Projektförderung
Internationaler Koproduktionsfonds (IKF)
Internationale Koproduktionen stehen beispielhaft für die partnerschaftliche und dialogische Zusammenarbeit. Wir fördern kollaborative Arbeitsprozesse und innovative Produktionen im internationalen Kulturaustausch. Damit unterstützen wir die Entstehung neuer Netzwerke und Arbeitsformen in globalen Zusammenhängen, und fördern damit neue Wege der interkulturellen Zusammenarbeit.
Förderung internationaler Kollaborationsprojekte
Förderbedingungen
Antragstellende sind sowohl natürliche Personen (z.B. Einzelkünstler*innen) als auch juristische Personen (z.B. Institutionen, Vereine, organisierte Gruppen, etc.) im deutschen Ausland, die ihre Vorhaben in dialogorientierter Partnerschaft mit Künstler*innen/Ensembles/Initiativen in Deutschland planen. Entscheidend ist der jeweilige Lebens- und Arbeitsmittelpunkt und nicht die Nationalität.
Wir begrüßen insbesondere Beteiligte aus Entwicklungs- und Transformationsländern.
Sämtliche Projektkosten, wie z.B. Künstler*innenhonorare, Reise- und Produktionskosten können berücksichtigt werden. Die beantragte Fördersumme sollte 30.000 € nicht über- und 15.000 € nicht unterschreiten.
Von der Förderung ausgeschlossen sind rein kommerzielle Projekte, Auftragsarbeiten, reine Gastspiele oder Tourneen, Vorhaben mit reinem Residenzcharakter, Musikaufnahmen, Film- oder Ausstellungsvorhaben ohne performativen Ansatz, sowie laufende Betriebskosten.
Ab 2026 gelten folgende festgelegte Bewerbungszeiträume pro Jahr:
Bewerbungszeitraum 15.1. bis 1.4.2026
Frist: 1.4.2026
Projektbeginn: mit Förderzusage ab 1.7.2026
Projektende: bis spätestens 1.10.2027
Verwendungsnachweis: bis zum 1.12.2027 vorzulegen
Bewerbungszeitraum 15.7. bis 1.10.2026 (Änderungen vorbehalten)
Frist: 1.10.2026
Projektbeginn: mit Förderzusage ab 4.1.2027
Projektende: bis spätestens 1.4.2028
Verwendungsnachweis: bis zum 1.6.2028 vorzulegen
Begonnene Maßnahmen, d.h. Vorhaben, in deren Zusammenhang bereits Verträge abgeschlossen oder Buchungen (z. B. für Flüge) getätigt wurden, können nicht gefördert werden. Bevor Sie Verbindlichkeiten eingehen, ist es daher erforderlich, den sogenannten vorzeitigen Maßnahmenbeginn formlos per E-Mail zu beantragen. Die Vergabe des vorzeitigen Maßnahmenbeginns beinhaltet weder eine Förderzusage noch eine Förderabsichtserklärung.
- Projekt in den Bereichen Musik, Theater, Tanz, Performance
- Antragsstellende mit Lebens- und Arbeitsmittelpunkt im deutschen Ausland (Österreich und die Schweiz ausgeschlossen)
- Qualität des Projekts und der künstlerischen Idee
- Ausgewogene Projektpartnerschaft sowohl beim gemeinsamen Kreationsprozess als auch bei Bemühungen zur Finanzierung
- Relevanz der beteiligten Künstler*innen in ihren Szenen
- Solider Finanzplan mit allen Projektkosten und nachweisbaren Eigenmitteln (z.B. Eintrittsgelder, Beiträge von Koproduzenten, etc.), und/oder Drittmitteln (weitere Fördergelder, Sponsoren, etc.) und/oder Sachleistungen. (Achtung: Der IKF bietet lediglich eine Teilfinanzierung bis zu 75% der Gesamtproduktionskosten.)
- Realisierung mindestens einer Aufführung außerhalb Deutschlands, nach Möglichkeit auch in Deutschland
- Der Projektzeitraum soll die unter „Fristen und Auswahlprozess“ genannten Anforderungen entsprechen
Für die Kontaktaufnahme mit einem lokalen Goethe-Institut, suchen Sie bitte auf unserer Webseite unter Standorte das nächstgelegene Institut heraus und kontaktieren Sie unsere Kolleg*innen dort (Institutsleitung sowie Kulturprogramm-Mitarbeiter*innen).
Unvollständige und zu spät eingegangene Projektanträge können nicht berücksichtigt werden.
Bitte geben Sie bei Fragen zu laufenden oder früheren Anträgen Ihre ANTRAGSNUMMER an.
Nächste Bewerbungsrunde
Bei der ersten Runde sind Bewerbungen vom Mitte Januar bis 1. April 2026 möglich. Diese Runde richtet sich an Projekte mit Projektbeginn ab Juli 2026 und Projektende bis 1. Oktober 2027.
Die zweite Bewerbungsrunde ist ab Mitte Juli geplant mit einer Frist am 1. Oktober 2026. Diese Runde richtet sich wiederum an Projekte mit Projektbeginn ab 2027 und Projektende bis 1. April 2028.
Wir empfehlen Ihnen, sich regelmäßig auf unserer Webseite über den Bewerbungsprozess zu informieren.
FAQ
Geförderte Produktionen
Inklusion und Nachhaltigkeit
Uns ist auch sehr daran gelegen, Projekte nachhaltig zu gestalten. Gerne beraten wir Sie dabei, Ihr Projekt umweltfreundlich zu planen.