpräsident*in für nicht allzu wahrscheinlich, doch im Gegensatz zu den anderen beiden Gruppen sucht diese die Lösung für die Probleme der Roma-Minderheit eher in der Integration. Die Zahl der in Ungarn lebenden Roma schätzen die Mitglieder dieser Gruppe am treffendsten ein, für sie ist eine explizite Ablehnung der Romafeindlichkeit charakteristisch.

Laut des vom Sozialpsychologischen Lehrstuhl an der Fakultät für Pädagogik und Psychologie der Universität ELTE veröffentlichen Studie aus dem Jahr 2019 steht die Mehrheit der Befragten, nämlich 50-60 Prozent, den Roma gänzlich indifferent gegenüber. 35 Prozent gaben offen an, Vorurteile gegenüber Roma zu hegen und 20 Prozent hielten es sogar für akzeptabel, wenn Politiker*innen romafeindliche Aussagen tätigen. 13 Prozent würden sich sogar einer romafeindlichen Bewegung anschließen. Lediglich 6 Prozent der Befragten gaben an, keine Vorurteile gegenüber ihren roma-stämmigen Landsleuten zu haben. Abgelehnt wird die politische Verfolgung von Roma lediglich von 18 Prozent. Nur 14 Prozent der Bevölkerung sind bereit, „wenn auch nur in geringem Maße”, aber dennoch etwas für die Verbesserung der Situation der Roma in Ungarn zu unternehmen (durch Spenden, ehrenamtliches Engagement, Teilnahme an sozialen Bewegungen). Dies steht im Einklang mit den Ergebnissen einer 2009 durch das Forschungsinstitut Publicus  veröffentlichten Umfrage, laut welcher 8 von 10 Befragten nicht der Meinung sind, dass sie persönlich auch nur irgendetwas für die Verbesserung des Verhältnisses von Roma und Nicht-Roma tun könnten. Gleichzeitig erwarten sie dies aber sehr wohl von der Gruppe der Roma.

Der Begriff Antisemitismus umfasst Vorurteile sowie Hass gegen Jüd*innen. „Zu den häufigsten Erscheinungsformen von Antisemitismus in der Geschichte gehören Pogrome. Darunter versteht man gewalttätige Ausschreitungen gegen Juden, die oftmals von der Regierung unterstützt wurden.” (Holocaust-Enzyklopädie) Das extremste Beispiel für Antisemitismus ist der Holocaust. Laut einer 2018 von der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte veröffentlichten Studie haben 89% der in Europa lebenden Jüd*innen in den letzten fünf Jahren verstärkten Antisemitismus an ihrem Wohnort wahrgenommen. Die in Ungarn lebenden Jüd*innen gaben dies in etwas geringerem Anteil an. Hier berichteten 70% von ähnlichen Erfahrungen. 28% der Befragten, in Ungarn 23%, gaben an, mindestens einmal in dem der Studie vorangegangenen Jahr einer derartigen Belästigung ausgesetzt gewesen zu sein. 70% der Befragten, in Ungarn 83%, waren der Meinung, dass die Antisemitismus-Maßnahmen der Mitgliedstaaten nicht wirksam seien. Laut der von der Anti-Defamation League (ADL) in 18 Ländern durchgeführten Umfrage ist Antisemitismus in Polen, Südafrika, der Ukraine und Ungarn am weitesten verbreitet.

Parallel dazu existiert und verstärkt sich die Islamfeindlichkeit. In Ungarn hängt diese eng mit der immigrantenfeindlichen politischen Kommunikation zusammen. Die so entstandene Situation wird in der Analyse von Political Capital 2019 als „islamfeindlicher Populismus” beschrieben: „Aufgrund der ständigen migrationsfeindlichen Kampagnen der Regierung hat sich die Araber- und Islamfeindlichkeit, welche vor 2015 praktisch nicht von Bedeutung war, so sehr verstärkt, dass sie nun sogar die in Ungarn traditionell präsente Roma- und Judenfeindlichkeit überholt hat.” In der Analyse heißt es weiter: „Während der Islam vor 2015 keinen Teil des öffentlichen Diskurses in Ungarn bildete, hat sich der Diskurs über den Islam seit 2015 in den Kontext des kulturellen Krieges zwischen dem christlichen Abendland und der muslimischen Welt verlagert. Sowohl die Fidesz-nahen als auch die rechtsextremen Organisationen nahestehenden Befragten betonten, dass die Beziehung zwischen der westlichen Welt und der muslimischen Welt mindestens ambivalent, aber eigentlich sogar problematisch sei, die Divergenzen im Hinblick auf die Grundwerte seien gravierend, ja, womöglich seien die Grundwerte sogar völlig unvereinbar.”

Zum Überbegriff Xenophobie gehören auch Ressentiments gegenüber Immigrant*innen. Immigration, Migration und die Migrationswellen sind in den vergangenen Jahren zu Themen geworden, die viele tatsächlich hautnah miterlebt haben, doch vielmehr handelt es sich hier auch um zentrale Themen der politischen Kommunikation.

In ihrer 2019 publizierten Analyse untersuchten Vera Messing und Bence Ságvári die Aufnahmebereitschaft von Ungar*innen gegenüber Menschen, die nach Ungarn einwandern. Dabei wurden vier verschiedene Gruppen definiert: im Ausland lebende Menschen ungarischer Nationalität, im Ausland lebende Menschen nicht-ungarischer Nationalität, Menschen aus ärmeren europäischen Ländern sowie jene aus ärmeren Ländern außerhalb Europas. Laut den Daten standen 2002 noch mehr als 70% der Menschen keiner einzigen der untersuchten Völkergruppen in gänzlichem Maße ablehnend gegenüber; 2015 waren es jedoch nur mehr knapp 50%. Die ungarische Bevölkerung ist also zu jenem Land in Europa geworden, das Immigrant*innen am stärksten ablehnt. Laut der Studie ist die Bereitschaft zur Akzeptanz gegenüber Immigrant*innen umso größer in einem Land, je höher das Vertrauen in die politischen und wirtschaftlichen Entscheidungsträger*innen und je höher das Bildungsniveau ist, je mehr die Menschen ihren Alltag in einem multikulturellen Umfeld verbringen und je größer die öffentliche Sicherheit ist. Die Daten aus Ungarn weichen insofern von den Indizes anderer Länder ab, als in Ungarn weder die politische Orientierung (rechts oder links) noch Einkommensunterschiede eine bedeutende Rolle spielen; die Ablehnung gegenüber Immigrant*innen zieht sich somit durch die gesamte Gesellschaft.

Vorurteile gegenüber sexuellen Minderheiten

Homophobie wird als Ablehnung, Ausgrenzung und Hass gegenüber sexuellen Minderheiten definiert. Zur Gruppe der LGBTQIA+ gehören lesbische, schwule, bisexuelle, transgender, queere, intersexuelle Menschen – also jene, die im Hinblick auf ihre primären und/oder sekundären Geschlechtsmerkmale nicht eindeutig den im medizinischen Sinn verstandenen Kategorien der Frau bzw. des Mannes zugeordnet werden können –, asexuelle –  jene Menschen, die keine sexuelle Anziehung verspüren – sowie pansexuelle Menschen – Menschen, die sich zu anderen Personen unabhängig von deren Geschlecht hingezogen fühlen.

Laut der Eurobarometer-Studie aus dem Jahr 2019 stören sich innerhalb der Europäischen Union die Ungar*innen am meisten daran, wenn sich in Bezug auf eine*n Kolleg*in herausstellt, dass er*sie homosexuell ist. 7 von 10 Ungar*innen stört es außerdem, wenn zwei Männer Händchen halten.
Gleichzeitig gaben in Ungarn jedoch mehr Menschen als im europäischen Durchschnitt an, dass Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung nur sehr selten vorkomme; europaweit sind 53 Prozent der Meinung, dass in ihrem Land Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung verbreitet ist. Im europäischen Durchschnitt stimmten 76 Prozent der Aussage zu, dass LGBTQIA+ Menschen dieselben Rechte haben müssen wie Heterosexuelle; in Schweden teilen diese Ansicht sogar 98 Prozent, in Ungarn lediglich 48 Prozent. Den niedrigsten Prozentanteil bei dieser Frage lieferte die Slowakei (31 Prozent). 55 Prozent der Ungar*innen widersprechen der Aussage, dass die sexuelle Beziehung zwischen Gleichgeschlechtlichen nichts Negatives ist. Das ist mehr als das Doppelte des EU-Durchschnitts (24 Prozent). 61 Prozent der Ungar*innen lehnen die gleichgeschlechtliche Ehe ab; der EU-Durchschnitt liegt hier bei 26 Prozent. Innerhalb der EU gibt es in Ungarn die größte Ablehnung dahingehend, dass transgender oder transsexuelle Menschen eine ihrer Identität entsprechende Personenstandsurkunde erhalten – in Zahlen ausgedrückt sind das in Ungarn 72 Prozent, im europäischen Durchschnitt 29 Prozent. Ungarn weist den höchsten Prozentanteil (77 Prozent) jener auf, die sich dagegen sträuben, dass es in offiziellen Dokumenten neben „männlich” und „weiblich” auch eine dritte Möglichkeit geben soll. Und Ungarn steht auch an der Spitze einer weiteren Liste: Hier findet sich die höchste Zahl an Personen, die dagegen sind, dass Kenntnisse im Zusammenhang mit sexuellen Minderheiten einen Teil des Lehrplans bilden sollen.

Die obigen Daten zeichnen also insgesamt kein gutes Bild von der ungarischen Gesellschaft, deren großer Teil sich durch Ungeduld und Verschlossenheit auszeichnet. Die Gründe dafür mögen zum Teil in der Hass schürenden politischen Kommunikation liegen, doch vermutlich deuten diese Daten auch auf tieferliegende gesellschaftliche Probleme hin. Anstatt sich den eigenen Mängeln zu stellen, ist es natürlich einfacher und weniger schmerzhaft, Fehler bei den „anderen”, bei den „Fremden” zu suchen. Die Offenlegung der Ursachen und Behebung der Probleme sind jedoch notwendig, um in Ungarn endlich einen minimalen gesellschaftlichen Konsens zu erreichen: Mensch ist Mensch, Familie ist Familie, Leben ist Leben.
 


[1] Laut Gesetz umfassen diese Eigenschaften: Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer Volksgruppe, Muttersprache, Behinderung, Gesundheitszustand, religiöse oder weltanschauliche Überzeugung, politische oder anderweitige Meinung, Familienstand, Mutterschaft (Schwangerschaft) oder Vaterschaft, sexuelle Orientierung, geschlechtliche Identität, Alter, soziale Abstammung, Vermögenssituation, Teilzeitcharakter beziehungsweise Befristung des Dienstverhältnisses oder eines sonstigen auf Arbeitsleistung gerichteten Rechtsverhältnisses, Zugehörigkeit zu einer Interessenvertretung sowie anderweitige Lage, Eigenschaften oder Merkmale.
 
 

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