Projektförderung
Internationaler Koproduktionsfonds (IKF)

Internationale Koproduktionen stehen beispielhaft für die partnerschaftliche und dialogische Zusammenarbeit. Wir fördern kollaborative Arbeitsprozesse und innovative Produktionen im internationalen Kulturaustausch. Damit unterstützen wir die Entstehung neuer Netzwerke und Arbeitsformen in globalen Zusammenhängen, und fördern damit neue Wege der interkulturellen Zusammenarbeit.

Tänzer*innen auf einer Bühne Po víťazstve (It all started with a winner) © Divadlo Štúdio tanca, Martin Dubovský

Förderung internationaler Kollaborationsprojekte

Förderbedingungen

Wir fördern mit dem IKF professionell arbeitende Künstler*innen sowie Ensembles und Initiativen im Ausland und in Deutschland aus dem Bereich Darstellende Künste (Musik, Theater, Tanz, Performance), die nachweislich nicht über ausreichende Mittel verfügen, um eine internationale Koproduktion zu verwirklichen.

Antragstellende sind sowohl natürliche Personen (z.B. Einzelkünstler*innen) als auch juristische Personen (z.B. Institutionen, Vereine, organisierte Gruppen, etc.) im deutschen Ausland, die ihre Vorhaben in dialogorientierter Partnerschaft mit Künstler*innen/Ensembles/Initiativen in Deutschland planen. Entscheidend ist der jeweilige Lebens- und Arbeitsmittelpunkt und nicht die Nationalität.

Wir begrüßen insbesondere Beteiligte aus Entwicklungs- und Transformationsländern.

Mit dem IKF fördern wir die Entwicklung neuer Produktionen sowie die Weiterentwicklung bereits bestehender Produktionen in Musik, Theater, Tanz, und Performance, die künstlerisch hochwertig sind und öffentlich wirken. Eine gemeinsame künstlerische Entwicklung des Projektes zwischen den Koproduktionspartner*innen ist unabdingbar. Aus der Bewerbung muss klar hervorgehen, dass ein echtes beidseitiges Interesse an der dialogorientierten Produktion vorliegt. Das Arbeitsergebnis soll im Ausland in einem professionellen Umfeld präsentiert werden, wenn möglich auch in Deutschland. Neben reinen Musik-, Tanz- oder Theaterproduktionen sind interdisziplinäre, hybride Vorhaben oder Projekte mit sinnvollem Einsatz digitaler Medien möglich.

Sämtliche Projektkosten, wie z.B. Künstler*innenhonorare, Reise- und Produktionskosten können berücksichtigt werden. Die beantragte Fördersumme sollte 30.000 € nicht über- und 15.000 € nicht unterschreiten.

Von der Förderung ausgeschlossen sind rein kommerzielle Projekte, Auftragsarbeiten, reine Gastspiele oder Tourneen, Vorhaben mit reinem Residenzcharakter, Musikaufnahmen, Film- oder Ausstellungsvorhaben ohne performativen Ansatz, sowie laufende Betriebskosten.

Die Administration des IKF liegt in der Kulturabteilung des Goethe-Instituts in München. Die Mitarbeiter*innen des Fachbereichs Musik Theater Tanz überprüfen alle eingegangenen Anträge sorgfältig sowohl auf formelle Kriterien als auch auf dessen Übereinstimmung mit den Zielen bzw. Vergabekriterien des Fonds. Die akzeptierten Anträge werden einer unabhängigen Jury zur Entscheidung vorgelegt. Der Entscheidungsprozess (von der Bewerbungsfrist bis zur Förderzusage bzw. -absage) dauert circa 3 Monate. Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Projektplanung, dass der mögliche Projektzeitraum für bewilligte Vorhaben mit der Förderzusage beginnt und eine Laufzeit von max. 15 Monaten in Anspruch nimmt.

Ab 2026 gelten folgende festgelegte Bewerbungszeiträume pro Jahr:  

Bewerbungszeitraum 15.1. bis 1.4.2026

Frist: 1.4.2026
Projektbeginn: mit Förderzusage ab 1.7.2026
Projektende: bis spätestens 1.10.2027
Verwendungsnachweis: bis zum 1.12.2027 vorzulegen

Bewerbungszeitraum 15.7. bis 1.10.2026 (Änderungen vorbehalten)

Frist: 1.10.2026
Projektbeginn: mit Förderzusage ab 4.1.2027
Projektende: bis spätestens 1.4.2028
Verwendungsnachweis: bis zum 1.6.2028 vorzulegen

Begonnene Maßnahmen, d.h. Vorhaben, in deren Zusammenhang bereits Verträge abgeschlossen oder Buchungen (z. B. für Flüge) getätigt wurden, können nicht gefördert werden. Bevor Sie Verbindlichkeiten eingehen, ist es daher erforderlich, den sogenannten vorzeitigen Maßnahmenbeginn formlos per E-Mail zu beantragen. Die Vergabe des vorzeitigen Maßnahmenbeginns beinhaltet weder eine Förderzusage noch eine Förderabsichtserklärung.

  • Projekt in den Bereichen Musik, Theater, Tanz, Performance
  • Antragsstellende mit Lebens- und Arbeitsmittelpunkt im deutschen Ausland (Österreich und die Schweiz ausgeschlossen)
  • Qualität des Projekts und der künstlerischen Idee
  • Ausgewogene Projektpartnerschaft sowohl beim gemeinsamen Kreationsprozess als auch bei Bemühungen zur Finanzierung
  • Relevanz der beteiligten Künstler*innen in ihren Szenen  
  • Solider Finanzplan mit allen Projektkosten und nachweisbaren Eigenmitteln (z.B. Eintrittsgelder, Beiträge von Koproduzenten, etc.), und/oder Drittmitteln (weitere Fördergelder, Sponsoren, etc.) und/oder Sachleistungen. (Achtung: Der IKF bietet lediglich eine Teilfinanzierung bis zu 75% der Gesamtproduktionskosten.)
  • Realisierung mindestens einer Aufführung außerhalb Deutschlands, nach Möglichkeit auch in Deutschland  
  • Der Projektzeitraum soll die unter „Fristen und Auswahlprozess“ genannten Anforderungen entsprechen
Projektvorhaben, die zum Zeitpunkt der Antragstellung den zuständigen Goethe-Instituten im Ausland nicht zur Kenntnis gebracht wurden, können nicht berücksichtigt werden.

Anträge für den IKF werden online in englischer Sprache gestellt. Das Antragsportal wird 2,5 Monate vor der Antragsfrist freigeschaltet (genaue Informationen unter „Fristen und Formalien“).

Für die Kontaktaufnahme mit einem lokalen Goethe-Institut, suchen Sie bitte auf unserer Webseite unter Standorte das nächstgelegene Institut heraus und kontaktieren Sie unsere Kolleg*innen dort (Institutsleitung sowie Kulturprogramm-Mitarbeiter*innen).

Unvollständige und zu spät eingegangene Projektanträge können nicht berücksichtigt werden.

Bitte geben Sie bei Fragen zu laufenden oder früheren Anträgen Ihre ANTRAGSNUMMER an.

Bitte lesen Sie die Erläuterungen zur Antragsstellung gründlich, bevor Sie einen Antrag online ausfüllen: Das Blanko Bewerbungsformular gibt eine Übersicht über den Aufbau des Onlineformulars: Weitere hilfreiche Dokumente sind: Bitte beachten Sie die geltende Datenschutzerklärung.

Nächste Bewerbungsrunde

Für 2026 gibt es zwei bestätigte Bewerbungszeiträume:

Bei der ersten Runde sind Bewerbungen vom Mitte Januar bis 1. April 2026 möglich. Diese Runde richtet sich an Projekte mit Projektbeginn ab Juli 2026 und Projektende bis 1. Oktober 2027.

Die zweite Bewerbungsrunde ist ab Mitte Juli geplant mit einer Frist am 1. Oktober 2026. Diese Runde richtet sich wiederum an Projekte mit Projektbeginn ab 2027 und Projektende bis 1. April 2028.

Wir empfehlen Ihnen, sich regelmäßig auf unserer Webseite über den Bewerbungsprozess zu informieren.

Kontakt

Goethe-Institut e.V.
Internationaler Koproduktionsfonds (IKF)
koproduktionsfonds@goethe.de

FAQ

Eine Förderung durch den IKF setzt voraus, dass mindestens zwei Beteiligte miteinander kooperieren. Antragstellende bzw. 1. Koproduzenten sind immer die Künstler*innen bzw. die Ensembles im deutschen Ausland (Österreich und die Schweiz ausgeschlossen). Bei Bewilligung werden auch die Antragsstellenden zentrale Ansprechpartner für das Projekt und schließen den Vertrag mit dem lokalen Goethe-Institut im Ausland ab. Dritte und weitere Koproduzent*innen sind zur Erlangung der Koproduktionsförderung nicht zwingend erforderlich, können aber gerne im Formular ergänzt werden. Die Definition von „Koproduzent*in" ist bewusst weit gefasst. Entscheidend ist die gemeinsame künstlerische Entwicklung des Projektes (künstlerische Kollaboration) und somit ein substanzieller Beitrag zur Produktion.

Die Produktion sollte mindestens einmal im deutschen Ausland gezeigt werden, vorzugsweise im Land, in dem der Produktionsprozess stattfindet. Präsentationen in Deutschland sind nicht obligatorisch, dennoch werden Produktionen, die in mindestens zwei Ländern zur Aufführung kommen, bevorzugt behandelt.

Vor allem durch die Einhaltung der grundlegenden Bedingungen für die Bewilligung einer Förderung: durch die aktive und gleichberechtigte Zusammenarbeit zwischen den Partner*innen bei der Entwicklung und Realisierung des Projektes, die Gewährleistung der Kofinanzierung bei mindestens 25% der Gesamtproduktionskosten (durch Eigen- und/oder Drittmittel und/oder Sachleistungen), sowie eine transparente Kostenplanung. Es ist zudem vorteilhaft, wenn das Thema zeitbezogen ist oder von gesellschaftlicher Relevanz zeugt bzw. wenn eine interdisziplinäre Arbeit stattfindet. 

Lesen Sie alle Informationen auf unserer Webseite und auf den vorhandenen PDFs sorgfältig, formulieren Sie im Antrag kurz und schlüssig, was die Projektidee ist, wie die Partnerschaft entstanden ist, wer was macht, wie die künstlerische Arbeit geteilt wird, wann und wo genau jeder Schritt stattfinden soll und ob die Finanzierung steht. Legen Sie bitte entsprechende Nachweise vor. Je konkreter der eingereichte Antrag ist, desto höher sind seine Erfolgschancen. Nehmen Sie gerne an unsere Online-Tutorials teil und wenden Sie sich bei Bedarf mit Ihren spezifischen Fragen an uns. Auch einen Blick auf die bisher geförderten Projekte zu werfen, kann hilfreich sein.

Die Herstellung von Kontakten zwischen zukünftigen Kooperationsbeteiligten ist nicht die Aufgabe des IKF. Auf der Website des Goethe-Instituts finden Sie Informationen zur Szene in Deutschland sowie zu bereits geförderten Projekten. Sie können auch mit den jeweiligen Goethe-Instituten im Ausland in Kontakt treten.

Geförderte Produktionen

Grafik mit tanzenden und musizierenden Personen © Synaesthesik (Ginna Mora)

IKF Keyvisual © Synaesthesik (Ginna Mora)

Inklusion und Nachhaltigkeit

Uns ist die Förderung der kulturellen Teilhabe von Menschen mit Behinderung ein wichtiges Anliegen und wir laden insbesondere auch Kulturschaffende mit Behinderung ein, sich zu bewerben. Die entstehenden Access-Kosten für Ihre Projekte werden von uns gefördert.

Uns ist auch sehr daran gelegen, Projekte nachhaltig zu gestalten. Gerne beraten wir Sie dabei, Ihr Projekt umweltfreundlich zu planen.

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