Wen wir fördern
Ukrainische Kulturorganisationen in den Bereichen Theater, Tanz, Film, Musik, Literatur, bildende Kunst, Performance, Architektur, Bibliotheken, Medien und Museen.
Was wir fördern
Wir unterstützen strukturfördernde Projekte von Kulturorganisationen in der Ukraine, die zur Resilienz und zur Erhaltung der kulturellen Vielfalt beitragen, zum Beispiel:
- Produktionen neuer künstlerischer Positionen im Kontext der zeitgenössischen ukrainischen Gesellschaft
- Kulturaustausch durch Koproduktionen und Partnerschaften
- Projekte zur Digitalisierung von Kunstsammlungen kultureller Organisationen oder Kulturgütern
- Strukturelle Erhaltungsmaßnahmen wie Schulungen, digitale Entwicklung, Netzwerkaufbau und sichere Räume
- Beiträge zu Festivals in der Ukraine
Die Fördermittel können die direkt für die Projektziele bestimmten Kosten für Ausrüstung und Infrastruktur sowie Reise-, Personal- und Betriebskosten abdecken.
Es können Fördermittel in Höhe von bis zu 10.000 € beantragt werden, was wir als Höchstbetrag empfehlen. Bei ausreichender Begründung können Fördermittel in Höhe von bis zu 12.000 € beantragt werden.
Nicht förderfähig sind:
- Einzelpersonen und private Unternehmer
- Projekte, die außerhalb der Ukraine realisiert werden
- Organisationen, die ihren Sitz nicht in der Ukraine haben
- Bereits begonnene Projekte
- Wohltätigkeitsprojekte und Wohltätigkeitsveranstaltungen
- Projekte mit parteipolitischem, religiösem oder ideologischem Inhalt
- Wissenschaftliche Projekte
Was für uns wichtig ist
- Sichtbarkeit des Goethe-Instituts Ukraine
- Projekte, die einen Bezug zu Deutschland haben, z. B. thematisch oder durch eine Partnerschaft
Förderkriterien
- Relevanz der Organisation für die lokale Kulturszene und Zivilgesellschaft
- Qualität und Nachhaltigkeit des Projektvorschlags
- Plausibles Konzept und Durchführbarkeit in Bezug auf Zeit, Personal und Ressourcen
- Die Organisation ist berechtigt, internationale Fördermittel zu erhalten, kann deren Verwendung gemäß dem öffentlichen Vergaberecht und den Antikorruptionsstandards sicherstellen und nachweisen und kann innerhalb der vorgegebenen Fristen eine vorschriftsmäßige Berichterstattung liefern
- Gegen die Organisation wurde kein offizielles Insolvenzverfahren eingeleitet und es ist auch kein solches anhängig
- Die Organisation befindet sich derzeit nicht in einem laufenden Förderzyklus mit dem Goethe-Institut Ukraine, einschließlich Förderlinien des EU-finanzierten Programms „House of Europe“
- Pro Organisation darf nur ein Antrag gestellt werden
Zusätzlicher Vorteil:
Thematischer Schwerpunkt auf Themen wie sozialer Zusammenhalt, Vielfalt, Inklusion, dekoloniale Verflechtungen, Ökologie/Ökosysteme.
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes Online-Bewerbungsformular mit: Projektbeschreibung und Zeitplan; Profil der Organisation; Liste der Projektteilnehmenden oder -mitarbeitenden mit Funktion und Wohnort; Finanzplan mit Ausgaben und Einnahmen einschließlich Sachleistungen
- Nachweis der Rechtsform und Registrierung der antragstellenden Organisation (Satzung, Auszug aus dem Register der gemeinnützigen Einrichtungen und Auszug aus dem Einheitlichen Staatsregister vom Jahr 2026)
- Jahresabschlüsse der letzten zwei Jahre oder andere Dokumente wie Prüfungsberichte oder Einnahmen-/Ausgabenberechnungen oder Finanzpläne bereits durchgeführter Projekte oder Selbsterklärung über die Unmöglichkeit der Vorlage solcher Nachweise
- Bestätigung zusätzlicher Einnahmen, falls zutreffend
Informationen zum Bewerbungsverfahren
Die Einreichungsfrist endet am 23. März 2026, 23:59. Die Bewerbungen müssen in englischer Sprache über das Goethe-Antragsportal (GAP) eingereicht werden.
Die Anträge werden von einer externen Jury bewertet. Die Entscheidung über die Förderung wird bis spätestens 30. April 2026 mitgeteilt.
Im Falle einer Förderung sind die Ausgaben ab dem 1. Mai förderfähig. Das Projekt muss bis spätestens 31. Juli 2026 vollständig umgesetzt sein.