Infoveranstaltung Virtuelle Deutschlandreise nach Sachsen-Anhalt

Deutschlandkarte, Sachsen-Anhalt markiert © Goethe-Institut, koblizeek

Mi, 10.04.2024

10:00 Uhr (GMT+2) 08:54 (GMT+1)

Online

Wir reisen weiter in den Osten Deutschlands

Unsere virtuelle Reise führt uns als nächstes in den Osten Deutschlands – nach Sachsen-Anhalt. UNESCO-Welterbestätten wie das Bauhaus und Gedenkstätten von Martin Luther, der Harz mit dem Brocken als höchstem Berg Norddeutschlands und Kulinarik wie der Salzwedeler Baumkuchen – das Bundesland ist vielseitig. Die Wirtschaft wird bestimmt von verschiedenen Industrien, wie Chemischer Industrie und Lebensmittelindustrie, aber auch E-Commerce und Forschungsinstituten hat Sachsen-Anhalt zu bieten. 
 
Gemeinsam mit dem Welcome Center Sachsen-Anhalt und den Willkommenscoaches des Goethe-Instituts lernst du das Bundesland und seine Vielfalt kennen: 
 
  • Natur und Kultur
  • Kulinarische Spezialitäten
  • Geschichte, Technologie und Innovation
  • Berufliche Möglichkeiten und Ansprechpersonen

Reise mit uns!


Datum: 10.04.2024 
Uhrzeit: 10:00 Uhr MESZ 
Sprache: Deutsch, Simultanübersetzung Englisch  
  Uhrzeit: 17:00 Uhr MESZ 
Sprache: Deutsch, Simultanübersetzung Englisch, Spanisch, Französisch und Portugiesisch (BR)
   
Das Projekt wird vom Asyl- Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) kofinanziert und richtet sich an Drittstaatsangehörige in Deutschland und kurz vor Einreise nach Deutschland. Geflüchtete gehören nicht zur Zielgruppe.

Sie können sich anmelden, wenn Sie Drittstaatsangehörige/r sind und eine dieser Optionen auf Sie zutrifft:
  • Sie haben ein Visum für die Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte (§ 20 Aufenthaltsgesetz) oder zum Zweck der Suche nach einem Ausbildungsplatz zur Durchführung einer qualifizierten Berufsausbildung (§ 17 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz) ODER einen Visumsantrag UND eine Mitbringliste der Botschaft oder
     
  • Sie haben eine Aufenthaltserlaubnis, die mindestens ein Jahr gültig ist, oder Sie haben eine Aufenthaltserlaubnis seit über 18 Monaten ODER eine Fiktionsbescheinigung (Es ist keine Aufenthaltserlaubnis zwecks Absolvierung eines Studiums, Teilnahme an einem Schüleraustausch, einer unbezahlten Ausbildungsmaßnahme, eines Freiwilligendienstes, zu Forschungszwecken oder nach §24 Aufenthaltsgesetz) oder
     
  • Sie haben eine Blaue Karte EU oder Sie haben eine Zulassung zum Integrationskurs oder Berufssprachkurs.

 

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