Internationaler Koproduktionsfonds (IKF)
Mit dem Internationalen Koproduktionsfonds möchte das Goethe-Institut kollaborative Arbeitsprozesse bei der Entwicklung neuer Produktionen sowie die Weiterentwicklung bereits bestehender Produktionen in den Bereichen Musik, Theater, Tanz und Performance fördern. Der Fonds richtet sich an Initiativen, Ensembles und professionelle Künstlerinnen und Künstler im Ausland und in Deutschland, die nachweisen können, dass ihnen nicht genügend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.
Internationale Koproduktionen stehen beispielhaft für die partnerschaftliche und dialogische Zusammenarbeit. Wir fördern kollaborative Arbeitsprozesse und innovative Produktionen im internationalen Kulturaustausch. Damit unterstützen wir die Entstehung neuer Netzwerke und Arbeitsformen in globalen Zusammenhängen, und fördern damit neue Wege der interkulturellen Zusammenarbeit.
Förderbedingungen
Wen wir fördern
Wir fördern mit dem IKF professionell arbeitende Künstler*innen sowie Ensembles und Initiativen im Ausland und in Deutschland aus dem Bereich Darstellende Künste (Musik, Theater, Tanz, Performance), die nachweislich nicht über ausreichende Mittel verfügen, um eine internationale Koproduktion zu verwirklichen.Antragstellende sind sowohl natürliche Personen (z.B. Einzelkünstler*innen) als auch juristische Personen (z.B. Institutionen, Vereine, organisierte Gruppen, etc.) im deutschen Ausland, die ihre Vorhaben in dialogorientierter Partnerschaft mit Künstler*innen/Ensembles/Initiativen in Deutschland planen. Entscheidend ist der jeweilige Lebens- und Arbeitsmittelpunkt und nicht die Nationalität.
Wir begrüßen insbesondere Beteiligte aus Entwicklungs- und Transformationsländern.
Was wir fördern
Mit dem IKF fördern wir die Entwicklung neuer Produktionen sowie die Weiterentwicklung bereits bestehender Produktionen in Musik, Theater, Tanz, und Performance, die künstlerisch hochwertig sind und öffentlich wirken. Eine gemeinsame künstlerische Entwicklung des Projektes zwischen den Koproduktionspartner*innen ist unabdingbar. Aus der Bewerbung muss klar hervorgehen, dass ein echtes beidseitiges Interesse an der dialogorientierten Produktion vorliegt. Das Arbeitsergebnis soll im Ausland in einem professionellen Umfeld präsentiert werden, wenn möglich auch in Deutschland. Neben reinen Musik-, Tanz- oder Theaterproduktionen sind interdisziplinäre, hybride Vorhaben oder Projekte mit sinnvollem Einsatz digitaler Medien möglich.Sämtliche Projektkosten, wie z.B. Künstler*innenhonorare, Reise- und Produktionskosten können berücksichtigt werden. Die beantragte Fördersumme sollte 30.000 € nicht über- und 15.000 € nicht unterschreiten.
Von der Förderung ausgeschlossen sind rein kommerzielle Projekte, Auftragsarbeiten, reine Gastspiele oder Tourneen, Vorhaben mit reinem Residenzcharakter, Musikaufnahmen, Film- oder Ausstellungsvorhaben ohne performativen Ansatz, sowie laufende Betriebskosten.
Fristen und Auswahlprozess
Die Administration des IKF liegt in der Kulturabteilung des Goethe-Instituts in München. Die Mitarbeiter*innen des Fachbereichs Musik Theater Tanz überprüfen alle eingegangenen Anträge sorgfältig sowohl auf formelle Kriterien als auch auf dessen Übereinstimmung mit den Zielen bzw. Vergabekriterien des Fonds. Die akzeptierten Anträge werden einer unabhängigen Jury zur Entscheidung vorgelegt. Der Entscheidungsprozess (von der Bewerbungsfrist bis zur Förderzusage bzw. -absage) dauert circa 3 Monate. Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Projektplanung, dass der mögliche Projektzeitraum für bewilligte Vorhaben mit der Förderzusage beginnt und eine Laufzeit von max. 15 Monaten in Anspruch nimmt.Ab 2026 gelten folgende festgelegte Bewerbungszeiträume pro Jahr:
Bewerbungszeitraum 15.1. bis 1.4.2026
- Frist: 1.4.2026
- Projektbeginn: mit Förderzusage ab 1.7.2026
- Projektende: bis spätestens 1.10.2027
- Verwendungsnachweis: bis zum 1.12.2027 vorzulegen
Bewerbungszeitraum 15.7. bis 1.10.2026 (Änderungen vorbehalten)
- Frist: 1.10.2026
- Projektbeginn: mit Förderzusage ab 4.1.2027
- Projektende: bis spätestens 1.4.2028
- Verwendungsnachweis: bis zum 1.6.2028 vorzulegen
Begonnene Maßnahmen, d.h. Vorhaben, in deren Zusammenhang bereits Verträge abgeschlossen oder Buchungen (z. B. für Flüge) getätigt wurden, können nicht gefördert werden. Bevor Sie Verbindlichkeiten eingehen, ist es daher erforderlich, den sogenannten vorzeitigen Maßnahmenbeginn formlos per E-Mail zu beantragen. Die Vergabe des vorzeitigen Maßnahmenbeginns beinhaltet weder eine Förderzusage noch eine Förderabsichtserklärung.
Vergabekriterien
- Projekt in den Bereichen Musik, Theater, Tanz, Performance
- Antragsstellende mit Lebens- und Arbeitsmittelpunkt im deutschen Ausland (Österreich und die Schweiz ausgeschlossen)
- Qualität des Projekts und der künstlerischen Idee
- Ausgewogene Projektpartnerschaft sowohl beim gemeinsamen Kreationsprozess als auch bei Bemühungen zur Finanzierung
- Relevanz der beteiligten Künstler*innen in ihren Szenen
- Solider Finanzplan mit allen Projektkosten und nachweisbaren Eigenmitteln (z.B. Eintrittsgelder, Beiträge von Koproduzenten, etc.), und/oder Drittmitteln (weitere Fördergelder, Sponsoren, etc.) und/oder Sachleistungen. (Achtung: Der IKF bietet lediglich eine Teilfinanzierung bis zu 75% der Gesamtproduktionskosten.)
- Realisierung mindestens einer Aufführung außerhalb Deutschlands, nach Möglichkeit auch in Deutschland
- Der Projektzeitraum soll die unter „Fristen und Auswahlprozess“ genannten Anforderungen entsprechen.
Projektvorhaben, die zum Zeitpunkt der Antragstellung den zuständigen Goethe-Instituten im Ausland nicht zur Kenntnis gebracht wurden, können nicht berücksichtigt werden.
Kontakt
Goethe-Institut e.V.Internationaler Koproduktionsfonds (IKF)
koproduktionsfonds@goethe.de