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Vom hungaristischen Radau bis zu den Roma-Morden
Hass, der unter die Haut geht

Hass, der unter die Haut geht
Grafik: Réka Elekes © Goethe-Institut Budapest

In der kommunistisch-sozialistischen Ära in Ungarn konnten rechtsextreme Bewegungen nicht offen in Erscheinung treten; ihre Vertreter blieben meist in der Emigration aktiv. Die politische Wende hingegen brachte die Möglichkeit zur freien Meinungsäußerung und politischen Partizipation mit sich. Es mangelte jedoch an Erfahrungswerten bezüglich der damit einhergehenden Verantwortung. Gleichzeitig führte die Wende im Zuge der Auflösung der gemeinschaftlichen, wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu einem schwerwiegenden gesellschaftlichen Trauma. In der so entstandenen Situation formierten sich alsbald rechtsextreme Bewegungen: zunächst in Form von kleinen, aber durchaus aggressiven Gruppen; später waren diese Gruppierungen sogar im Parlament vertreten.
 

Hungaristen und Neonazi-Bewegungen

 
Die Existenz einer extremen Rechten in Ungarn wurde für die breite Öffentlichkeit am 23. Oktober 1992 auf dem Budapester Kossuth-Platz deutlich, als Skinhead-Gruppen den Staatspräsidenten Árpád Göncz daran hinderten, seine Festrede zu halten. Anhand 2014 veröffentlichter Dokumente konnte die Annahme entkräftet werden, hinter diesen Ereignissen hätte eine organisierte Aktion der ungarischen Nachrichtendienste gestanden.
 
Die Namen einiger hungaristischer Gruppen sind in Gerichtsurteilen – und zwar gerade im Zusammenhang mit Hassrede – dokumentiert. In den 1990-er Jahren gab es ein einziges Urteil wegen der Erfüllung des Straftatbestands der Verhetzung laut Strafgesetzbuch. Der Verurteilte war 1997 Albert Szabó, der zu diesem Zeitpunkt eine Organisation namens Magyar Népjóléti Szövetség („Ungarischer Bund für Gemeinwohl“) anführte. Wie ein weiteres Urteil belegt, hatte Szabó bereits zuvor eine Partei – die Világnemzeti Népuralmista Párt („Weltnationale Volksmachtspartei“) – gegründet. Diese Partei wurde 1993 ins offizielle Parteienregister aufgenommen, jedoch bereits 1994 wieder aus selbigem gestrichen, mit der Begründung, sie habe „auf ihren Veranstaltungen offen fremdenfeindliche, antisemitische Ansichten vertreten und verkündet“. Nachdem die Partei war, unternahm Szabó den Versuch, eine neue Organisation mit dem Namen Hungarista Mozgalom („Hungaristische Bewegung“) auf die Beine zu stellen, jedoch wurde die Aufnahme dieser Bewegung in das Parteienregister vom Gericht abgelehnt. Schließlich entstand die Organisation Magyar Népjóléti Szövetség („Ungarischer Bund für Gemeinwohl“), welcher schließlich die Eintragung ins Parteienregister gelang.
 
Jede dieser Organisationen wurde mit dem Ziel ins Leben gerufen, „die hungaristische Bewegung wiederauferstehen zu lassen sowie die Ideologie von Ferenc Szálasi zu pflegen und zu verbreiten“. Die Partei von Szabó „setzte sich offen für die Fortführung der Traditionen der Pfeilkreuzler-Partei ein und stellte dementsprechend ein System von Symbolen auf: das Wappen, die Fahne, die Uniform und den Parteigruß ,Kitartás!‘ (,Durchhalten!‘).“ Die rechtstextremen Vertreter aus der früheren Emigration waren nach der politischen Wende darum bemüht, die Ideologie der Szálasi-Pfeilkreuzler wiederzubeleben. Damit trugen sie erheblich dazu bei, dass diese Neonazi- und Neuhungaristen-Gruppierungen zur politischen Bewegung wurden. Diese Gruppen konnten jedoch nicht die politische Wirkungskraft erlangen, die notwendig gewesen wäre, um eine breite Öffentlichkeit zu erreichen. Ihre Reichweite umfasste kaum mehr als mehrere Tausend Personen (Paksa, 2021).
 

MIÉP und der Nationale Radikalismus

 
Weitaus erfolgreicher war die Magyar Igazság és Élet Pártja („Partei der Ungarischen Wahrheit und des Lebens“, kurz MIÉP), die 1998 mit 5,55 Prozent der Wählerstimmen ins Parlament einzog. Die von István Csurka angeführte Partei verortete sich im Vergleich zu den bereits erwähnten Bewegungen in einem anderen Spektrum der extremen Rechten. Die Komponenten des durch die MIÉP vertretenen sogenannten „Nationalen Radikalismus“ waren: Revisionismus, Antikommunismus, Antiliberalismus und Antisemitismus. (Paksa, 2012) Die 1992 veröffentlichte Schrift Néhány gondolat a rendszerváltás két esztendeje és az MDF új programja kapcsán („Einige Gedanken anlässlich der Wende vor zwei Jahren und des neuen Programms des MDF“) fasste die Überzeugungen Csurkas zusammen. In dieser kritisiert er das Übereinkommen zwischen dem Magyar Demokrata Fórum („Ungarisches Demokratisches Forum“, kurz MDF) und dem Szabad Demokraták Szövetsége („Bund Freier Demokraten“, kurz SZDSZ) und drückt seine Enttäuschung darüber aus, dass die verantwortlichen Politiker des kommunistischen Systems nach der Wende nicht zur Rechenschaft gezogen wurden. Des Weiteren vertritt er in dieser Schrift nachdrücklich die Meinung, das Judentum hätte einen zu hohen politischen Einfluss. 1993 wurden Csurka und drei seiner politischen Anhänger aus der Partei MDF ausgeschlossen. Daraufhin entstand die MIÉP.
 
Mit ihrer Ideologie und Rhetorik vermochte die MIÉP keine breiten Massen anzusprechen; bei den Parlamentswahlen 2002 verfehlte die Partei die parlamentarische Hürde. Mit der abnehmenden Popularität der MIÉP trat eine neue rechtsextreme politische Kraft in Erscheinung: die Jobbik („Die Rechtere“ bzw. „Die Bessere“).
 

Die Entstehung der Jobbik

 
Die 1999 als Jobboldali Ifjúsági Szövetség („Rechter Jugendbund“) gegründete Organisation wurde 2003 in eine Partei namens Jobbik umgewandelt. Bei den Parlamentswahlen 2006 stellten die Jobbik, die MIÉP und die Független Kisgazdapárt („Unabhängige Partei der Kleinlandwirte“) eine gemeinsame Liste unter dem Namen MIÉP – Jobbik a Harmadik Út („MIÉP – Jobbik der Dritte Weg“) auf. Das Parlament blieb dem Wahlbündnis jedoch verwehrt. Der Bekanntheitsgrad der Jobbik nahm erst im Zusammenhang mit der 2007 entstandenen Magyar Gárda („Ungarische Garde“) erheblich zu. Den ersten bedeutenden politischen Erfolg erzielte die Partei 2009 bei den Europäischen Parlamentswahlen mit beinahe 15 Prozent der Wählerstimmen. Diese Unterstützung an Wählerstimmen wurde 2010 bei den Parlamentswahlen weiter verstärkt, als die Partei mit fast 17 Prozent ins ungarische Parlament gewählt wurde.
 
Der Erfolg der Jobbik war mehreren Umständen zu verdanken. Einige davon sind den Einstellungen der Wähler zuzuschreiben, andere wiederum liegen im zielstrebigen Aufbau der Partei begründet (Bíró Nagy, Boros, Varga, 2012). In unserem erwähnten Beitrag zeigten wir die starke Präsenz eines auf Abschottung und Ausgrenzung basierenden Wertesystems in der ungarischen Gesellschaft auf. Die Finanzkrise von 2008 und die zwischen 2006 und 2010 praktisch kontinuierlich bestehende politische Krise waren Ursachen einer weiteren schwerwiegenden gesellschaftlichen Verunsicherung. Dadurch begünstigt, verbreiteten sich radikale Ansichten und es wurde nach „Sündenböcken“ gesucht. Darüber hinaus entstand ein tiefreichendes Misstrauen gegenüber der politischen Elite. Solcherlei Umstände tragen auf nachhaltige Weise zur Verstärkung extremistischer politischer Ansichten und Bewegungen bei.
 
Die Karrieren der Anführer dieser Partei begannen meist in den studentischen Selbstverwaltungen: Dávid Kovács, der erste Parteivorsitzende, und Gábor Vona, der zunächst stellvertretender Vorsitzender der zur Partei formierten Jobbik und dann ab 2006 Parteivorsitzender war, hatten beide führende Positionen in der studentischen Selbstverwaltung der Budapester Universität ELTE inne. Kovács und Gábor Szabó, später der erste Geschäftsführer der Jobbik, begannen ihre politischen Aktivitäten in der MIÉP (Gavra, 2003). Vona war 2002/2003 zudem Mitglied im von Viktor Orbán gegründeten Szövetség a Nemzetért Polgári Kör („Bürgerzirkel Bund für die Nation“).
 

Magyar Gárda („Ungarische Garde“)

 
Nach 2006 nahm die Jobbik – nunmehr auf sich allein gestellt – die Arbeit am spektakulären Ausbau ihrer Organisation in Angriff. 2010 hatte die Partei bereits über 10 000 Mitglieder (Bíró Nagy, Boros, Varga, 2012). Dabei spielte die Magyar Gárda („Ungarische Garde“) eine wichtige Rolle. Einer ihrer Gründer und der erste Vorsitzende war Gábor Vona. Die Magyar Gárda hieß mit vollem offiziellen Namen Magyar Gárda Hagyományőrző és Kulturális Egyesület („Ungarische Garde – Verein für Brauchtumspflege und Kultur“) und trug in sehr hohem Maße zur Herausbildung einer gesellschaftlichen Gefühlslage bei, die zu den Roma-Morden führte. Im Juli 2009 wurde die Garde vom Gericht rechtskräftig aufgelöst. Laut Urteilsbegründung habe die Magyar Gárda das Gewaltmonopol des Staates angezweifelt, in ihren Veranstaltungen sei stets das hohe Risiko gewaltsamer Aktivitäten zu spüren gewesen, durch ihre Äußerungen seien regelmäßig das Recht auf Sicherheit und Freiheit der an den Veranstaltungsorten anwesenden Personen wie auch die Übereinkommen zum Verbot von Rassendiskriminierung verletzt worden.
 
Bis 2014 prägten Themen wie „Zigeunerkriminalität“, „Politikerkriminalität“, Kritik an der Globalisierung und am Kapitalismus sowie Revisionismus, Antisemitismus, eine antikommunistische Rhetorik und eine vehemente EU-Feindlichkeit die politische Agenda der Jobbik. Mit diesen Themen wurde zum einen auf die in der Gesellschaft vorhandenen Emotionen wie Verunsicherung und Angst reagiert, zum anderen konnte damit das durch den Wegfall der MIÉP frei gewordene rechtsextreme Themenfeld abgedeckt werden. Mit der Magyar Gárda an ihrer Seite vermittelte die Jobbik den Eindruck einer handlungsbereiten und -fähigen, Ordnung schaffenden politischen Kraft, frei von Elitarismus und politischer Korrektheit. Gleichzeitig verletzte die Jobbik mit ihrer Tätigkeit nicht nur rechtliche Grenzen, sondern fügte dem friedlichen und normalen Rahmen gesellschaftlichen Zusammenlebens auf lange Sicht schwerwiegende Schäden zu.
 

Die Roma-Morde

 
In diesem gesellschaftlichen Milieu wurden die seit der politischen Wende schwersten rassistisch motivierten Straftaten begangen: die Roma-Morde zwischen Juli 2008 und August 2009. Die erste Attacke erfolgte im Dorf Galgagyörk, danach folgten Piricse, Nyírabony, Tarnabod und Alsózsolca. Am 3. November 2008 gab es die ersten Todesopfer: Tiborné Nagy und József Nagy in Nagycsécs. In Tatárszentgyörgy wurden ein 28-jähriger Mann, Róbert Csorba, und sein fünfjähriger Sohn, Robika Csorba, ermordet. Die Täter töteten Jenő Kóka in Tiszalök und Mária Balog in Kisléta.
 
Nach Ermittlungsarbeiten, die zahlreiche Probleme aufwarfen, fasste die Polizei im August 2009 die Täter: Árpád Kiss, István Kiss, Zsolt Pető und István Csontos. Die vier Männer wurden wegen vorsätzlichen Mordes aus niederen Beweggründen, begangen an mehreren Menschen, darunter an einer Person unter 14 Jahren, sowie der Gefährdung des Lebens von zum Teil vielen Menschen, wegen bewaffneten und in Gruppen verübten Raubes, sowie Missbrauchs von Schusswaffen und Munition, angeklagt. Die Anklage hob die rassistische Motivation dieser Straftaten hervor. Das erstinstanzliche Gerichtsurteil erging am 6. August 2013: alle Angeklagten wurden schuldig gesprochen. Drei Angeklagte wurden zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe ohne die Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung, der vierte zu zehn Jahren Haft verurteilt. Das Urteil wurde vom Obersten Gerichtshof bestätigt und somit rechtskräftig.
 

Der verfassungsrechtliche Rahmen für die Auslegung von Hassrede nach der Wende

 
Der für die juristische Auslegung von Meinungsfreiheit ausschlaggebende Beschluss des Verfassungsgerichts aus dem Jahr 1992 hat die Tatbestände, die auf die Bestrafung der Verwendung sprachlicher Ausdrücke oder auf die Bestrafung von Handlungen ausgerichtet sind, die die ungarische Nation, eine Nationalität, ein Volk, eine Religionsgemeinschaft oder eine Rasse verletzen oder verunglimpfen, als verfassungswidrige Einschränkung der Meinungsfreiheit eingestuft. Das Gremium legte einerseits die „Verhetzung“ [Abs. (1)] als eine emotionale Vorbereitung von Gewalt aus, die auch die Gefahr der Verletzung zahlreicher persönlicher Rechte beinhaltet: „… die gegen eine Gruppe geschürte Emotion bedroht die Ehre und die Würde (im Extremfall auch das Leben) der zur Gruppe gehörenden Personen, schränkt sie durch Einschüchterung in der Ausübung ihrer weiteren Rechte (darunter auch in der freien Meinungsäußerung) ein.“ Andererseits befand das Verfassungsgericht jedoch [Abs. (2)], dass Schmähung an sich „keine äußere Barriere aufstellt, sondern in Wirklichkeit aufgrund des Wertinhalts der Meinungsäußerung beurteilt, und die Störung des öffentlichen Friedens nur anhand von Vermutung und statistischer Wahrscheinlichkeit mit dieser in Verbindung gebracht werden kann.“
 
Das Parlament unternahm in den darauffolgenden Jahren drei Versuche, die Kriterien für die Definition des Straftatbestands der Verhetzung zu verschärfen – dies jeweils im Zusammenhang mit konkreten Fällen: 1996, hauptsächlich als Reaktion auf die damals sehr intensiven Aktivitäten der Hungarista Mozgalom („Hungaristische Bewegung“); im Dezember 2003, als zuvor ein antisemitischer Zeitungsartikel und ein Rundfunk-Auftritt von Lóránt Hegedűs d. J. ohne strafrechtliche Konsequenzen geblieben waren und schließlich erneut 2008. Die im 2013 verabschiedeten neuen Strafgesetzbuch festgelegte Definition des Straftatbestands „Verhetzung“ stellt in großen Teilen die Wiederholung des einschlägigen Paragrafen aus dem alten Strafgesetzbuch dar. 2016 wurde der Gesetzestext in einem Punkt modifiziert; jedoch lässt sich die Bedeutung dieser Änderung mangels Gerichtsurteile noch nicht einschätzen.
 
Rechtsextremes Gedankengut und rechtsextreme Bewegungen waren durchweg Begleiterscheinungen der ersten zwei Jahrzehnte nach der politischen Wende. Welche gesellschaftlichen Folgen diese hatten, wurde angesichts der Roma-Morde ersichtlich. Jedoch waren weder die politische Kultur noch die Rechtsvorschriften in der Lage, wirksame Lösungen zur Eindämmung der ausgrenzenden und aggressiven Ideen anzubieten. Die Gesellschaft war gegenüber diesen Gesinnungen aufgrund der Traumata, verursacht durch die politische Wende und spätere Finanzkrise, anfällig.
 

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