Stipendium
Schutzräume für gefährdete Kunst- und Kulturtätige
Die Martin Roth-Initiative (MRI) unterstützt gefährdete Künstlerinnen und Künstler und Kulturtätige, indem sie temporäre Schutzaufenthalte in Deutschland oder in Ländern ihrer Herkunftsregion ermöglicht.
Die Martin Roth-Initiative (MRI) wurde vom Institut für Auslandsbeziehungen (ifa) und dem Goethe-Institut als Gemeinschaftsprojekt ins Leben gerufen, finanziert vom Auswärtigen Amt.
Förderbedingungen
Künstlerinnen und Künstler sowie Kulturtätige,
- die sich für eine offene Gesellschaft, Freiheit, Frieden und Demokratie einsetzen, jegliche Art der Diskriminierung ablehnen und aufgrund ihres Engagements oder aus anderen Gründen Verfolgung bzw. Bedrohungen erfahren
- die in ihren Herkunftsländern noch aktiv sind, sich erst seit Kurzem außerhalb ihres Herkunftslandes aufhalten oder die an ihren aktuellen Aufenthaltsorten nicht sicher sind
- die keinen Zugang zu einem sicheren Aufenthaltsland haben
- die über Sprachkenntnisse verfügen, die eine Zusammenarbeit mit der Gastinstitution ermöglichen
- die nachweislich künstlerisch/kulturell tätig sind und deren Tätigkeit erwiesenermaßen über eine künstlerisch-kulturelle beziehungsweise gesellschaftliche Relevanz verfügt
Die MRI fördert kulturelle und zivilgesellschaftliche Einrichtungen in Deutschland und in der Herkunftsregion der Zielgruppe, damit diese gefährdete Künstlerinnen und Künstler und Kulturtätige temporär aufnehmen, ihnen Stipendien auszahlen und so die Fortführung ihrer Arbeit in einem sichereren Kontext gewährleisten können. Außerdem bietet die MRI andere Fördermöglichkeiten für Künstlerinnen und Künstler und Kulturtätige einschließlich Direktförderungen, die es ihnen ermöglichen, ohne Gastorganisationen Unterstützung zu erhalten.
In den unterschiedlichen Programmlinien kann die Förderung beinhalten:
In den unterschiedlichen Programmlinien kann die Förderung beinhalten:
- ein monatliches Stipendium,
- individuelle Unterstützungsleistungen (nach Bedarf Sprachkurse, Trainings, Vernetzungsmaßnahmen, etc.),
- finanzielle Unterstützung für zusätzlichen Personalaufwand der Gastorganisation in angemessenem Umfang,
- begleitende Projektberatung durch die MRI sowie Vernetzungsmaßnahmen und Erfahrungsaustausch mit anderen Gastorganisationen und Stipendiatinnen und Stipendiaten.
Die Martin Roth-Initiative prüft die Anträge formal. Ein unabhängiges Auswahlgremium entscheidet anschließend über Förderzusagen anhand folgender Kriterien:
- Gefährdungslage der Künstlerinnen und Künstler und Kulturtätigen
- Inhalt, Qualität und gesellschaftliche Relevanz des bisherigen Schaffens
- Qualität des Antrags und Kapazitäten der Gastorganisation
- Eignung der Gastorganisation in Bezug auf Betreuung, Integration und künstlerische Zusammenarbeit mit Stipendiatinnen und Stipendiaten
- positiver Impact auf die Herkunftsgesellschaft oder Deutschland durch das beantragte Projekt
- Gender- und Diversity-Aspekte
Die Bewerbungsprozesse unterscheiden sich nach Programmlinien und erfolgen entweder über eine Bewerbungsplattform oder per Direktansprache an die Martin Roth-Initiative. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite der Martin Roth-Initiative.
Nächster Bewerbungsschluss
Die aktuelle Ausschreibung für temporäre Schutzaufenthalte in Deutschland läuft vom 06.07. bis zum 11.09.2026.