Übersetzungsförderung
Das Förderprogramm des Goethe-Instituts „Übersetzungen deutscher Bücher in eine Fremdsprache“ unterstützt ausländische Verlage bei der Publikation deutscher Literatur. Damit sollen einem nicht-deutschsprachigen Leserkreis aktuelle Werke der Gegenwartsliteratur, Bücher für Kinder und Jugendliche, wichtige wissenschaftliche Titel und Sachbücher zugänglich gemacht werden.
Das Programm dient kulturpolitischen Zielen und ist ein wichtiges Steuerungsinstrument der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik.
In den fast 40 Jahren seines Bestehens wurde die Veröffentlichung von rund 6.000 Büchern in 45 Sprachen finanziell unterstützt.
Der Ausschuss tritt viermal jährlich zu folgenden Terminen zusammen:
- Anfang Februar: Bewerbungsschluss 1. Dezember
- Ende April: Bewerbungsschluss 1. März
- Ende Juli: Bewerbungsschluss 1. Juni
- Anfang November: Bewerbungsschluss 15. September
- Verlage als Bewerber: Berechtigt zur Bewerbung sind ausschließlich die ausländischen Verlage.
- Publizierte Werke: Gefördert werden Übersetzungen von Werken deutscher Autor*innen, die in gedruckter Form bei einem Verlag im deutschen Sprachraum publiziert sind.
- Übersetzung aus dem Original: Die Übersetzung muss aus dem deutschen Originaltext vorgenommen werden.
- Erscheinungstermin der Übersetzung: Es können nur solche Projekte berücksichtigt werden, die sich zum Zeitpunkt des Abschlusses des Fördervertrags noch nicht im Stadium der Drucklegung befinden.
- Zuschuss zu den Übersetzungskosten: Im Falle einer Förderung erstattet das Goethe-Institut dem ausländischen Verlag nach Erscheinen der Fremdsprachenausgabe einen Anteil der Übersetzungskosten. Eine vollständige Übernahme der Übersetzungskosten sowie die Finanzierung von Lizenz-, Druck- oder Redaktionskosten sind nicht vorgesehen.
- Nennung des Goethe-Instituts und Abdruck des Logos: Der ausländische Verlag ist verpflichtet, im Impressum das Goethe-Institut als Förderer zu nennen und das Logo des Goethe-Instituts abzudrucken. Sollte er dies versäumen, wird die Fördersumme nicht ausgezahlt.
- Übersetzungshonorar: Im Falle einer Förderung können für die Festlegung der Fördersumme nur solche Honorare herangezogen werden, die die Übersetzer*innen spätestens bei Erscheinen der Übersetzung ausgezahlt bekommen.
- Übersetzung als E-Book in Onleihe: Übersetzungen, die auch als E-Book erscheinen, möchte das Goethe-Institut in seiner Onleihe für angemeldete Nutzer*innen zur Ausleihe zur Verfügung stellen. Der ausländische Verlag verpflichtet sich, dem Goethe-Institut die Übersetzung im epub-Format zur Verfügung zu stellen.
Zur Zeit sind in der Onleihe auch einige deutsche Bücher in englischer Übersetzung ausleihbar. Dieses Angebot würden wir gern auf andere Titel und Sprachen ausweiten und bieten interessierten Verlegern im Ausland weiterführende Informationen an.
Goethe-Institut Onleihe
Verlage
Verlage aus Marokko, Algerien und Tunesien richten ihre Anfragen und Anträge bitte an:
Eva Hackenberg
Übersetzungsförderung in Marokko
Verlage aus dem Libanon richten ihre Anfragen und Anträge bitte an:
info-beirut@goethe.de
Übersetzungsförderung im Libanon
Verlage aus den Palästinensischen Gebieten richten ihre Anfragen und Anträge bitte an:
Dagmar Schneider
Übersetzungsförderung in den Palästinensischen Gebieten
Verlage aus dem Irak richten ihre Anfragen und Anträge bitte an:
Thomas Kössler
Übersetzungsförderung im Irak
Verlage aus den Golfstaaten richten ihre Anfragen und Anträge bitte an:
Fareed Majari
Übersetzungsförderung in der Golfregion
Verlage aus dem Sudan richten ihre Anfragen und Anträge bitte an:
Gabriele Becker
Übersetzungsförderung im Sudan