Ausleihbedingungen - Goethe-Institut Frankreich

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Ausleihbedingungen

Bildausschnitt: beleuchteter, festlicher, vertäfelter Filmvorführraum

Richtlinien und Rechte

Die Filme müssen gemäß der Richtlinien des nicht kommerziellen Filmverleihs vorgeführt werden. Informationen zu den Richtlinien können beim Centre National de la Cinématographie, Service de l’inspection, rue de Lübeck 12, 75116 Paris, Telefon 01 44 34 34 40 eingeholt werden.

Die Filmausleihe gilt ausschließlich für nicht kommerzielle Vorführungen. Die Anzahl der Einsätze ist auf maximal zwei Vorführungen begrenzt. Für jede weitere Vorführung muss die Genehmigung des Filmarchivs eingeholt werden.

Das Überspielen eines Films auf Video/DVD (Digital Video Disc) und jegliche andere Bild- und Tonträger ist strikt untersagt. Unrechtmäßige Filmvorführungen können strafrechtlich verfolgt werden.

Zur Wahrung der Autor*innenrechte müssen die Filmwerke in ihrer Gesamtheit vorgeführt und dürfen nicht verändert werden. Die Vorführrechte dürfen nicht an Dritte übertragen werden. Werbemaßnahmen sind nur in Form von redaktionellen Presseankündigungen zulässig.

Transport

Der Transportweg für 16‑Millimeter- und 35‑Millimeter‑Filmkopien ist ausschließlich über Speditionen abzuwickeln. Die Transportkosten für Hin- und Rücktransport gehen zu Lasten der Entleihenden. Sollte das Goethe‑Institut Paris den Transport veranlassen, werden die Transportkosten den Entleihenden in Rechnung gestellt. Für den 35‑Millimeter‑Filmversand aus dem Zentralarchiv gelten Sonderkonditionen. Für die Kostenübernahme gelten die mit dem Goethe‑Institut Paris jeweils getroffenen Absprachen.
  • Die 16‑Millimeter- beziehungsweise 35‑Millimeter‑Filmkopien sind in den Original‑Hartkartons beziehungsweise -Koffern zu belassen.
  • DVD-/Blu‑ray‑Material ist ausschließlich in Luftpolsterumschlägen oder festen Paketkartons auf dem Postweg oder per Kurierdienst zu versenden.
  • Im Rahmen einer DVD‑Ausleihe werden sämtliche Versandkosten über fünf Euro den Entleihenden in Rechnung gestellt. Die Entleihenden haften für Schäden beziehungsweise Verlust auf dem Transportweg.
  • DCPs (Digital Cinema Packages) sind ausschließlich per Spedition oder per Einschreiben zu verschicken.
Nach der Vorführung sind die Filme am nächsten Tag an folgende Adresse zurückzusenden:
Goethe-Institut Filmarchiv Frankreich
98, rue des stations
59000 Lille
Telefon: +3 33 20 57 27 72
E‑Mail:
film@lille.goethe.org

Termine und Fristen

Bitte bestellen Sie die Filme so früh wie möglich. Die auf dem Versandschein angegebenen Rückversanddaten sind unbedingt einzuhalten.

Vorführberichte und Kopienschäden

Die Angaben zur Anzahl der Vorführungen und Zuschauer*innen auf dem beigefügten Berichtzettel sind verpflichtend. Der Prüfbericht informiert die Entleihenden über den technischen Zustand der Kopie.
 
DVD, Blu-ray, DCP: Dieses Vorführmaterial ist in den Originalboxen zu belassen und Schäden beziehungsweise technische Abspielprobleme sind unbedingt zu melden. Jeder Filmschaden ist unverzüglich durch Beschreibung der Mängel mitzuteilen.
DCP‑Dateien dürfen nur in der mit dem Goethe‑Institut vereinbarten Anzahl vorgeführt werden und sind im Anschluss zu löschen.

16‑Millimeter‑Kopien und 35‑Millimeter‑Kopien: Die 16‑Millimeter‑Filmkopien sind sehr empfindlich und heute unersetzbar. Für ihren Erhalt sowie zur Vorführung von 35‑Millimeter‑Filmkopien sind einwandfreies Vorführmaterial sowie eine fachgerechte Behandlung durch geschultes Personal unerlässlich.

Um Transportschäden zu vermeiden, sind die Filme unbedingt aufzuspulen und die Vorlaufbänder zu befestigen. Filmrisse dürfen nur mit professionellem Klebeband behoben und müssen auf dem beigefügten Berichtzettel erwähnt werden. Die Filmkopien (16 Millimeter und 35 Millimeter) werden nach der Rückkehr auf ihren Zustand untersucht. Die Entleihenden haften für von ihnen verursachten Schäden. Filmreparatur- beziehungsweise Kopienziehungskosten können ihnen in Rechnung gestellt werden.

Allgemeine Informationen

Das Goethe‑Institut behält sich das Recht vor, im Fall von Missachtung der Ausleihbedingungen und/oder im wiederholten Schadensfall, den Entleihenden jede weitere Filmausleihe zu versagen. Das Goethe‑Institut Paris ist nicht haftbar, falls in Verantwortung Dritter Fristen beziehungsweise Reservierungen nicht eingehalten werden können. Die Erwähnung des Goethe‑Instituts auf allen Werbeträgern zu Filmprogrammen, die mit Kopien des Goethe‑Instituts durchgeführt werden, ist verpflichtend. (Das Logo des Goethe‑Instituts wird auf Wunsch zugeschickt).