PREISE
Es gelten die zum Zeitpunkt der Einschreibung aktuellen Preise.
ANMELDUNG
Die Anmeldungen für die Prüfungen erfolgen zu den veröffentlichten Terminen und innerhalb der veröffentlichten Anmeldefristen online mit dem Formular auf der Webseite
Termine und Anmeldung - Goethe-Institut Israel. Eine Anmeldung ist noch keine Einschreibung.
EINSCHREIBUNG
Die Einschreibung zu den Prüfungen erfolgt zu den veröffentlichten Terminen, in der Reihenfolge der Einschreibung und nach Maßgabe der verfügbaren Plätze. Die endgültige Entscheidung über die Teilnahme liegt beim Goethe-Institut Israel, ein Rechtsanspruch auf Einschreibung für die gewünschte Prüfung besteht nicht.
Eine Einschreibung ist erst dann verbindlich, wenn Sie die Prüfung bezahlt haben.
Die Prüfungsteilnehmerinnen und die Prüfungsteilnehmer sind selbst dafür verantwortlich, dass ihre Sprachkenntnisse auf dem entsprechenden Niveau sind.
WIEDERHOLUNG
Das Goethe-Institut ermöglicht allen Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer eine Wiederholung der gesamten Prüfung, oder bei modularen Prüfungen die Wiederholung einzelner Module.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Bezahlung des gesamten Prüfungspreises erfolgt per Kreditkarte oder bar.
Die Prüfungsgebühr ist vor Ende der genannten Anmeldefrist zu entrichten.
RÜCKTRITT UND ERSTATTUNG
Die Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten haben das Recht des Rücktritts von der Prüfung. In diesem Fall sowie im Falle des Ausschlusses von der Prüfung (vgl.
Prüfungsordnung § 12 des Goethe-Instituts) werden die gezahlten Prüfungsgebühren nicht erstattet, die Prüfung gilt dann als nicht abgelegt. Wird die Prüfung nach Beginn abgebrochen, so gilt die Prüfung als nicht bestanden.
Wird eine Prüfung nicht begonnen oder nach Beginn abgebrochen und werden dafür Krankheitsgründe geltend gemacht, sind diese unverzüglich durch Vorlage
eines ärztlichen Attests beim zuständigen Prüfungszentrum nachzuweisen. Die
Entscheidung über das weitere Vorgehen trifft das Prüfungszentrum nach
Rücksprache mit der Zentrale des Goethe-Instituts.
Erscheint eine Prüfungskandidatinnen oder ein Prüfungskandidat zu spät zur Prüfung und kann deshalb nicht mehr an der Prüfung teilnehmen, werden die Prüfungsgebühren nicht erstattet.
PRÜFUNGSTEILNAHME
Die Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer sind verpflichtet, sich vor der schriftlichen und mündlichen Prüfung mit einem offiziellen Identifikationsdokument auszuweisen.
ERGEBNISSE UND ZERTIFIKATE
Prüfungsergebnisse können in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Ende der Prüfung online abgerufen werden. Prüfungsteilnehmende müssen dazu ihre Prüfungsteilnehmernummer und ihr Geburtsdatum eingeben.
Die Zeugnisse werden nicht mehr in Papierform ausgestellt, sondern sind über
MeinGoethe.de digital abrufbar.
Innerhalb von einer Woche nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse können die Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer einen schriftlichen Antrag auf Einsichtnahme in die Unterlagen der Prüfung an die Prüfungsbeauftragten des Goethe-Instituts Israel stellen.
Bei Verlust des Zertifikats kann durch das Goethe-Institut Israel gegen eine Bearbeitungsgebühr eine Ersatzbescheinigung ausgestellt werden.
Die Gesamtergebnisse werden zehn Jahre lang aufbewahrt und dann fachgerecht entsorgt.
BESCHWERDEWEG
Ansprechpartnerin für Beschwerden über die Prüfungen ist die Leitung der Sprachabteilung am Goethe-Institut Israel in Tel Aviv.
PFLICHTEN DER PRÜFUNGSTEILNEHMENDEN
Die Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer sind verpflichtet, die am Goethe-Institut Israel geltende
Prüfungsordnung und Hausordnung anzuerkennen und einzuhalten.
DATENSCHUTZ
Das Goethe-Institut erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten der Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer sowohl zum Zwecke der Erfüllung eines mit den Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer geschlossenen Vertrages als auch im Rahmen der gesetzlichen Erlaubnis und einer dem Goethe-Institut gegebenenfalls erteilten datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung. Ohne diese Einwilligung werden keine Daten an Dritte weitergegeben.
HAFTUNG
Die Haftung des Goethe-Instituts und seiner Mitarbeitenden ist auf Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Das Goethe-Institut haftet auch nicht für den
Ausfall seiner Leistungen aufgrund höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Feuer,
Überschwemmungen, Krieg, behördliche Anordnungen und alle anderen Umstände,
die außerhalb der Zurechnungsbereichs der Vertragsparteien stehen).
GERICHTSSTAND
Als Gerichtsstand wird Tel Aviv vereinbart.
SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten Teile oder einzelne Formulierungen dieser AGB unwirksam sein, bleiben die
übrigen Teile in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt. Die unwirksame
Bestimmung ist durch eine rechtlich zulässige zu ersetzen, die der unzulässigen
nach Inhalt und wirtschaftlicher Auswirkung am nächsten kommt.
VERBINDLICHE GRUNDLAGEN
Aktuelle Informationen zu Preisen, Einschreibterminen etc. werden auf der
Homepage des Goethe-Instituts Israel veröffentlicht.
Stand: Januar 2026