James Harding, Associate Professor of Theatre and Performance Studies, University of Maryland, College Park
Überwachung und Privatsphäre, ein Jahrzehnt nach "Das Leben der Anderen"



Über ein Jahrzehnt ist es her, seit Drehbuchautor und Regisseur Florian Henckel von Donnersmarck Das Leben der Anderen in die Kinos brachte. In dem historisch nicht ganz genauen aber dennoch sehr interessanten Film aus dem Jahr 2006, geht es um die zerstörerischen Überwachungsmethoden der ostdeutschen Geheimpolizei Stasi.

Er handelt von der allmählichen Ernüchterung des Stasibeamten Hauptmann Gerd Wiesler, dessen Auftrag es ist, kompromittierende Informationen über einen erfolgreichen ostdeutschen Bühnenautor namens Georg Dreyman ausfindig zu machen. Auf diese Weise will der Kultusminister, der ein Auge auf Dreymans Freundin geworfen hat, gegen den Schriftsteller vorgehen. All das spielt sich um das Jahr l984 ab und führt letztlich dazu, dass Dreymans Freundin Selbstmord begeht und Stasiagent Wiesler seine Karriere opfert, um den Autor vor der ungerechten Intrige gegen ihn zu schützen. Alles in allem ergibt der Plot einen gediegenen Thriller. Doch was den Streifen zu einem wirklich lohnenden Filmerlebnis macht, ist die Bereitschaft des Regisseurs, die Handlung zum Ende hin fünf oder sechs Jahre in die Zukunft zu projizieren – zu jenem Zeitpunkt nach dem Mauerfall, als der ehemals im Fadenkreuz stehende Bühnenautor endlich begreift, was zuvor geschehen war. Als er seine Stasiakte liest, wird Dreyman klar, wie weit die Stasi in sein Privatleben und in das seiner Freundin eingedrungen war; er begreift das Ausmaß des obszönen Machtmissbrauchs, den dieses Eindringen darstellte. Dem Grundtenor des Films folgend offenbart sich Dreyman dabei auch das persönliche Opfer, das der Agent Wiesler im Alleingang für ihn erbracht hat. Zum Ende des Films wird dieses Opfer sogar ein idealistischer – und somit weitgehend unrealistischer – Kontrastpunkt zu einem politischen System, das von den mächtigen Überwachungswerkzeugen, über die es verfügt, verführt und letztlich pervertiert wird.

Sich von Donnersmarcks Film heute anzusehen, ist eine bizarre Erfahrung. Angesichts der massiven Datenerhebung, die mittlerweile ebenso selbstverständlich zu unserem täglichen Leben gehört, wie das Meer aus Überwachungskameras, uns auf Schritt und Tritt verfolgende GPS-Systeme, oder gar komplexe Technologien wie Gesichtserkennungsprogramme, die uns routinemäßig identifizieren, kommen einem die Überwachungsmethoden in Das Leben der Anderen geradezu possierlich altmodisch vor. Diese Allgegenwart hochmoderner Überwachungsmethoden lässt in der Tat den Schluss des Kultusministers in von Donnersmarcks Film zu, der bei einer zufälligen Begegnung mit Dreyman nach dem Mauerfall zu diesem sagt: „Das Leben war gut in unserer kleinen Republik. Viele begreifen das erst jetzt.“ Der Minister im Film ist freilich eine abstoßende Figur, und über den Film selbst hinaus, verdient ein autoritärer Staat keinerlei Nostalgie, sondern gehört vielmehr in die Mülltonne der Geschichte. Doch die Probleme, die sich uns heute in Bezug auf Überwachung der Gesellschaft stellen, trifft der Kommentar des fiktiven Ministers schon recht gut. Die technischen Grenzen der Werkzeuge, die den ostdeutschen Behörden damals zur Verfügung standen, verwiesen letztlich Menschen wie von Donnersmarcks fiktiven Minister in ihre Schranken. In dieser Hinsicht war das Leben damals vielleicht tatsächlich besser, und vielleicht war Privatsphäre etwas, das es heute so nicht mehr gibt.

Auf alle Fälle lässt sich zumindest der Schluss ziehen, dass es die Deutsche Demokratische Republik vielleicht heute noch gäbe, hätten der Stasi damals die heutigen Überwachungstechnologien zur Verfügung gestanden. Aber weniger hypothetisch gesprochen: Die heutigen Technologien sind wesentlich leistungsstärker als die der Stasi in den Achtziger Jahren verfügbaren Mittel. Und das heißt, dass die Möglichkeiten und die Versuchung, die durch sie dargebotene Macht zu missbrauchen, nur gestiegen sind. Also dürfen wir in unserer Bewertung, was diese Möglichkeiten letztlich bedeuten, nicht naiv sein. Und damit kommen wir zur Frage der Privatsphäre, die in von Donnersmarcks Film thematisiert wird und zu den bizarren historischen Unterschieden, die daraus hervorgehen. Wer sich Das Leben der Anderen heute ansieht, bemerkt wahrscheinlich schnell, wie antiquiert die Überwachungstechnologien im Film sind und wie rasant sich diese Technologien seit 1984 entwickelt haben. Allerdings geben wir vermutlich wesentlich weniger schnell und wohl auch viel widerstrebender zu, wie radikal diese Entwicklung das Konzept von Privatsphäre an sich verändert hat.

Wir scheinen den Begriff der „Privatsphäre“ und unser Recht darauf als fixe und unveränderliche Prinzipien zu sehen und fragen uns nicht, wie sich diese Prinzipien durch das Aufkommen immer komplexerer Überwachungstechnologien gewandelt und entwickelt haben. Das ist kein abstraktes Argument, sondern vielmehr einfach die Erkenntnis der problematischsten Verwerfungslinien und Widersprüche von Überwachung. Das zeigt sich zum Beispiel daran, dass Überwachung (=surveillance), was im Englischen ja wortwörtlich heißt: „von oben auf etwas herabsehen“, konsequent zu Konfigurationen neigt, gerade mit dieser „Aufsicht“ umzugehen und dadurch zwar einzelnen Bürgern die Privatsphäre zu rauben, sie andernorts hingegen jedoch aufrechtzuerhalten. Was ein Film wie Das Leben der Anderen in der Tat nie ganz vorhergesehen hat: Dieses Ausweichen führt tendenziell dann zu den unerhörtesten Verletzungen der Privatsphäre, wenn es nicht von einem Missbrauch staatlicher Gewalt herrührt, sondern von Überwachung als privates Unterfangen, deren Technologien durch Urheberrechtsgesetze geschützt sind. Da lohnt sich die Überlegung, was diese Gesetze eigentlich in einem Zeitalter immer komplexerer Überwachungstechnologien für den Begriff der Privatsphäre an sich bedeuten.

Diese Gesetze rühren an einen der wohl krassesten Widersprüche in Bezug auf heutige Überwachungsgesellschaften: Die Software, die heimlich und ohne Einwilligung Bilder von Individuen aufnimmt und entschlüsselt, wird durch Gesetze geschützt, die den Zugriff darauf beschränken und den Besitzern ausdrücklich die Kontrolle darüber gewähren, wer sie sehen und nutzen darf. Nun könnte man einfach sagen, so funktioniert geistiges Eigentum in unserer Gesellschaft eben. Im Hinblick auf Datenschutz und Überwachung jedoch geht es aber um etwas grundlegend Anderes, als mit anderem geistigen Eigentum. Denn praktisch gesprochen bedeutet der gesetzliche Schutz proprietärer Überwachungssoftware, dass in der Überwachungsgesellschaft die am besten geschützten Bereiche der Privatsphäre nicht mehr menschlich sind: Überwachungstechnologien haben quasi ein Eigenleben entwickelt: „ein Leben der Anderen.“ Kurz gesagt wird genau die Software, die schier unvorstellbare Datenschutzverletzungen möglich macht, in seiner eigenen Privatsphäre gesetzlich geschützt. Das ist die neue Art der Privatsphäre. Und, ganz buchstäblich gesagt, ist sie somit auch eine posthumane Privatsphäre.