Information und
Prüfungsergebnisse

Unsere Prüfungen

Die Prüfungen können Sie in ganz Polen ablegen: am Goethe-Institut in Warschau, am Goethe-Institut in Krakau, sowie in autorisierten Prüfungszentren. Zu jeder Prüfung bieten wir verschiedene Termine an. Unsere Prüfungen decken alle Niveaus des Europäischen Referenzrahmens ab.

Bevor Sie sich zur Prüfung anmelden, können Sie den Stand Ihrer Sprachkenntnisse in unserem zentralen Online-Test prüfen. Außerdem finden Sie genaue Prüfungsbeschreibungen und Modellsätze auf unseren Internetseiten. Vor den Prüfungsterminen haben Sie die Möglichkeit, eine Probeprüfung abzulegen.
 

Das Goethe-Zertifikat
  • öffnet Perspektiven zu interessanten Arbeitsfeldern
  • ist eine Qualifikation, die den Lebenslauf aufwertet
  • ermöglicht bessere sprachliche Ergebnisse, weil man auf ein präzises Ziel hin arbeitet
Warum ein Zertifikat des Goethe-Instituts?
  • es entspricht den Kriterien des Europäischen Referenzrahmens (Stufen A1 – C2)
  • es ist als internationaler Standard eingetragen 
  • Qualitätsgarantie - das Goethe-Institut ist Mitglied der ALTE, “Association of Language Testers in Europe”
Die Prüfungsteilnehmenden sind dazu verpflichtet, die Prüfungsordnung zur Kenntnis zu nehmen.
Mit der Einreichung des Anmeldeformulars und mit der Überweisung der Prüfungsgebühr bestätigt der/die Prüfungsteilnehmer/-in, dass er/sie die Prüfungsordnung sowie die Durchführungsbestimmungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung zur Kenntnis genommen hat und anerkennt.
 
1. Teilnahmebedingungen 

1.1. Die Teilnahme an der Prüfung ist nur dann möglich, wenn fristgerecht, d.h. bis zum Tag, an dem die Anmeldefrist für die jeweilige Prüfung abläuft, das Anmeldeformular beim Goethe-Institut Warschau eingereicht und die Prüfungsgebühr entrichtet worden ist.
1.2. Die Prüfungsgebühr kann per Kartenzahlung im Sitz des Goethe-Instituts Warschau oder per Banküberweisung entrichtet werden.
1.3. Den Prüfungsteilnehmenden, die die Teilnahmebedingungen erfüllt haben (vgl. 1.1), wird eine Anmeldebestätigung an die im Anmeldeformular angegebene E-Mail-Adresse zugeschickt.
1.4. Ärztliche Bescheinigungen über eine chronische Krankheit oder Behinderung der Prüfungsteilnehmenden können bis zum Tag, an dem die Anmeldefrist abläuft, eingereicht werden.

2. Allgemeine Informationen

2.1. Prüfungsteilnehmende müssen sich zur Prüfung pünktlich einfinden. Im Falle einer Verspätung wird der/die Teilnehmende nicht in den Prüfungsraum hineingelassen.
2.2. Prüfungsteilnehmende müssen sich bei allen Prüfungsteilen mit einem Identitätsnachweis (ein  amtliches Ausweisdokument mit einem aktuellen  Lichtbild) ausweisen.
2.3. Prüfungsteilnehmende benötigen zur Prüfung zulässiges Schreibwerkzeug (Kugelschreiber, Füller, Faser- oder Gelstifte in Schwarz oder Blau).
2.4. Während der Prüfung sind Mobiltelefone, andere elektronische Geräte, Wörterbücher sowie alle anderen Hilfsmittel nicht zugelassen. Ausnahmen regeln die Durchführungsbestimmungen für Prüfungsteilnehmende mit spezifischem Bedarf.

3. Rücktritt von der Prüfung

3.1. Die Möglichkeit zum Rücktritt von der Prüfung besteht bis zum Beginn der Prüfung. Der Rücktritt ist nach Prüfungsbeginn nicht möglich und die Prüfung gilt als nicht bestanden.

4. Mitteilung der Prüfungsergebnisse / Zertifikat

4.1. Prüfungsergebnisse könnnen online ca. 2 Wochen nach dem Prüfungstermin abgerufen werden.
4.2. Das Zertifikat mit den Prüfungsergebnissen kann an der Rezeption des Goethe-Instituts abgeholt werden oder es kann dem/der Prüfungsteilnehmenden per Einschreiben an die im Anmeldeformular genannte Adresse innerhalb von 2 Wochen nach Abschluss der Prüfung zugeschickt werden, je nachdem welche Möglichkeit im Anmeldeformular gewählt wurde.

5. Wiederholung der Prüfung

5.1. Die nicht-modularen Prüfungen (GZ A1, GZ A2, GZ C1) können nur als Ganzes beliebig oft wiederholt werden. Wird nur einer der Prüfungsteile bei nicht-modularen Prüfungen  – der schriftliche oder der mündliche Teil – nicht bestanden, gilt die gesamte Prüfung als nicht bestanden.
5.2. Bei modularen Prüfungen (GZ B1, GZ B2, GZ C2) besteht die Möglichkeit, einzelne Module beliebig oft zu wiederholen.

6.   Einsichtnahme

6.1. Prüfungsteilnehmende (Minderjährige in Begleitung eines/einer Erziehungsberechtigten) können Einsicht in ihre Prüfungsteile bekommen.
6.2. Zur Einsichtnahme ist ein gesonderter Termin im Prüfungsbüro zu vereinbaren.
6.3. Bei der Einsichtnahme dürfen keine Auszüge, Kopien oder Abschriften angefertigt werden. 
 
7.    Einsprüche

7.1. Ein Einspruch gegen das Prüfungsergebnis ist innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses schriftlich bei der Leitung des Prüfungszentrums, an dem die Prüfung abgelegt wurde, zu erheben. Unbegründete oder nicht ausreichend begründete Anträge kann das Goethe-Institut zurückweisen. Der bloße Hinweis auf eine nicht erreichte Punktzahl ist als Begründung nicht ausreichend.
7.2. Der/Die Prüfungsverantwortliche des jeweiligen Prüfungszentrums entscheidet darüber, ob dem Einspruch stattgegeben wird. In Zweifelsfällen wendet er/sie sich an die Zentrale des Goethe-Instituts und diese entscheidet. Diese Entscheidung ist endgültig und nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
7.3. Ein Einspruch gegen die Durchführung der Prüfung ist unmittelbar nach Ablegen der Prüfung bei der Leitung des zuständigen Prüfungszentrums, an dem die Prüfung abgelegt wurde, zu erheben. Der/Die Prüfungsverantwortliche holt die Stellungnahmen aller Beteiligten ein, entscheidet über den Einspruch und verfasst eine Aktennotiz über den Vorgang. In Zweifelsfällen entscheidet die Zentrale des Goethe-Instituts.
Das Goethe-Institut nimmt den Schutz Ihrer Daten sehr ernst. Mit dieser Datenschutzerklärung möchten wir Sie transparent informieren, welche personenbezogenen Daten („Ihre Daten“) wir über Sie erheben, verarbeiten und nutzen, wenn Sie Sich für einen Kurs und/oder Prüfung beim Goethe-Institut anmelden.

Datenschutzerklärung
Wenn Sie Ihre Prüfung an einem Goethe-Institut abgelegt haben, können Sie Ihre Prüfungsergebnisse in Ihrem Account auf Mein Goethe.de im Teil Prüfungen abrufen. Unsere kurze Video-Anleitung hilft Ihnen dabei.

Sprachkompetenz (GER)

  Elementare Sprachverwendung
  A1
Kann vertraute, alltägliche Ausdrücke und ganz einfache Sätze verstehen und verwenden, die auf die Befriedigung konkreter Bedürfnisse zielen. Kann sich und andere vorstellen und anderen Leuten Fragen zu ihrer Person stellen - z.B. wo sie wohnen, was für Leute sie kennen oder was für Dinge sie haben - und kann auf Fragen dieser Art Antwort geben. Kann sich auf einfache Art verständigen, wenn die Gesprächspartnerinnen oder Gesprächspartner langsam und deutlich sprechen und bereit sind zu helfen.
  A2
Kann Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke verstehen, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen (z. B. Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung). Kann sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen einfachen und direkten Austausch von Informationen über vertraute und geläufige Dinge geht. Kann mit einfachen Mitteln die eigene Herkunft und Ausbildung, die direkte Umgebung und Dinge im Zusammenhang mit unmittelbaren Bedürfnissen beschreiben.
  Selbstständige Sprachverwendung
  B1
Kann die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht. Kann die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet. Kann sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessengebiete äußern. Kann über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Träume, Hoffnungen und Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben.
  B2
Kann die Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen verstehen; versteht im eigenen Spezialgebiet auch Fachdiskussionen. Kann sich so spontan und fließend verständigen, dass ein normales Gespräch mit Muttersprachlern ohne größere Anstrengung auf beiden Seiten gut möglich ist. Kann sich zu einem breiten Themenspektrum klar und detailliert ausdrücken, einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern und die Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben.
  Kompetente Sprachverwendung
  C1
Kann ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen. Kann sich spontan und fließend ausdrücken, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Kann die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebrauchen. Kann sich klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten äußern und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwenden.
  C2
Kann praktisch alles, was er / sie liest oder hört, mühelos verstehen. Kann Informationen aus verschiedenen schriftlichen und mündlichen Quellen zusammenfassen und dabei Begründungen und Erklärungen in einer zusammenhängenden Darstellung wiedergeben. Kann sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen.