Nach Ihrer Bewerbung zum 1. März, 1. Juni, 15. September oder 1. Dezember gibt das Goethe-Institut Ihres Landes eine Stellungnahme zu Ihrer Bewerbung ab. Wenn es die Förderung Ihres Projekts befürwortet, sendet es seine Empfehlung an die Zentrale des Goethe‑Instituts in München.
Die Auswahl der zu fördernden Übersetzungen wird von einer sechsköpfigen Jury getroffen, die sich aus zwei Literaturkritiker*innen, einem*einer jährlich wechselnden Verlagsmitarbeiter*in aus dem Bereich Rechte & Lizenzen sowie drei Mitarbeiter*innen des Bereichs Literatur und Übersetzungsförderung des Goethe‑Instituts zusammensetzt.
Der Ausschuss tritt viermal jährlich zu folgenden Terminen zusammen:
Die Auswahl der zu fördernden Übersetzungen wird von einer sechsköpfigen Jury getroffen, die sich aus zwei Literaturkritiker*innen, einem*einer jährlich wechselnden Verlagsmitarbeiter*in aus dem Bereich Rechte & Lizenzen sowie drei Mitarbeiter*innen des Bereichs Literatur und Übersetzungsförderung des Goethe‑Instituts zusammensetzt.
Der Ausschuss tritt viermal jährlich zu folgenden Terminen zusammen:
- Ende April / Anfang Mai: Bewerbungszeitraum 1. Februar bis 1. März
- Ende Juli: Bewerbungszeitraum 1. Mai bis 1. Juni
- Anfang November: Bewerbungszeitraum 15. August bis 15. September
- Anfang Februar: Bewerbungszeitraum 1. November bis 1. Dezember
- Verlage: Berechtigt zur Bewerbung sind ausschließlich ausländische Verlage.
- Publizierte Werke: Gefördert werden Übersetzungen von Werken deutscher Autor*innen, die in gedruckter Form bei einem Verlag im deutschen Sprachraum publiziert sind.
- Übersetzung aus dem Original: Die Übersetzung ist aus dem deutschen Originaltext vorzunehmen.
- Erscheinungstermin der Übersetzung: Das Projekt darf sich zum Zeitpunkt des Abschlusses des Fördervertrags noch nicht im Stadium der Drucklegung befinden, damit das Goethe‑Institut als Förderer in der Buchausgabe der Übersetzung genannt und das Logo des Goethe‑Instituts abgedruckt werden kann.
- Zuschuss zu den Übersetzungskosten: Im Falle einer Förderung erstattet das Goethe‑Institut dem ausländischen Verlag nach Erscheinen der Fremdsprachenausgabe einen Anteil der Übersetzungskosten. Eine vollständige Übernahme der Übersetzungskosten sowie die Finanzierung von Lizenz-, Druck- oder Redaktionskosten sind nicht vorgesehen.
- Nennung des Goethe-Instituts und Abdruck des Logos: Der ausländische Verlag ist verpflichtet, im Impressum das Goethe‑Institut als Förderer zu nennen und das Logo des Goethe‑Instituts abzudrucken. Sollte er dies versäumen, wird die Fördersumme nicht ausgezahlt.
- Übersetzungshonorar: Im Falle einer Förderung können für die Festlegung der Fördersumme nur solche Honorare herangezogen werden, die die Übersetzer*innen spätestens bei Erscheinen der Übersetzung ausgezahlt bekommen.
- Übersetzung als E-Book in Onleihe: Übersetzungen, die auch als E‑Book (elektronisches Buch) erscheinen, möchte das Goethe‑Institut in seiner Onleihe für angemeldete Nutzer*innen zur Ausleihe zur Verfügung stellen. Der ausländische Verlag verpflichtet sich, dem Goethe‑Institut die Übersetzung im epub‑Format zur Verfügung zu stellen.
Hier finden Sie das Logo des Goethe-Instituts zum Abdruck in geförderten Übersetzungen:
Sarah Foezon
Goethe-Institut Paris
Leitung Information & Bibliothek
Sarah.Foezon@goethe.de
+33 1 44439261
Jacob Hochrein
Goethe-Institut Nancy
Leitung Information & Bibliothek
Jacob.Hochrein@goethe.de
+33 3 83359273
Für Gegenwartsliteratur, Sachbuch und Graphic Novel ist das Goethe-Institut Paris zuständig; für Kinder- und Jugendliteratur wenden Sie sich bitte an das Goethe-Institut Nancy.