Beratung und Information
Die Deutschprüfungen des Goethe-Instituts entsprechen den Niveaustufen des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER): von A1 für Anfänger bis C2 für das höchste sprachliche Niveau.
Für Prüfungen, die Sie außerhalb der normalen Prüfungszeit ablegen möchten, wenden Sie sich bitte an die Prüfungskoordinatorin Elizabeth Milán:
Elizabeth.Milan@goethe.de
Voraussetzungen
Alle Prüfungen des Goethe-Instituts können auch von externen Kandidaten abgelegt werden, wenn sie über das entsprechende Sprachniveau verfügen. Der Besuch eines Vorbereitungskurses ist dennoch empfehlenswert. Angeboten werden dazu Präsenz- und Fernlernkurse, aber auch die Kombination aus beidem.
terminänderung und rückerstattungsrichtlinien:
Im Fall einer Datumsänderung:Eine Datumsänderung ist nach Buchung des Prüfungstermins nur einmal möglich und muss 30 Tage vor Prüfungstermin im Sprachkursbüro beantragt werden. Nach einer Umbuchung kann keine Rückerstattung der Prüfungsgebühren mehr erfolgen.
Im Fall einer Rückerstattung aufgrund einer Stornierung:
Eine Rückerstattung kann nur dann beantragt werden, wenn zuvor keine Terminänderung vorgenommen wurde. Die Rückerstattung muss gemäß folgender Bedingungen erfolgen.
a) 30 bis 21 Werktage vor dem Termin: 80 %.
b) 20 bis 16 Werktage vor dem Termin: 50 %.
c) 15 Werktage vor dem Termin: 0%.
Wir möchten Sie auf Folgendes hinweisen:
Datenkorrektur
- Ersatzbescheinigung
- Korrektur von Daten in Zertifikaten
- Express-Zertifikat:
Preis: 1.950 MXN (bei Nichtbestehen kann die bereits gezahlte Express- Gebühr nicht mehr erstattet werden. Die Ausstellung gilt nur für Kandidat*innen, die die Prüfung am Goethe- Institut Mexiko abgelegt haben).
Hinweis:
- Nach Aushändigung des Zertifikats und Unterzeichnung der Empfangsbestätigung ist jede Änderung/Korrektur kostenpflichtig. Überprüfen Sie bitte Ihre persönlichen Daten, die Sie mit Ihrer Prüfungseinladung erhalten.
- Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es wichtig, dass sich die an einer Prüfung interessierte Person direkt an uns wendet. Es werden nur Anträge von dritten Personen berücksichtigt, insofern es sich um Minderjährige handelt oder eine Vollmacht vorliegt.