Stipendium
Schutzräume für gefährdete Kunst- und Kulturschaffende

Die Martin Roth-Initiative (MRI) unterstützt gefährdete Künstler*innen und Kulturtätige, indem sie temporäre Schutzaufenthalte in Deutschland oder in Ländern ihrer Herkunftsregion ermöglicht.
Die Martin Roth-Initiative (MRI) wurde vom Institut für Auslandsbeziehungen (ifa) und dem Goethe-Institut als Gemeinschaftsprojekt ins Leben gerufen, um auf den weltweiten Rückgang vor politischer Freiräume zu reagieren.

Martin Roth-Initiative Illustration: Lisa Bogerts

Förderbedingungen

Künstler*innen und Kulturtätige weltweit,
  • die sich für eine offene Gesellschaft, Freiheit, Frieden und Demokratie einsetzen, jegliche Art der Diskriminierung ablehnen und aufgrund ihres Engagements oder aus anderen Gründen Verfolgung bzw. Bedrohungen erfahren,
  • die in ihren Herkunftsländern noch aktiv sind, sich erst seit Kurzem außerhalb ihres Herkunftslandes aufhalten (Ausreise nach dem 28.02.2025) oder die an ihren aktuellen Aufenthaltsorten nicht sicher sind,
  • die keinen Zugang zu einem sicheren Aufenthaltsland haben,
  • die über Sprachkenntnisse verfügen, die eine Zusammenarbeit mit der Gastinstitution ermöglichen, 
  • die nachweislich künstlerisch/kulturell tätig sind und deren Tätigkeit erwiesenermaßen über eine künstlerisch-kulturelle beziehungsweise gesellschaftliche Relevanz verfügen.
Gastorganisationen können Kultureinrichtungen und Kollektive (beispielsweise Museen, Theater und Festivals) oder gesellschaftlich relevante Organisationen sein, die Stipendiat*innen temporär begleiten, ihre künstlerisch/kulturelle Weiterarbeit unterstützen und ein notwendiges Maß an Betreuung zur Verfügung stellen. Gastorganisationen stellen den Antrag gemeinsam mit Künstler*innen und Kulturtätigen.

Die MRI fördert kulturelle und zivilgesellschaftliche Einrichtungen in Deutschland und in der Herkunftsregion der Zielgruppe, damit diese gefährdete Künstler*innen und Kulturtätige temporär aufnehmen, ihnen Stipendien auszahlen und so die Fortführung ihrer Arbeit in einem sichereren Kontext gewährleisten können. Außerdem bietet die MRI andere Fördermöglichkeiten für Künstler*innen und Kulturtätige einschließlich Direktförderungen, die es ihnen ermöglichen, ohne Gastorganisationen Unterstützung zu erhalten.

In den unterschiedlichen Programmlinien kann die Förderung beinhalten:
  • ein monatliches Stipendium, 
  • individuelle Unterstützungsleistungen (nach Bedarf Sprachkurse, Trainings, Vernetzungsmaßnahmen, etc.), 
  • finanzielle Unterstützung für zusätzlichen Personalaufwand der Gastorganisation in angemessenem Umfang, 
  • begleitende Projektberatung durch die MRI sowie Vernetzungsmaßnahmen und Erfahrungsaustausch mit anderen Gastorganisationen und Stipendiat*innen. 
 

Die Martin Roth-Initiative prüft die Anträge formal. Ein unabhängiges Auswahlgremium entscheidet anschließend über Förderzusagen anhand folgender Kriterien:  
  • Gefährdungslage der Künstler*innen und Kulturtätigen
  • Inhalt, Qualität und gesellschaftliche Relevanz des bisherigen Schaffens
  • Qualität des Antrags und Kapazitäten der Gastorganisation
  • Eignung der Gastorganisation in Bezug auf Betreuung, Integration und künstlerische Zusammenarbeit mit Stipendiat*innen
  • positiver Impact auf die Herkunftsgesellschaft oder Deutschland durch das beantragte Projekt
  • Gender- und Diversity-Aspekte

Die Bewerbungsprozesse unterscheiden sich nach Programmlinien und erfolgen entweder über eine Bewerbungsplattform oder per Direktansprache an die Martin Roth-Initiative. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite der Martin Roth-Initiative.

Nächster Bewerbungsschluss

Die aktuelle Ausschreibung läuft bis zum 29.08.2025.

Kontakt

Martin Roth-Initiative
Linienstraße 139/140
D-10115 Berlin
info@martin-roth-initiative.de Tel. +493028449177

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