Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer müssen Sie eine Rentenversicherung zahlen. Das Geld wird automatisch von Ihrem Gehalt abgezogen. Es gibt auch noch private Rentenversicherungen: Zum Beispiel können Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer freiwillig eine betriebliche Rente zahlen. Das ist eine extra Rente über den Arbeitgeber. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber.
Selbständige können eine Rentenversicherung haben, aber sie müssen nicht. In manchen Berufen, zum Beispiel als Hebamme oder im Handwerk, müssen auch Selbständige eine Rentenversicherung haben. Man kann auch noch eine private Rentenversicherung haben.