Sie können Ihre Zertifikate persönlich, durch einen Bevollmächtigten oder per Post abholen!
Persönlich:
An der Rezeption des Goethe-Instituts während der Öffnungszeiten:
Öffnungszeiten
Wenn Sie die Prüfung in einem unserer Prüfungszentren abgelegt haben, informieren Sie das Prüfungszentrum über die über die Möglichkeit der Abholung von Prüfungszertifikaten.
Mit Vollmacht
Sie können eine Person damit beauftragen, Ihre Bescheinigung in Ihrem Namen abzuholen. Dazu müssen Sie eine ordnungsgemäß unterzeichnete schriftliche Vollmacht ausfüllen, die von zwei Zeugen beglaubigt wird. Im Besitz dieses Formulars kann die bevollmächtigte Person im Falle einer persönlichen Abnahme durch Vorlage der Vollmacht und des Personalausweises in Ihrem Namen handeln.
Die Vollmacht muss Angaben zur Person des Bevollmächtigten und des Vertreters (Geburtsdatum und Ausweisnummer), Angaben zur Prüfung (Art, Niveau, Datum) und die Unterschriften zweier Zeugen enthalten.
Per Post
In Ausnahmefällen können Sie sich die Bescheinigung über die Sprachprüfung per Post zuschicken lassen. Sie müssen dies schriftlich bei dem Sprachprüfungszentrum beantragen, das die Sprachprüfung organisiert hat. Die Bescheinigung wird vom Prüfungszentrum nach Eingang Ihres Antrags per Post zugestellt. Wir können nicht für auf dem Postweg beschädigte oder verlorene Zertifikate verantwortlich gemacht werden!