INTERNATIONALER KOPRODUKTIONSFONDS DES GOETHE-INSTITUTS

INTERNATIONALER KOPRODUKTIONSFONDS DES GOETHE-INSTITUTS © "Awera". Runde 9 © Simon(e) Paetau/Natalia Escobar INTERNATIONALER KOPRODUKTIONSFONDS DES GOETHE-INSTITUTS "Awera". Runde 9 © Simon(e) Paetau/Natalia Escobar
Internationale Koproduktionen stehen beispielhaft für die partnerschaftliche und dialogische Zusammenarbeit. Das Goethe-Institut will mit dem seit Sommer 2016 aufgelegten Koproduktionsfonds neue kollaborative Arbeitsprozesse und innovative Produktionen im internationalen Kulturaustausch anregen, um die Entstehung neuer Netzwerke und Arbeitsformen in globalen Zusammenhängen zu unterstützen und um neue Wege der interkulturellen Zusammenarbeit zu erproben.

Gefördert werden Koproduktionen von Künstlerinnen und Künstlern in den Bereichen Theater, Tanz, Musik und Performance. Hybride und interdisziplinäre Formate und die Verwendung digitaler Medien können dabei tragende Komponenten darstellen. Der Fonds richtet sich an professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler bzw. Ensembles im Ausland und in Deutschland, die nachweislich nicht über ausreichende Eigenmittel verfügen, um ihr Vorhaben einer Koproduktion zu verwirklichen.
 
Mit dem Internationalen Koproduktionsfonds möchte das Goethe-Institut den uneingeschränkten internationalen und interkulturellen Künstleraustausch und dessen Reflexion unterstützen. Die Ermöglichung eines derartigen Austauschs und die damit einhergehende Vernetzung unter den Akteuren sind dabei ebenso wichtig wie die entstehenden Produktionen.

Die neue Bewerbungsphase für den Internationalen Koproduktionsfonds hat begonnen.
Bewerbungsschluss ist der 21.04.2022 um 12:00 Uhr (CET). Unvollständige und spät eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

Genauere Informationen sowie den Link zum Bewerberportal hier.
 

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