Projektförderung
Internationaler Koproduktionsfonds (IKF)

Internationale Koproduktionen stehen beispielhaft für die partnerschaftliche und dialogische Zusammenarbeit. Wir fördern kollaborative Arbeitsprozesse und innovative Produktionen im internationalen Kulturaustausch. Damit unterstützen wir die Entstehung neuer Netzwerke und Arbeitsformen in globalen Zusammenhängen und erproben neue Wege der interkulturellen Zusammenarbeit.

Bee Dances Foto: Saki Tagami

Förderbedingungen

professionell arbeitende Künstler*innen sowie Ensembles und Initiativen im Ausland und in Deutschland aus den Bereichen Theater, Tanz, Musik und Performance, die nachweislich nicht über ausreichende Eigenmittel verfügen, um eine internationale Koproduktion zu verwirklichen

Wir begrüßen insbesondere Beteiligte aus Entwicklungs- und Transformationsländern.

Mit dem IKF fördern wir Vorhaben internationaler Koproduktionen, die eine hohe künstlerische Qualität erwarten lassen und eine öffentliche Wirkung haben. Hybride und interdisziplinäre Formate und die Verwendung digitaler Medien können dabei tragende Komponenten darstellen. Eine gemeinsame künstlerische Entwicklung des Projektes ist unabdingbar, daher fördern wir keine reinen Gastspiele, Tourneen oder Festivalbeteiligungen.

  • Die beantragten Projekte betreffen die darstellenden Künste (keine Film- oder reine Ausstellungsprojekte) 
  • Qualität des Projekts   
  • Relevanz der beteiligten Künstler*innen in ihren Szenen  
  • Budgeterstellung mit ausgewiesenen Eigen-/Drittmitteln und solidem Finanzplan
  • ausgewogene Projektpartnerschaft, künstlerische Kollaboration  
  • Realisierung mindestens einer Aufführung außerhalb Deutschlands, nach Möglichkeit auch in Deutschland  
  • Der Projektzeitraum sollte nicht länger als 24 Monate betragen.

Anträge für den Internationalen Koproduktionsfonds werden online in englischer Sprache gestellt.
 
Das Blanko Bewerbungsformular gibt eine Übersicht über den Aufbau des Onlineformulars.   Bitte lesen Sie die Erläuterungen und die Checkliste gründlich, bevor Sie einen Antrag ausfüllen.    

Antragsteller*in bzw. 1. Koproduzent*in ist immer der oder die Künstler*in bzw. das Ensemble aus dem nicht deutschsprachigen Ausland. Sie sind zentraler Ansprechpartner oder zentrale Ansprechpartnerin für das Projekt, schließen den Vertrag mit dem Goethe-Institut vor Ort und verwalten die Fördersumme. Sowohl private als auch juristische Personen können einen Antrag stellen.

Eine Förderung durch den IKF setzt voraus, dass mindestens zwei Beteiligte miteinander kooperieren. Insofern ist eine Partnerschaft mit Künstler*innen bzw. Ensembles aus Deutschland unerlässlich. Dritte und weitere Koproduzent*innen sind zur Erlangung der Koproduktionsförderung nicht zwingend erforderlich, erhöhen jedoch die Chancen auf Bewilligung. Die Definition von „Koproduzent*in" ist bewusst weit gefasst. Entscheidend ist ein substantieller Beitrag zur Produktion.

Die Antragstellung ist seit der 13. Förderrunde zweistufig.
Dabei werden in der ersten Stufe eine Präsentation (Project Pitch) von max. 2500 Zeichen sowie Eckdaten zu den Koproduzent*innen und zum Projektbudget eingereicht.

Für die zweite, umfangreiche Antragstellung (im Aufbau wie der Antrag bisher) werden nur diejenigen Projekte freigeschaltet, die durch das Pitch überzeugen konnten. Im Falle einer positiven Rückmeldung, haben Sie zur Nachreichung des ausführlichen Antrags weitere drei Wochen Zeit.

Wie auch schon in der vergangenen Förderrunde, ist eine Kontaktaufnahme mit dem lokalen Goethe-Institut eine obligatorische Voraussetzung (Pflichtangabe) für die Einreichung eines Fördergesuchs. Bitte beachten Sie, dass es 2023 nur eine Förderrunde geben wird.

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Bitte geben Sie bei Fragen zu laufenden oder früheren Anträgen Ihre Auftragsnummer an.
 
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Bitte beachten Sie die geltende Datenschutzerklärung.

Nächster Bewerbungsschluss

Der Bewerbungsschluss für die 13. Förderrunde für Projekte, die 2023 starten, ist am 7. November 2022 abgelaufen. Die Daten der nächsten Förderrunde werden voraussichtlich Mitte 2023 bekannt gegeben. Bitte informieren Sie sich regelmäßig über diese Webseite.
 

Kontakt

Goethe-Institut e.V.
Internationaler Koproduktionsfonds (IKF)
koproduktionsfonds@goethe.de

FAQ

Sie sollten die Produktion mindestens einmal im Ausland zeigen, vorzugsweise im Land, in dem der Produktionsprozess stattfindet. Präsentationen in Deutschland sind nicht obligatorisch. Mit dem IKF fördern wir vorrangig Produktionen, die in mindestens zwei Ländern zur Aufführung kommen.
 

Wir fördern keine Projekte mit kommerzieller Ausrichtung, reine Filmproduktionen oder Ausstellungen ohne performativen Ansatz. Auch laufende Betriebskosten können nicht unterstützt werden.

Vor allem durch die Einhaltung der Bedingungen: eine aktive und gleichberechtigte Zusammenarbeit zwischen den Kooperationsbeteiligten bei der Entwicklung und Realisierung des Projektes, die Gewährleistung der Kofinanzierung (Dritt- und Eigenmittel) sowie eine transparente Kostenplanung. Ein zeitbezogenes oder gesellschaftlich relevantes Thema bzw. eine interdisziplinäre Arbeit ist vorteilhaft. Ein klärendes Beratungsgespräch mit dem zuständigen Goethe-Institut im Ausland vor der Abgabe des Projektantrags kann die Chance auf Unterstützung des Projektvorhabens erhöhen. Unvollständige oder zu spät eingegangene Projektanträge können nicht berücksichtigt werden.

Die Herstellung von Kontakten zwischen zukünftigen Kooperationsbeteiligten ist nicht die Aufgabe des IKF. Auf der Website des Goethe-Instituts finden Sie Informationen zur Szene in Deutschland sowie zu bereits geförderten Projekten. Sie können auch mit den jeweiligen Goethe-Instituten im Ausland in Kontakt treten.

Das Online-Antragsportal wird zwei Monate vor dem jeweiligen Bewerbungsschluss geöffnet. Eine international besetzte Expertenjury entscheidet zwei Mal pro Jahr über die Förderungen. Die Ergebnisse werden ca. drei Monate nach Bewerbungsschluss per E-Mail bekannt gegeben.

Weitere Informationen

Grafik mit tanzenden und musizierenden Personen © Synaesthesik (Ginna Mora)

IKF Keyvisual © Synaesthesik (Ginna Mora)