Resilienzfonds 2025

Der Resilienzfonds 2025 ist ein Projekt des Goethe-Instituts Ukraine zur nachhaltigen Stärkung der Resilienz von Kultur- und Bildungsakteuren und -institutionen, die ausschließlich in der Ukraine registriert sind und ihre Aktivitäten dort ausüben.

Resilienzfonds 2025 © Resilienzfonds 2025

Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat dramatische Auswirkungen auf das kulturelle Leben des Landes. Die Arbeit von Künstler*innen, Kultur- und Medienschaffenden sowie zivilgesellschaftlichen Initiativen ist in vielerlei Hinsicht bedroht oder unmöglich geworden.

Der Resilienzfonds 2025 ist ein Projekt des Goethe-Instituts Ukraine zur nachhaltigen Stärkung der Resilienz von Kultur- und Bildungsakteuren und -institutionen, die ausschließlich in der Ukraine registriert sind und ihre Aktivitäten dort ausüben.

Wen wir fördern

Ukrainische Kulturorganisationen aus den Bereichen Theater, Tanz, Film, Musik, Literatur, Bildende Kunst, Performance, Architektur, Bibliotheken und Museen.

Was wir fördern

Wir unterstützen strukturfördernde Projekte von Kulturorganisationen in der Ukraine, die zur Widerstandsfähigkeit und zum Erhalt der kulturellen Vielfalt beitragen, insbesondere:
  • Produktionen neuer künstlerischer Positionen im Kontext der zeitgenössischen ukrainischen Gesellschaft;
  • Kulturaustausch durch Koproduktionen und Partnerschaften;
  • Projekte zur Digitalisierung von Kunstsammlungen kultureller Organisationen oder Kulturgütern;
  • Strukturelle Erhaltungsmaßnahmen wie Trainings, digitale Entwicklungen, Netzwerkaufbau und Safe Spaces;
  • Beiträge zu Festivals in der Ukraine.

Die Fördermittel können für Ausrüstungs- und Infrastrukturkosten, die direkt den Projektzielen dienen, sowie für Reise-, Personal- und Betriebskosten verwendet werden.

Wir empfehlen, sich für eine Förderung von 7.000 bis 10.000 Euro zu bewerben. In Ausnahmefällen und bei ausreichender Begründung können Fördermittel von bis zu 12.000 Euro beantragt werden.

Keine Förderung erhalten:​​​​
  • Einzelpersonen und private Unternehmer;
  • Projekte, die außerhalb der Ukraine durchgeführt werden;
  • Organisationen, die ihren Sitz nicht in der Ukraine haben;
  • Bereits begonnene Projekte;
  • Wohltätigkeitsprojekte und Wohltätigkeitsveranstaltungen;
  • Projekte mit parteipolitischem, religiösem oder ideologischem Inhalt;
Wissenschaftliche Projekte.

Was für uns wichtig ist

Sichtbarkeit des Goethe-Instituts Ukraine als Projektpartner.

Förderkriterien

  • Die Organisation ist in der Lage, das vorgeschlagene Projekt innerhalb des festgelegten Zeitraums umzusetzen und alle Mittel aus dem Resilienzfonds bis spätestens 20. Januar 2026 zu verausgaben;
  • Die Organisation ist berechtigt, internationale Fördermittel zu erhalten, kann deren Verwendung gemäß dem öffentlichen Vergaberecht und den Antikorruptionsstandards sicherstellen und nachweisen und innerhalb der festgelegten Fristen eine konforme Berichterstattung liefern;
  • Relevanz der Organisation für die lokale Kulturszene und Zivilgesellschaft;
  • Qualität und Nachhaltigkeit des Projektvorschlags;
  • Plausibilität des Konzepts und Durchführbarkeit in Bezug auf Zeit, Personal und Ressourcen;
  • Gegen die Organisation wurde kein offizielles Insolvenzverfahren eingeleitet und es ist auch kein solches anhängig.
Die Organisation befindet sich derzeit nicht in einem laufenden Förderzyklus mit dem Goethe-Institut Ukraine, einschließlich Förderlinien des EU-finanzierten Programms „House of Europe“.

Zusätzlich von Vorteil:

  • Die Projekte haben einen Bezug zu Deutschland, entweder thematisch oder durch eine Partnerschaft.
  • Die Projekte konzentrieren sich auf Themen wie Ökologie / Ökosysteme, Diversität / Inklusion oder dekoloniale Entflechtungen.

Erforderliche Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes Online-Bewerbungsformular;
  • Projektbeschreibung und Zeitplan;
  • Profil der Organisation;
  • Liste der Projektbeteiligten oder -mitarbeitenden mit Funktion und Wohnort;
  • Finanzplan mit Ausgaben und Einnahmen einschließlich Sachleistungen;
  • Bestätigung zusätzlicher Einnahmen / Förderungen;
  • Erklärung zur aktuellen finanziellen Situation der Organisation gemäß den Förderkriterien des Fonds;
  • Nachweis der Rechtsform und Registrierung der antragstellenden Organisation;
  • Jahresabschlüsse der letzten zwei Jahre oder andere Dokumente wie Prüfberichte oder Einnahmen-/Ausgabenberechnungen oder Finanzpläne bereits durchgeführter Projekte oder Selbsterklärung über die Unmöglichkeit der Vorlage solcher Nachweise.

    Informationen zum Bewerbungsverfahren

    Bewerbungsschluss ist der 12. Oktober 2025.

    Die Bewerbung ist nur über das Goethe-Antrags-Portal (GAP) möglich. Die Bewerbung muss in englischer Sprache eingereicht werden.
     

    Die Bewertung erfolgt durch eine externe Jury. Die Entscheidung über die Förderung wird am 27. Oktober 2025 mitgeteilt.

    Das Projekt muss bis spätestens 20. Januar 2026 vollständig umgesetzt sein.

    Kontakt

    Goethe-Institut Ukraine, kultur-ukraine@goethe.de

Folgen Sie uns