Stipendium
Schutzräume für gefährdete Kunst- und Kulturschaffende
Die Martin Roth-Initiative (MRI) unterstützt gefährdete Künstler*innen und Kulturtätige, indem sie temporäre Schutzaufenthalte in Deutschland oder in Ländern ihrer Herkunftsregion ermöglicht.
Die Martin Roth-Initiative (MRI) wurde vom Institut für Auslandsbeziehungen (ifa) und dem Goethe-Institut als Gemeinschaftsprojekt ins Leben gerufen, um auf den weltweiten Rückgang vor politischer Freiräume zu reagieren.
Förderbedingungen
Künstler*innen und Kulturtätige weltweit,
- die sich für eine offene Gesellschaft, Freiheit, Frieden und Demokratie einsetzen, jegliche Art der Diskriminierung ablehnen und aufgrund ihres Engagements oder aus anderen Gründen Verfolgung bzw. Bedrohungen erfahren,
- die in ihren Herkunftsländern noch aktiv sind, sich erst seit Kurzem außerhalb ihres Herkunftslandes aufhalten (Ausreise nach dem 28.02.2025) oder die an ihren aktuellen Aufenthaltsorten nicht sicher sind,
- die keinen Zugang zu einem sicheren Aufenthaltsland haben,
- die über Sprachkenntnisse verfügen, die eine Zusammenarbeit mit der Gastinstitution ermöglichen,
- die nachweislich künstlerisch/kulturell tätig sind und deren Tätigkeit erwiesenermaßen über eine künstlerisch-kulturelle beziehungsweise gesellschaftliche Relevanz verfügen.
Die MRI fördert kulturelle und zivilgesellschaftliche Einrichtungen in Deutschland und in der Herkunftsregion der Zielgruppe, damit diese gefährdete Künstler*innen und Kulturtätige temporär aufnehmen, ihnen Stipendien auszahlen und so die Fortführung ihrer Arbeit in einem sichereren Kontext gewährleisten können. Außerdem bietet die MRI andere Fördermöglichkeiten für Künstler*innen und Kulturtätige einschließlich Direktförderungen, die es ihnen ermöglichen, ohne Gastorganisationen Unterstützung zu erhalten.
In den unterschiedlichen Programmlinien kann die Förderung beinhalten:
In den unterschiedlichen Programmlinien kann die Förderung beinhalten:
- ein monatliches Stipendium,
- individuelle Unterstützungsleistungen (nach Bedarf Sprachkurse, Trainings, Vernetzungsmaßnahmen, etc.),
- finanzielle Unterstützung für zusätzlichen Personalaufwand der Gastorganisation in angemessenem Umfang,
- begleitende Projektberatung durch die MRI sowie Vernetzungsmaßnahmen und Erfahrungsaustausch mit anderen Gastorganisationen und Stipendiat*innen.
Die Martin Roth-Initiative prüft die Anträge formal. Ein unabhängiges Auswahlgremium entscheidet anschließend über Förderzusagen anhand folgender Kriterien:
- Gefährdungslage der Künstler*innen und Kulturtätigen
- Inhalt, Qualität und gesellschaftliche Relevanz des bisherigen Schaffens
- Qualität des Antrags und Kapazitäten der Gastorganisation
- Eignung der Gastorganisation in Bezug auf Betreuung, Integration und künstlerische Zusammenarbeit mit Stipendiat*innen
- positiver Impact auf die Herkunftsgesellschaft oder Deutschland durch das beantragte Projekt
- Gender- und Diversity-Aspekte
Die Bewerbungsprozesse unterscheiden sich nach Programmlinien und erfolgen entweder über eine Bewerbungsplattform oder per Direktansprache an die Martin Roth-Initiative. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite der Martin Roth-Initiative.
Nächster Bewerbungsschluss
Die aktuelle Ausschreibung läuft bis zum 29.08.2025.
Kontakt
Martin Roth-Initiative
Linienstraße 139/140
D-10115 Berlin
info@martin-roth-initiative.de Tel. +493028449177
Linienstraße 139/140
D-10115 Berlin
info@martin-roth-initiative.de Tel. +493028449177