Teilnahmeberechtigt sind Schülerinnen und Schüler, die sich im Rahmen der Nationalen Deutscholympiaden (NDO) bzw. anderer nationaler Auswahlverfahren für die Teilnahme am IDO-Finale in einer der Niveaustufen A2, B1, B2 qualifiziert haben.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen mindestens 14 Jahre und dürfen maximal 17 Jahre alt sein.
Pro Land können zwei Personen mitmachen. Dabei ist es möglich, dass sich die Teilnehmenden in unterschiedlichen Niveaustufen oder in der gleichen Niveaustufe qualifizieren.
Von der Teilnahme an der IDO ausgeschlossen sind – aus Gründen der Fairness:
- Schülerinnen und Schüler, deren Mutter- oder Kommunikationssprache Deutsch ist, bzw. bei denen mindestens eines der Elternteile deutschsprachig ist.
- Schülerinnen und Schüler, die nach dem dritten Lebensjahr länger als sechs Monate durchgehend in deutschsprachigen Ländern gelebt haben.
- Schülerinnen und Schüler von deutschen Auslandsschulen
- Schülerinnen und Schüler von lokalen Privatschulen, deren Unterrichts- und
Kommunikationssprache vorwiegend Deutsch ist.
- Schülerinnen und Schüler, die für 2024 bereits ein Sprachenstipendium für Deutschland haben.
- Ehemalige Schülerinnen und Schüler, die bereits ihr Studium an einer Universität begonnen haben.
- Schülerinnen und Schüler, die bereits volljährig sind.
Falsche Angaben zu den Schülerinnen und Schüler führen zur Disqualifikation bzw. zur Aberkennung von Titeln.