Projektförderung
Internationaler Koproduktionsfonds (IKF)
Internationale Koproduktionen stehen beispielhaft für die partnerschaftliche und dialogische Zusammenarbeit. Wir fördern kollaborative Arbeitsprozesse und innovative Produktionen im internationalen Kulturaustausch. Damit unterstützen wir die Entstehung neuer Netzwerke und Arbeitsformen in globalen Zusammenhängen und erproben neue Wege der interkulturellen Zusammenarbeit.
Förderbedingungen
Wir begrüßen insbesondere Beteiligte aus Entwicklungs- und Transformationsländern.
- Die beantragten Projekte betreffen die darstellenden Künste (keine Film- oder reine Ausstellungsprojekte)
- Qualität des Projekts
- Relevanz der beteiligten Künstler*innen in ihren Szenen
- Budgeterstellung mit ausgewiesenen Eigen-/Drittmitteln und solidem Finanzplan
- ausgewogene Projektpartnerschaft, künstlerische Kollaboration
- Realisierung mindestens einer Aufführung außerhalb Deutschlands, nach Möglichkeit auch in Deutschland
- Der Projektzeitraum sollte nicht länger als 24 Monate betragen.
Das Blanko Bewerbungsformular gibt eine Übersicht über den Aufbau des Onlineformulars. Bitte lesen Sie die Erläuterungen und die Checkliste gründlich, bevor Sie einen Antrag ausfüllen.
Eine Förderung durch den IKF setzt voraus, dass mindestens zwei Beteiligte miteinander kooperieren. Insofern ist eine Partnerschaft mit Künstler*innen bzw. Ensembles aus Deutschland unerlässlich. Dritte und weitere Koproduzent*innen sind zur Erlangung der Koproduktionsförderung nicht zwingend erforderlich, erhöhen jedoch die Chancen auf Bewilligung. Die Definition von „Koproduzent*in" ist bewusst weit gefasst. Entscheidend ist ein substantieller Beitrag zur Produktion.
Die Antragstellung ist seit der 13. Förderrunde zweistufig.
Dabei werden in der ersten Stufe eine Präsentation (Project Pitch) von max. 2500 Zeichen sowie Eckdaten zu den Koproduzent*innen und zum Projektbudget eingereicht.
Für die zweite, umfangreiche Antragstellung (im Aufbau wie der Antrag bisher) werden nur diejenigen Projekte freigeschaltet, die durch das Pitch überzeugen konnten. Im Falle einer positiven Rückmeldung, haben Sie zur Nachreichung des ausführlichen Antrags weitere drei Wochen Zeit.
Wie auch schon in der vergangenen Förderrunde, ist eine Kontaktaufnahme mit dem lokalen Goethe-Institut eine obligatorische Voraussetzung (Pflichtangabe) für die Einreichung eines Fördergesuchs. Bitte beachten Sie, dass es 2023 nur eine Förderrunde geben wird.
Bitte geben Sie bei Fragen zu laufenden oder früheren Anträgen Ihre Auftragsnummer an.
Leitfaden-Projektbeschreibung (PDF, 90 kB)
Muster 1 Kosten- und Finanzierungsplan (PDF, 91 kB)
Muster 2 Kosten- und Finanzierungsplan (PDF, 36 kB)
Template Kosten und Finanzierungsplan (Excel Download) (XLSX, 17 kB)
Fiche d'information sur le fonds et sur l'application (PDF, 156 kB)
Hoja Informativa sobre el fondo y sobre la aplicación (PDF, 161 kB)
Информационный листок о Фонде и о заявке (PDF, 253 kB)
Bitte beachten Sie die geltende Datenschutzerklärung.
Nächster Bewerbungsschluss
FAQ
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