Nach Erhalt der in der Ausschreibung genannten Mittel müssen die Begünstigten keine Ausgabenbelege als Teil des Förderabkommens einreichen. Die Vorlage eines Berichts, in dem die durchgeführten Maßnahmen in Schriftform und anhand von Fotos, Videos, Veröffentlichungen usw. dokumentiert werden, ist obligatorisch.